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Fahrplan der Regierung: So schnell kann die Impfpflicht kommen

Published On: 28. November 2021 11:39

Symbolbild (Parlament): Pixabay

Wenn die Impfpflicht, die die Bundesregierung für den 1. Februar 2022 angekündigt hat, verhindert werden soll, ist schnelles Handeln nötig. Denn der Zeitplan ist denkbar knapp, da der Gesetzesentwurf dafür bereits Anfang Dezember in die Begutachtungsphase gehen muss.

  • Im Dezember muss die Regierung das Gesetz für die generelle Impfpflicht im Nationalrat einbringen
  • Dies kann formell mittels „Trägerrakete“ geschehen, ein leeres Blatt Papier genügt dafür
  • So kann der Gesetzgebungsprozess verkürzt werden
  • Trägerraketen werden gern genutzt, um Sachen heimlich durch den Nationalrat zu bringen
  • Laut Gerüchten könnte bereits im Januar die Impfpflicht kommen
  • Juristische Mittel gegen den Impfzwang gibt es kaum
  • Laut Rechtsanwalt Dr. Ortner ist der Rechtsstaat ausgehebelt
  • Der Verfassungsgerichtshof braucht zu lange
  • Auch werden eingereichtete Unterlage nicht gewürdigt
  • Es ist derzeit eine Willkürherrschaft

Der Fahrplan auf dem Weg zur generellen Impfpflicht ist denkbar knapp. Vor allem, wenn die Regierung wirklich eine angemessene Begutachtungszeit für das stark umstrittene Gesetz einhalten will. Diese hat sie zwar versprochen – die Rede war von sechs Wochen – aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass die Regierung gegenüber dem Volk wortbrüchig wird. Zumal nun die Frist schon offiziell auf rund vier Wochen verkürzt wurde. Und bei dieser engen Zeitspanne, die sich die türkis-grüne Regierung damit auferlegt, steht auch der Verdacht im Raum, dass im Hintergrund schon lange Pläne für eine generelle Impfpflicht geschmiedet wurden und es nicht erst eine „spontane“ Entscheidung der Konferenz mit den Landeshauptleuten in Tirol war – aber darüber nachzudenken ist in der jetzigen Situation müßig.

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Im Dezember schon ins Parlament

Damit sich alles bis 1. Februar ausgeht, muss der Gesetzesentwurf um den 6. Dezember herum bereits vom Ministerrat beschlossen werden – damit die Begutachtungsfrist von sechs Wochen eingehalten werden kann. Noch während der Begutachtungsfrist dürfte dann im Nationalrat im Dezember eine „Trägerrakete“ eingebracht werden. Das heißt, ein „leeres“ Gesetz – im extremsten Fall sogar ein leeres Blatt Papier – um so den Gesetzgebungsprozess bereits beginnen zu können und das Thema dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen, ohne das bereits konkrete Inhalte vorliegen.

Begründet wird ein solches vorgehen meist damit, dass es dringend sei. Allerdings wird es sehr gern genutzt, um heikle Themen heimlich durch das Parlament zu winken und die Dikussion auf ein Minimum zu reduzieren. Zumal so die ersten Lesung bereits formell erfolgt ist und der Gesetzgebungsprozess verkürzt wird. Mittels Abänderungsantrag der „Trägerrakete“ könnte dann bei der Plenarsitzung am 20. oder 21. Januar das Gesetz für die generelle Impfpflicht kurzfristig eingebracht und im Nationalrat beschlossen werden. Danach muss nur noch der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben, damit es nach Kundmachung am 1. Februar in Kraft treten kann. Da der Bundesrat jedoch erst am 3. Februar 2022 regulär tagt, wird wohl eine Sondersitzung anberaumt werden müssen.

 Kein Vertrauen in Justiz

Inzwischen mehren sich auch schon Gerüchte, dass die Regierung das ganze Prozedere eventuell auch abkürzen könnte, indem sie den Katastrophenfall ausruft und damit die Einführung der generellen Impfpflicht noch beschleunigt. Als Datum für die Einführung wird dabei immer wieder der 1. Januar 2022 genannt.

Der Innsbrucker Rechtsanwalt, Dr. Christian Ortner, der auch Mitglied der Vereinigung „Rechtsanwälte für Grundrechte“ ist, hält die juristischen Möglichkeiten, eine Impfpflicht zu verhindern für äußerst begrenzt. Im TV-Sender AUF1 führt er aus, das während der Pandemie der Rechtsstaat weitestgehend ausgehebelt wurde. So braucht der Verfassungsgerichtshof sechs bis acht Monate, bis er zu einer Entscheidung kommt, viel zu lange, wie sich schon mehrmals gezeigt hat. Auch eine inhaltliche Auseinandersetzung findet nicht mehr statt. Denn von Antragstellerseite vorgelegte medizinische Unterlagen werden nicht gewürdigt oder auch nur beachtet. Zudem wird auch nicht mehr begründet, wieso der einen Seite gefolgt wird aber nicht der anderen. Das gab es noch nie, so Ortner, der die derzeitige Situation als Willkürherrschaft bezeichnet und Richtung Verfassungsgerichtshof deutliche Worte findet: „Er verhöhnt die Menschen geradezu und spricht ihnen die unmittelbare Betroffenheit ab.“

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