«es-war-nie-die-aufgabe-vom-ausschuss,-verfassungsklagen-einzureichen»«Es war nie die Aufgabe vom Ausschuss, Verfassungsklagen einzureichen»
blick:-in-dieser-bar-gibts-kostenfreie-corona-testsBlick: In dieser Bar gibts kostenfreie Corona-Tests
berner-polizei-machte-den-bahnhofplatz-zum-freiluftgefaengnis

Berner Polizei machte den Bahnhofplatz zum Freiluftgefängnis

Published On: 16. Oktober 2021 12:02

Berner Polizei machte den Bahnhofplatz zum Freiluftgefängnis

Veröffentlicht am 16. Oktober 2021 von StS.

Mehrere hundert Demokraten beabsichtigten am vergangenen Donnerstagabend in der Stadt Bern gegen die repressiven Massnahmen des Bundesrates zu demonstrieren. Doch weit kamen sie nicht. Bereits beim Bahnhof kesselte ein Grossaufgebot der Berner Kantonspolizisten einen Teil der Demonstranten ein. Die Ordnungshüter sperrten mit ihren Transportfahrzeugen den Bahnhofplatz ab, um die Menschen an der «Flucht» zu hindern.

Rund drei Stunden lang dauerte der Freiheitsentzug, wie eine Videoreportage von Bittel-TV zeigt. Ein Videoausschnitt verdeutlicht, wie Menschen gehindert wurden, den Bahnhof zu verlassen. In einem weiteren Video (ab Min. 3:07:20) wird ersichtlich, wie Polizisten einen gefesselten Mann am Boden entlang zogen. Die Polizisten setzten auch laut bellende Polizeihunde ein. Auch unter den Teilnehmern gab es vereinzelte Provokateure.

Gemäss Medienmitteilung der Berner Kantonspolizei hätten sich nach «erneuten und teils gewaltbereiten Aufrufen» am Donnerstagabend Personen beim Bahnhof Bern versammelt. «Zahlreiche Demonstranten wurden für Kontrollen in polizeiliche Räumlichkeiten gebracht, mehrere hundert Personen vor Ort kontrolliert und bis am Freitagmorgen weggewiesen», schreibt die Kantonspolizei. Das Fazit der Kantonspolizei auf Twitter:

Guten Morgen. Der Einsatz nach teilweise gewaltbereiten Aufrufen zur unbewilligten Kundgebung in #Bern dauerte bis in die Morgenstunden. Bilanz bisher: 534 Personenkontrollen, 510 Wegweisungen, rund 2 Dutzend Anzeigen, Ermittlungen dauern an.

— Kantonspolizei Bern (@PoliceBern) October 15, 2021

Die in den Meldungen mehrmals erwähnten «teils gewaltbereiten Aufrufe» kann die Berner Polizei weder verlinken noch näher benennen. Corona-Transition wollte vom verantwortlichen Kommandanten der Berner Kantonspolizei, Stefan Blättler, wissen, wieso die Demonstranten beim Bahnhof rund drei Stunden lang eingekesselt wurden.

Uns interessierte, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Kantonspolizei bei dieser einmaligen Zwangsmassnahme stützte. Auch verlangten wir eine Begründung für die Gewalt, welche einzelnen Teilnehmern zugefügt wurde, des Weiteren wollten wir wissen, ob politischer Druck auf das Kommando der Kantonspolizei ausgeübt worden sei. Geantwortet hat uns Blättler nicht, dafür die Mediensprecherin Jolanda Egger. Sie schreibt:

«Gerne verweisen wir Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage auf unsere veröffentlichte Medienmitteilung sowie auf Twitter. Über diese Kanäle haben wir sowohl gestern bzw. in der Nacht als auch heute Morgen öffentlich zum Einsatz informiert. Was das polizeiliche Handeln angeht, ist es ganz allgemein so, dass sich dieses unter anderem auf das kantonale Polizeigesetz stützt.»

Auf erneute Nachfrage von Corona-Transition, mit welchem konkreten Artikel im Bernischen Polizeigesetz (PolG) dieser Einsatz legitimiert werden könne, antwortete Egger:

«Das kantonale Polizeigesetz regelt die Aufgaben der Kantonspolizei Bern, zu denen insbesondere die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört. Wir verzichten darauf, einzelne Gesetzesartikel hervorzuheben. Unsere Antwort betrachten wir hiermit als abschliessend.»

Kommentar Corona-Transition

Die wenig aussagekräftige Antwort der Kantonspolizei lässt darauf schliessen, dass es den entsprechenden Artikel, der einen solch verfassungswidrigen Einsatz rechtfertigen könnte, im kantonalen Polizeigesetz gar nicht gibt. In der Bundesverfassung, dem höchsten Gesetz in der Schweiz, gibt es hingegen Grundrechte: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art.16 und 22 BV).

Für die Kantonspolizei Bern scheinen diese Grundrechte allerdings nicht mehr zu gelten. Obschon die Polizistinnen und Polizisten mit der Vereidigung einen Schwur auf die Verfassung geleistet haben. Auch sonst herrscht eine Doppelmoral vor. So gilt die Zertifikatspflicht für die Polizei beispielsweise nicht (wir berichteten).

Auffällig ist zudem, dass die Verantwortlichen bei Medienanfragen stets abwesend sind. Auch zur letzten Demo in Bern wollte Blättler gegenüber Corona-Transition nicht Stellung nehmen. Gemäss Mediensprecherin Egger sei Kommandant Blättler wegen Abwesenheit nicht in der Lage gewesen, auf unsere Fragen einzugehen.

«es-war-nie-die-aufgabe-vom-ausschuss,-verfassungsklagen-einzureichen»«Es war nie die Aufgabe vom Ausschuss, Verfassungsklagen einzureichen»
blick:-in-dieser-bar-gibts-kostenfreie-corona-testsBlick: In dieser Bar gibts kostenfreie Corona-Tests