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Ahrtal: Die Flutopfer zweiter Klasse gehen leer aus

Published On: 17. Oktober 2021 5:45

Wer annimmt, dass alle Flutopfer eine Soforthilfe erhalten, irrt sich ‒ Geld gibt es nur, wenn man sein Schlafgemach in der abgesoffenen Behausung hatte. COMPACT-Werk macht Häuser gratis winterfest – unterstützen Sie uns mit einer Spende!

 Das ist leider kein Scherz, was neben weiteren Geschädigten eine Bürgerin aus Sinzig schmerzlich feststellen musste. Bei gedecktem Tisch mit Kaffee und Käsekuchen erläuterte uns Jutta Weigl, dass ihr die Kreisverwaltung Ahrweiler in einer Mail offenbarte, „dass Sie selbst unmittelbar nicht betroffen“ sei und daher „leider auch nicht diese finanzielle Soforthilfe erhalten“ könne.

Auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) teilte ihr mit, „dass die Pauschale der Wiederaufbauhilfe für Geschädigte Gilt , die in einer Wohnung am Tag der Katastrophe gemeldet waren. Fahrzeuge, sowie Fahrzeug fällt nicht zu dieser Angebotenen Pauschale.“ (Fehler im Original)

Die Auszahlung der Soforthilfe gestaltet sich für viele Betroffene viel schweiriger als ursprünglich erhofft. Hier ein behördliches Schreiben. Foto: Privat.

Soforthilfe gibt es nicht für jeden

In beiden Fällen der Ablehnung wurde keinerlei Begründung angegeben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verweigerung der Soforthilfe beruht. So geht es nach den Worten von Jutta Weigl vielen Betroffenen. Sie möchte deshalb nur als ein Beispiel für die vielen Flutopfer angesehen werden, denen ebenfalls die Soforthilfe verweigert wird, weil ihr Bett nicht im überschwemmten Gebäude stand.

Als „betroffen“ werden also nur jene eingestuft, deren Hausrat in der Wohnung durch die Flut beschädigt wurde. Die Sinzigerin war jedoch nicht mit der Wohnung betroffen, sondern mit der Garage, die sich im Flutgebiet befindet. Nun stelle man sich vor, man hätte seinen Hausrat temporär in der Garage untergebracht, weil man eventuell seine Wohnung renoviert. Hätten die Behörden auch hier die Soforthilfe verweigert?

Keine Entschädigung für Fahrzeuge

Bei Frau Weigl war es zwar nicht der Hausrat, der in Mitleidenschaft gezogen wurde, aber ihr Motorrad. Hier soll sie nun anscheinend auf dem entstandenen Schaden von nunmehr übrig gebliebenen 13.000 Euro sitzen bleiben. Für einen Normalverdiener ist es eine Stange Geld. Hinzu kommt, dass auch Fahrzeuge nicht selten existenziell wichtige Gebrauchsgegenstände sind. Oft braucht man sie für den Weg zur Arbeit, gerade im ländlichen Raum aber auch für Einkäufe. Von daher ist es eine Katastrophe, dass diesen Flutopfern die Soforthilfe generell verweigert wird.

Normalerweise wäre das Geld vorhanden, um allen Geschädigten finanziell zu helfen. Von der Kreisverwaltung wollte Frau Weigl deshalb auch wissen, was mit den Spendengeldern passiert, die von der ARD eingesammelt wurden. Als Antwort entgegnete man ihr, dass sie bei der ARD nachfragen solle.

Da es oftmals nicht nachvollziehbar ist, was mit Spendengeldern passiert, hat sich COMPACT gleich dazu entschieden, Spenden direkt an Betroffene zu verteilen. Einmal haben wir Güter im Wert von 7.000 Euro in Schuld verteilt und später haben wir im gleichen Ort fünf besonders schwer betroffenen Bürgern mit jeweils 2.000 Euro geholfen.

Den Opfern weiter beistehen

Nun wollen wir mit unserer Tatkraft den Opfern beistehen und Hand anlegen, um etliche Häuser winterfest zu machen. Zahlreiche Häuser müssen mit einer Notstromversorgung und Fenstern ausgestattet werden, damit die Menschen nicht frieren.

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