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Zwangsstich für 7,7 Millionen Österreicher ab 1. Februar – Strafen ab 15. März

Published On: 9. Dezember 2021 17:29

Zwangsstich für 7,7 Millionen Österreicher ab 1. Februar – Strafen ab 15. März

Wegen Omikron bald sechsfache Gentherapie für ALLE

Foto: Christopher Dunker, Quelle: BKA

Bundesministerin Karoline Edtstadler (m.), Bundesminister Wolfgang Mückstein (l.) und NEOS-Parteivorsitzende Beate Meinl-Reisinger (r.) bei der Pressekonferenz zum Thema Impfpflicht im Bundeskanzleramt.
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  • Gesetz soll ab 1. Februar in Kraft treten
  • Ab 15. Februar werden Briefe mit Stichterminen verschickt – ab 15. März wird gestraft
  • Von 600 bis 3.600 Euro reichen die Strafen – oder Ersatzfreiheitsstrafe
  • Ausgenommen sind Kinder unter 14, Schwangere und Menschen mit gesundheitlichen Gründen
  • Als Basis für Befreiungsatteste gibt Gesundheitsministerium Liste von Krankheiten heraus
  • Ärzten, die „falsche“ Atteste ausstellen, drohen Strafen bis 3.600 Euro
  • Vorerst drei Impfungen notwendig – wahrscheinlich bald drei Stiche mehr wegen „Omikron“
  • Standpunkte der FPÖ von NEOS-Chefin als „egoistisch“ und gemeingefährlich“ bezeichnet
  • Demokratie wird in Österreich zu Grabe getragen

Zum experimentellen Zwangs-Stich, der ab 1. Februar kommen wird, gab es heute eine gemeinsame Pressekonferenz von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Bundeskanzleramt. Mit dabei war auch NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Heute wird der ohne die FPÖ ausgehandelte Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Die SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner blieb der Pressekonferenz fern, unterstütze den Entwurf aber. Man betonte immer wieder, dass es einen „breiten“ Konsens über die Notwendigkeit der Zwangstherapie gebe. „Wir brauchen den Diskurs“, sagte Edtstadler. Das dürfte allerdings nicht für abweichende Meinungen wie die der FPÖ gelten, die sich bekanntlich vehement gegen den Zwang ausspricht.

Der Fahrplan zum Zwangsstich

Ab 1. Februar soll die Stichpflicht in Kraft treten. Ab 15. Februar sollen die ersten Aufforderungen zum Stich vom Gesundheitsministerium per Post versandt werden. Ab dem Stichtag 15. März sollen dann die ersten Strafen durch die Bezirksverwaltungsbehörden verhängt werden, so die aufgezwungenen Termine nicht eingehalten werden. Vierteljährlich soll es dann weitere Stichtage geben.

Die Zukunft in Österreich: Überwachen und Strafen

Ist man an diesen Tagen noch nicht geimpft oder wurde keine Ausnahme im „Zentralen Impfregister“ eingetragen, wird eine Strafe bis 3.600 Euro verhängt. In einem abgekürzten Verfahren können Behörden außerdem Strafen von bis zu 600 Euro verhängen. Wird dieser Betrag nicht bezahlt oder gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Dann drohen wieder die sechsfachen 3.600 Euro. Wer “tätige Reue” zeigt, wie es Edtstadler nannte, kann sich „freiimpfen“. Die Strafe wird dann auch rückwirkend erlassen.

Zumindest drei Stiche für alle ab 14 – bald werden es sechs

Vorerst sieht der Entwurf drei der experimentellen Injektionen vor. Grundsätzlich könne man sich am „Grünen Pass“ orientieren, meinte Mückstein. Welche Impfungen für diesen nötig sind, werden auch in die Impfpflicht fallen. Gelten soll die Impfpflicht für alle ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. 7,7 Millionen Menschen sind also davon betroffen. Der grüne Gesundheitsminister räumte auch ein, dass je nach „wissenschaftlichem“ Stand auch neue Impfungen hinzukommen können. Sollten die bisherigen Experimental-Seren beispielsweise nicht gegen das neue „Omikron“-Schreckgespenst wirken, werden zusätzliche Stiche nötig werden. Nach ersten Verlautbarungen des BioNTech-Chefs Uğur Şahin werden das ebenfalls wieder drei Teildosen sein. Mückstein erklärte zu diesem Thema, dass man nach drei Dosen des alten Serums, die drei gegen die Omikron-Variante einfach “draufimpfen” solle.

Kinder unter 14 und Schwangere ausgenommen

Laut dem Entwurf sollen mehrere Gruppen vom Zwangsstich ausgenommen sein: Kinder unter 14, Schwangere und jene Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion. Wer sich zwischen den Jaukerln mit Corona infiziert, muss sich die Folgespritze erst 180 Tage danach in den Oberarm jagen lassen.

Gesundheitliche Gründe können zur Befreiung führen

Befreiungsatteste können von Kassenärzten für Allgemeinmedizin, Hautärzten, Gynäkologen, Internisten, Kinderärzten, Psychiatern und Amtsärzten ausgestellt werden. Laut dem Gesundheitsminister wurde eine Liste mit Krankheiten erstellt, die zu einer Befreiung vom Zwangs-Stich führen. Für sogenannte „Gefälligkeits-Atteste“ drohen Ärzten ebenfalls Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

Demokratie am Ende

Man wurde im Laufe der Konferenz nicht müde, immer wieder zu erwähnen, dass die verordneten Injektionen einen „breiten gesellschaftlichen Konsens“ benötigen würden. Auch dass es unter den „Experten“ einen „breiten“ Konsens über die Notwendigkeit der zwangsweisen Gentherapie gäbe, wurde betont. Verfassungsministerin Edtstadler berief sich auch auf das Impfpflichturteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für Tschechien. Dieser lehnte im April eine Klage mehrerer Familien gegen die dort bestehende Impfpflicht für Kinder ab (Wochenblick berichtete). Die Standpunkte der von den Beratungen ausgeschlossenen FPÖ wurden von NEOS-Chefin Meinl-Reisinger als „egoistisch“ und „gemeingefährlich“ bezeichnet. Kurz danach erklärte sie dann vollmundig, dass jeder Standpunkt Platz haben müsse. Das Demokratieverständnis dieser türkis-grünen Regierung und ihrer Handlanger von NEOS und SPÖ scheint folgendermaßen auszusehen: Wir sprechen mit allen – solange sie unserer Meinung sind.

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