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Höchstgericht erklärt Lockdown für verfassungswidrig 

Published On: 29. Oktober 2021 16:15

Symbolbild (Verfassungsgericht Madrid): FDV, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Spaniens Höchstgericht hat entschieden, dass der zwischen 14. März und 21. Juni 2020 verhängte Corona-Lockdown verfassungswidrig war und dass Strafen, die bei Verstößen dagegen verhängt wurden, rückerstattet werden müssen. Laut Innenministerium wurden in Summe 1,1 Mio solcher Geldbußen verhängt in Summe sammelte die Regierung dabei rund 115 Mio Euro ein. In Spanien sind laut offiziellen Angaben 78% der Bevölkerung voll geimpft.  

Von Kornelia Kirchweger

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  • Wegweisendes Höchstgerichtsurteil 
  • Spaniens Sozialisten-Regierung am Pranger
  • Lock-Down war verfassungswidrig
  • Verletzung der Grundrechte
  • Parlament wurde ausgeschaltet
  • Refundierung der Lock-Down Strafen 
  • 1,1 Mio mal verhängt
  • 115 Mio Euro eingesammelt
  • Eigene Task-Force für Abwicklung

Flut von Anträgen

Das Ministerium für Territoriale Angelegenheiten kündigte nun die Rückerstattung der bezahlten Strafen an, die während des dreimonatigen Lockdowns anfielen. Jeder betroffene Bürger kann einen Antrag auf Rückerstattung verhängter Strafen einreichen. Zu diesem Zweck wurde eine eigenen Task-Force gegründet, die das abwickeln muss. Miteiner Flut von Anträgen wird gerechnet. Das Gericht stellte aber auch klar, dass das nicht für Geschäfte oder Unternehmer gelte, die im Lock-Down Umsätze einbüßten. 

Ausschaltung des Parlaments

Spanien hat drei Notfallstufen. Den Alarmzustand, Ausnahmezustand und die höchste Stufe: der Belagerungszustand. Das spanische Verfassungsgericht kam mit einer knappen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen zu dem Schluss, der Zustand, auf den sich die Regierung berief, habe nicht ausgereicht, um die verhängten Beschränkungen verfassungsrechtlich abzustützen. Die Regierung habe ihre Zuständigkeit weit überschritten und das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt. Die Regierung hat sich auch deshalb auf den „Alarmzustand“ berufen weil dieser nicht vom Parlament abgesegnet werden muss und man rasch Gesetze durchpeitschen kann. Laut Verfassungsgericht wäre aber die Verhängung des „Ausnahmezustandes“ der richtige Weg gewesen, der hätte durchs Parlament gehen müssen. 

Brutalo-Lockdown in Endlosschleife

Nach den damaligen Notstandregeln wurden fast alle Menschen im Land zu Hause „eingesperrt“. Die Gesetze waren bis Juni 2020 in Kraft. Einige Einschränkungen wurden wenige Monate später erneut verhängt, weil die Infektionszahlen erneut stiegen. Der zweite Lockdown lief von Oktober 2020 bis Mai 2021. Wenn auch mit weniger Brutal-Restriktionen als beim ersten Mal, wo man de facto 47 Mio Menschen wegsperrte, und auch Kinder nicht mehr im Freien spielen durften. Der erste Lock-Down wurde ursprünglich auf 15 Tage angelegt, und dann wegen steigender Infektionszahlen um Monate verlängert. Nur Geschäfte für den Grundbedarf waren geöffnet. 

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