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Zertifikatspflicht hat keinerlei rechtliche Grundlage

Published On: 5. November 2021 0:25

Zertifikatspflicht hat keinerlei rechtliche Grundlage

Veröffentlicht am 5. November 2021 von RL.

Ungeimpfte können gegenwärtig in der Schweiz nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen. Seit dem 13. September dürfen Menschen Restaurants, Kinos, Theater, Museen, Zoos und weitere Einrichtungen nur besuchen, wenn sie ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Zutritt hat also nur, wer gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen ist oder 48 bis 72 Stunden zuvor negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Zur Erinnerung: Vor dem 13. September galt die Zertifikatspflicht erst für Discos und Grossveranstaltungen.

Wie heikel diese Massnahme aus juristischer, aber auch politischer Hinsicht ist, verdeutlichte der K-Tipp in einem ausführlichen Bericht zu Beginn dieser Woche. Das Konsumentenmagazin verweist dabei auf Artikel 6a des Covid-Gesetzes. Mit diesem Artikel rechtfertige der Bundesrat die Zertifikatspflicht.

Doch das Perfide sei: Der Artikel sehe keine Beschränkungen für Ungeimpfte vor. Dazu der K-Tipp: «Der Artikel erwähnt das Zertifikat im Zusammenhang mit Massnahmen bei Grenzschliessungen und nicht zur Beschränkung des Zutritts in öffentlich zugänglichen Räumen im Inland.» Artikel 6a ist trotz des Referendums bereits seit der Gesetzesrevision vom 19. März in Kraft. Dies, weil das Parlament das Gesetz für dringlich erklärte. Gemäss dem Konsumentenmagazin gehe es dem Bundesrat bei der Zertifikatspflicht auch nicht um die Gesundheit der Menschen.

«Ginge es dem Bundesrat um grösstmöglichen Gesundheitsschutz, dürfte er nicht zulassen, dass zum Beispiel in Eishockeystadien frisch getestete Ungeimpfte auf möglicherweise ansteckende Geimpfte treffen. Denn so besteht das Risiko, dass ansteckende Geimpfte das Virus an gesunde Getestete weitergeben. Der Bundesrat müsste für eine strikte Trennung sorgen — also nur entweder der einen oder der anderen Gruppe Zutritt gewähren.»

K-Tipp verweist auf eine Studie des englischen Wissenschaftsmagazins Lancet (Corona-Transition berichtete). Diese sei zum Schluss gekommen, dass Geimpfte das Virus gleich häufig übertragen wie Ungeimpfte.

Auch erinnert der K-Tipp an die Aussagen von Alain Berset vom Frühling: «Am 19. April sagte Gesundheitsminister Alain Berset an einer Medienkonferenz: Wenn alle Personen, die das wollen, zweimal geimpft sind, können wir die Restriktionen nicht mehr aufrechterhalten. Inzwischen konnten sich alle Impfwilligen impfen lassen, die allermeisten Ungeimpften verzichten freiwillig und bewusst.»

Dass die Zertifikatspflicht keinerlei juristische Grundlage habe, hätten auch bereits mehrere Juristen betont. Weiter der K-Tipp: «Der Zürcher Rechtsprofessor Andreas Kley bezeichnet das Gesetz als verfassungswidrig (Corona-Transition berichtete). Aktuell kritisieren Rechtswissenschaftler besonders die Zertifikatspflicht. In der Oktober-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift ‹Plädoyer› konstatierte der Freiburg Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ‹ein erhebliches Problem hinsichtlich der Rechtsgrundlage› für Strafen.»

Auch der Basler Rechtswissenschaftler Markus Schefer kritisiere die Zertifikatspflicht. Im Epidemiengesetz sehe er keine genügende Basis für die vom Bundesrat beschlossene und heute geltende Zertifikatspflicht. Ähnlich analysiere auch Kaspar Gerber, Rechtswissenschaftler an der Universität Zürich, die Situation. Für Gerber stelle die ausgeweitete Zertifikatpflicht einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Die Regierung habe mit der Zertifikatspflicht «einen Teil des verfassungsmässigen Grundrechts der persönlichen Freiheit konfisziert».

Dadurch erschwere die Regierung den betroffenen Personen die ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Auch brauche es für das Zertifikat eine Impfung oder einen Test. Beides beeinträchtige jedoch die körperliche Integrität. Die Bundesverfassung aber schütze das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausdrücklich.

Gerber sieht zudem die Ausweitung der Zertifikatspflicht als unrechtmässig an. Dazu der K-Tipp: «Kasper Gerber weist in ‹Plädoyer› auch darauf hin, dass das Covid-19 Gesetz keine genügende gesetzliche Grundlage für die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenräume darstelle. In diesem Gesetz sei das Zertifikat nur im Zusammenhang mit Massnahmen bei Grenzschliessung genannt. Also dürfe es auch nur dort eingesetzt werden.»

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