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«Wir verteidigen die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger»

Published On: 9. Dezember 2021 0:15

Veröffentlicht am 9. Dezember 2021 von MB.

Die drei Vorstandsmitglieder, das sind Benedikt Ambühl, Simon Schefer und Markus Zollinger.

Benedikt Ambühl arbeitete zunächst als Pflegefachmann und wechselte dann zur Zürcher Kantonspolizei. Nachdem er sich bei «Wir für Euch» engagierte, wurde er fristlos entlassen. Simon Schefer war fast 20 Jahre lang Polizist der Kantonspolizei St. Gallen. Auch ihm wurde aufgrund seines Engagements bei «Wir für Euch» gekündigt. Markus Zollinger hat bis Anfang November 2021 als Assistenz-Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zürich gearbeitet und die Stelle von sich aus gekündigt.

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Weshalb haben Sie den Verein «Wir für Euch» gegründet?

Der Verein «Wir für Euch» wurde ursprünglich von Polizisten gegründet, welche die Massnahmenpolitik hinterfragten und weder intern noch seitens des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) befriedigende Antworten erhielten. Die Gründung des Vereins im Juni 2021 war die Antwort auf die ausgebliebenden Stellungnahmen.

Welche Werte vertritt der Verein und was ist seine Zielsetzung?

Unsere Hauptthemen sind die Rechtmässigkeit und die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns. Ziel ist es, die verfassungsmässige Ordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wiederherzustellen.

Wie viele Mitglieder/Unterstützer zählt der Verein?

Wir haben mehrere hundert Unterstützer und eine unbekannte Anzahl von Sympathisanten. Darunter befinden sich aktive, ehemalige und pensionierte Polizisten, Staatsanwälte, Rechtsanwälte sowie Gerichtsmitarbeitende auf Stufen Kanton und Bund.

Welche Schritte haben Sie bisher im Sinne der Rechtmässigkeit des staatlichen Handelns unternommen?

Mit unserer rechtlichen Analyse vom 24. September 2021 haben wir aufgezeigt, dass die Ausweitung der Zertifikatspflicht und die entsprechenden Massnahmen einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellen, wofür keine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht. Diese rechtliche Analyse haben wir an über 150 (Ober-)Staatsanwaltschaften, kantonale Polizeikommandos und Gerichte geschickt. Bis anhin wurde dieser rechtlichen Analyse nicht substanziell widersprochen.

Mehrere namhafte Rechtsprofessoren kamen zum gleichen Ergebnis wie wir. Die Zertifikatspflicht bleibt im Übrigen auch trotz Annahme des Covid-19-Gesetzes verfassungswidrig: Sie stützt sich gerade nicht auf das Covid-19-Gesetz, sondern auf das Epidemiengesetz, welches keine ausreichende gesetzliche Grundlage darstellt. All dies haben wir bereits in unserer rechtlichen Analyse vom 24. September 2021 festgehalten.

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung das Covid-19-Gesetz am 28. November angenommen hat?

Mit dem Covid-19-Gesetz geht ein massiver Abbau unserer Grundrechte und eine erhebliche Stärkung der Exekutive auf Dauer (über 10 Jahre; Art. 21 Abs. 6 Covid-19-Gesetz) einher. Einige Experten sprechen aufgrund des schieren Umfangs an verletzten Grundrechtsnormen und der Schwächung der Gewaltentrennung gar von einer verdeckten Verfassungsrevision. Auch über 350 Schweizer Juristen haben erklärt, dass die mit dem Covid-19-Gesetz verbundenen Einschränkungen unserer Grundrechte einen schwerwiegenden und weitreichenden Präzedenzfall darstellen. Diese kritischen Stimmen kamen allerdings zu spät und fanden keinerlei Widerhall in den Medien. Nun hat das Volk dieser gefährlichen Gesetzesänderung leider zugestimmt.

«Wir für Euch» hat im Moment drei Exponenten: Benedikt Ambühl, Simon Schefer und Markus Zollinger Sie alle haben Ihre Stelle verloren. Weshalb?

Für Benedikt Ambühl war der Auslöser ein Artikel in der Republik vom 8. Oktober 2021 mit dem Titel «Von Polizisten, die glauben, über dem Gesetz zu stehen». Zwei Polizisten im Kanton Zürich wurden infolge des Artikels, der welcher von einem Exponenten der Reitschule Bern mitverfasst wurde, umgehend freigestellt. Der Vorwurf: Sie würden Verbindungen zu «Wir für Euch» aufweisen. Den Polizisten wurde unterdessen fristlos gekündigt. Einer dieser beiden Polizisten ist Benedikt Ambühl, nun Vorstandsmitglied von «Wir für Euch».

Unserem zweiten Vorstandsmitglied, Simon Schefer, wurde ebenfalls gekündigt. Er hatte gegenüber seinem Polizei-Kommando schon frühzeitig angezeigt, dass er bei «Wir für Euch» dabei sei. Nach Publikation des «Videos 1» auf unserer Website, welches er mitvertonte, wurde ihm dann schliesslich gekündigt, wohl ebenfalls auf medialen Druck hin.

