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Staatsrechtler über Schweizer Parlamentarier: Sie haben «die schweizerische Demokratie grob beschädigt»

Published On: 21. Oktober 2021 0:00

Staatsrechtler über Schweizer Parlamentarier: Sie haben «die schweizerische Demokratie grob beschädigt»

Veröffentlicht am 21. Oktober 2021 von RL.

Staatsrechtler Andreas Kley tadelt seit Beginn der «Pandemie» wiederholt die Schweizer Regierung und Parlamentarier (Corona-Transition berichtete). So auch jetzt wieder. In einem Kommentar in der NZZ äusserte Kley am Mittwoch erneut Kritik am Covid-19-Gesetz. Diese hat umso mehr Gewicht, weil Kley wissen sollte, von was er spricht. Er ist nämlich Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich.

Gemäss Kley ziele das Covid-19-Gesetz gar nicht darauf ab, einen bestimmten Regelungsbereich zu gestalten, was man von Gesetzen erwarten dürfe. «Es will lediglich gesetzliche Grundlagen für schon bestehende (Not-)Verordnungen schaffen. Das zeigt sich verschiedentlich», schreibt Kley zum Covid-19-Gesetz. Und weiter Kley:

«Das Gesetz ruft im Ingress die ungewöhnlich hohe Zahl von 16 Bundeskompetenzen an, mit denen es sich verfassungsmässig legitimieren will. Diese 16 Bundeskompetenzen lassen einen umfangreichen Erlass erwarten, der sich mit vielen Materien beschäftigt. Das ist nicht der Fall. Die 34 Gesetzesartikel bilden ein schmales Gesetz.»

Kley macht in seinem Artikel nochmals darauf aufmerksam, dass die Regierung am 7. Oktober 2020 das «Notrecht» durch das Covid-19-Gesetz ersetzt habe, gestützt auf dieses Gesetz habe der Bundesrat zusätzliche Verordnungen erlassen. Dabei hätten Parlament und Bundesrat folgende Legitimationskette benutzt: «16 Verfassungsbestimmungen stützen das Covid-19-Gesetz, dieses wiederum hebt diese Kompetenzen hervor, ohne eigene Sachregelungen zu treffen, und überträgt die jeweilige Sachzuständigkeit auf den Bundesrat.»

Das Covid-19-Gesetz offenbart in den Augen von Kley ein «undemokratisches Vorhaben». «Die Bundesverfassung schreibt in Art. 164 den sachlichen Mindestinhalt von Gesetzen vor. Nach diesem Gebot sind ‹alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen›, und als Beispiele werden die grundlegenden Bestimmungen über ‹die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte› oder die Festlegung der ‹Rechte und Pflichten von Personen› genannt.»

Scharf kritisiert der Professor für öffentliches Recht auch die Parlamentarier: «Die Bundesversammlung ist verpflichtet, diese Regeln selbst aufzustellen. Sie darf diese Arbeit nicht auf den Bundesrat übertragen. Die Bundesgesetze dürfen keine inhaltsarmen Blankettgesetze sein. Die Vorschrift von Art. 164 sichert die Demokratie: Es ist das vom Stimmvolk gewählte Parlament, das die wichtigen Gesetzesinhalte diskutiert, ausarbeitet und verabschiedet. Anschliessend unterstehen diese Normen dem Referendum. Das Covid-19-Gesetz gestattet es, den demokratischen Weg erheblich abzukürzen. Es überspringt die Bundesversammlung und damit die Referendumsdemokratie.»

Laut Kley verletzt das Gesetz zudem Art. 185 der Bundesverfassung über die verfassungsunmittelbaren Verordnungen. «Diese stehen im Rahmen der Bundesverfassung und unter begrenzenden Voraussetzungen dem Bundesrat zu. Die Bundesversammlung ist nicht befugt, diese Bestimmung mit einem blossen Bundesgesetz zu erweitern, vielmehr bedürfte dies einer Verfassungsrevision.»

Das Covid-19-Gesetz übergehe somit Verfassungsgeber. «Sie (die Parlamentarier, Anm. der Red.) nehmen ihre Kernaufgabe, die Gesetzgebung, nicht ernst», so Kley über die Bundesversammlung. Der Professor kommt zuletzt zum Fazit: «Das demokratisch gewählte höchste Organ des Bundes hat mit dem Covid-19-Gesetz und seinen Änderungen zwei wichtige Artikel der Bundesverfassung missachtet und die schweizerische Demokratie grob beschädigt.»

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