Unser drittes Vorstandsmitglied, Markus Zollinger, welcher im Kanton Zürich als Assistenz-Staatsanwalt tätig war, hat von sich aus am 1. November 2021 fristlos gekündigt. Ihm wurde die Beförderung zum Staatsanwalt einzig deswegen vorenthalten, weil er sich intern und öffentlich kritisch zu den Corona-Massnahmen geäussert hatte. Einzelheiten nennt er auf unserer Website.

Im Blick vom 19. November wird die Kantonspolizei Zürich wie folgt zitiert: «Die Entlassung erfolgte, weil die zwei Polizisten öffentlich zu Strafanzeigen gegen ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen aufgerufen haben.» Was sagen Sie dazu?

Den Vorwurf, öffentlich zu Strafanzeigen gegen Berufskollegen «aufgerufen» zu haben, stellen wir in Abrede. «Wir für Euch» publiziert Handlungsempfehlungen an Hilfe suchende Bürger, wie sie sich in Konfliktsituationen mit der Polizei (bei der Durchsetzung der verfassungswidrigen Zertifikatspflicht) korrekt verhalten können, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass dem Bürger erklärt wird, wie er sich im Falle einer aus seiner Sicht ungerechten Behandlung notfalls zur Wehr setzen kann. Entsprechend haben wir verschiedene rechtsstaatliche Wege wie das Einspracheverfahren gegen Bussenverfügungen und die Möglichkeit von Strafanzeigen aufgezeigt.

Was hat Sie überhaupt zu massnahmenkritischen Äusserungen bewogen?

Wir bemerken eine markante Einengung des notwendigen Diskurses durch Zensur und einen inflationären Gebrauch von denunzierenden Schlagworten in den Mainstream-Medien. Wir wünschen uns in dieser Krise weniger angstschürende Kommunikation und mehr offene Sachlichkeit. Als eines unter vielen Beispielen für mangelnde offene Sachlichkeit seitens der Regierung ist das Zurückhalten der Suizidzahlen für das Jahr 2020 bis in den Dezember 2022 zu nennen.

Inwiefern tragen Sie zu mehr Sachlichkeit in der Debatte bei?

Mit unseren rechtlichen Einschätzungen wollen wir einen breiten Diskurs fördern, welcher bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatten und seitens des Bundesrates offensichtlich nicht hinlänglich geführt wurde. So stimmten im Frühling 2021 viele Parlamentarier noch für die Änderung des Covid-19-Gesetzes, haben unterdessen aber gemerkt, dass sich der Bundesrat zuviel anmasst. Etwa hielt der Präsident der Rechtskommission des Ständerats, lic. iur. Beat Rieder («Die Mitte»), fest, dass die Zertifikatspflicht unhaltbar und grundrechtswidrig sei. Zudem lehnen die SVP-Parlamentarier das Covid-19-Gesetz unterdessen ab, obwohl sie diesem im Frühling noch teilweise zugestimmt hatten. All dies ist zurückzuführen auf eine mangelhaft und überhastet geführte Debatte.

Hatten Sie bei Ihrer Arbeit irgendwann ein «Schlüsselerlebnis», wo Sie sich sagten: «Das kann ich nicht mehr mitmachen»?

Benedikt Ambühl: Polizisten sind ein kritisches Volk. Beruflich müssen wir die richtigen Fragen stellen, um einen Sachverhalt zu klären. Da ich ursprünglich gelernter Pflegefachmann bin, tauchten bei mir auch medizinisch immer mehr Fragen auf. Für mich war zum Beispiel klar, dass das Sterben in und um Bergamo noch andere Gründe als das angebliche Killervirus haben musste, da das infektiöse Geschehen derart lokal war. Spätestens ab dem Moment, als Polizisten beginnen mussten, «Corona-Patrouillen» durchzuführen und für das Nichttragen des Mund-Nasenschutzes Bussen zu verteilen, konnte ich dies sowohl rational aber auch medizinisch nicht mehr vertreten.

Simon Schefer: Nicht direkt. Mir war es einfach ein Anliegen, mir selber treu zu bleiben und meine Ansichten bezüglich Corona offen kundzutun.

Markus Zollinger: Als Assistenz-Staatsanwalt war ich glücklicherweise nicht direkt an der «Front». Ein eigentliches Schlüsselerlebnis gibt es damit nicht, das Ganze war ein steter Prozess. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat allerdings schon der Regierungsrat des Kantons Zürich, welcher seine ungeimpften Mitarbeiter durch die verordnete Maskenpflicht für Unzertifizierte blossgestellt, ja quasi «markiert» hatte.

Was genau kritisieren Sie an den Covid-Massnahmen?

Wir kritisieren vor allem die Ausweitung der Zertifikatspflicht. Diese stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar, welcher zwingend einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Eine solche Grundlage lässt sich allerdings weder im Covid-19-Gesetz noch im Epidemiengesetz finden. Auch ein Rückgriff auf die sogenannte Polizeigeneralklausel scheidet mangels Dringlichkeit aus. Der ausgeweiteten Zertifikatspflicht und den damit verbundenen Sanktionen mangelt es damit bereits an einer gesetzlichen Grundlage.

Was halten Sie generell von den Massnahmen, die der Bundesrat verordnet?

Selbst wenn die neuen Massnahmen des Bundesrates auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen würden, sind die verordneten Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte unverhältnismässig und damit widerrechtlich: Sie sind ungeeignet, da – entgegen der Darstellung des Bundesrats – Geimpfte das Virus so gut wie Ungeimpfte übertragen und im Falle eines Impfdurchbruchs so schwer wie Ungeimpfte erkranken können. Die Massnahmen gegenüber einem breiten Teil der Bevölkerung sind auch nicht erforderlich, da von SARS-CoV-2 vorab Personen über 70 Jahren gefährdet sind, welche mit milderen Massnahmen gezielt geschützt werden können. Das Stichwort ist «Focused Protection». Überdies überwiegt der Anspruch der Ungeimpften auf körperliche Unversehrtheit. Ein vorsätzlicher Verzicht auf eine mRNA-Impfung ist zu respektieren.

Sind die Massnahmen denn noch rechtens?

Nein. Gängelungen wie eine zweitägig erfolgende körperinvasive Massnahme zur Teilnahme am öffentlichen Leben stellen – bei ausgewiesen fehlender oder zumindest fragwürdiger Wirksamkeit der Impfung mit Blick auf die Eindämmung des Infektionsgeschehens – eine unverhältnismässige und damit verfassungswidrige Massnahme dar.

Die Verordnung des Bundesrates verletzt damit das Recht auf körperliche Integrität und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV) und – sofern Ungeimpfte als geschützte Gruppe anzusehen sind – das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV).

Gibt es unter den Polizisten weitere «Andersdenkende» wie Sie? Wie verhalten sich diese Polizisten in ihrem Alltag?

Ja, es gibt mehrere hundert in unserem Verein und eine Vielzahl weiterer Polizisten, welche unsere Ansicht teilen, sich aus Angst vor Jobverlust jedoch nicht trauen, unserer Vereinigung beizutreten. So teilte etwa der Kommandant der Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung vom 5. November 2021 mit: «Wer sich als Mitarbeitende/r der Kantonspolizei in der Vereinigung ‹Wir für Euch› engagiert, missachtet die Treuepflicht zu seiner Arbeitgeberin und begeht damit eine Arbeitspflichtverletzung». Mit anderen Worten: Wer Verbindungen zu «Wir für Euch» hat, dem droht die Kündigung.

Wie geht es für Sie nun beruflich weiter?

Benedikt Ambühl: Ich fühle mich in dieser Phase meines Lebens auf eine schwer in Worte zufassende Art getragen und geführt. Derzeit lerne ich so viele spannende Menschen kennen wie schon lange nicht mehr. Entsprechend bin ich überzeugt, dass sich zu gegebener Zeit eine neue Tür öffnen wird.

Simon Schefer: Ich habe glücklicherweise keine existenziellen Probleme durch die Entlassung, da ich in einem Teilzeitpensum bei der Kantonspolizei St. Gallen angestellt war und mir bereits ein zweites Standbein aufbauen konnte.

Markus Zollinger: Ich habe nahtlos bei «Kruse Law» in Zürich als Rechtsanwalt meine Arbeit aufgenommen.

Wie geht es nun, nachdem die Schweizer Bevölkerung das Covid-19-Gesetz angenommen hat, für Sie und Ihren Verein weiter?

«Wir für Euch» wird sich unverändert für die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft einsetzen. Dabei hat der Kampf um unsere Freiheit und Demokratie gerade erst begonnen. Diesen Kampf gegen das menschenverachtende Corona-Regime werden wir weiterhin auf politischer und verstärkt auf juristischer Ebene führen. Wir sind bereits jetzt dabei, Corona-bezogene Sachverhalte zu dokumentieren. Diese Arbeit werden wir unter Beizug von Fachpersonen intensivieren und danach geeignete rechtliche Schritte prüfen.

Was wünschen Sie sich für die nahe Zukunft?

Unser Vorstand hatte dank Corona-Transition am 28. November 2021 erstmals die Gelegenheit, persönlich mit vielen herzlichen und bodenständigen Menschen der Widerstandsbewegung zu sprechen. Trotz der Abstimmungsniederlage war eine unglaublich positive Energie zu spüren. Wir wünschen uns, dass die von Bundesrat und Mainstreammedien getäuschten Menschen endlich aufwachen, sich informieren und mit uns die Zukunft gestalten.

«Wir für Euch» wird auch in Zukunft alles daran setzen, die verordneten Massnahmen auf Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit zu überprüfen, um die demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger zu verteidigen.



Von links: Markus Zollinger, Benedikt Ambühl und Simon Schefer. (Foto: «Wir für Euch»)

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