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Die willkürliche 2G-Regel bei Seilbahnen macht Ski-Lehrer arbeitslos

Published On: 23. Dezember 2021 14:59

Die willkürliche 2G-Regel bei Seilbahnen macht Ski-Lehrer arbeitslos

Dabei hat auch die Regierung nur 3G verordnet

Bild: Guggenbichler; privat

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“Das ist eine Riesensauerei”, ärgert sich der Skilehrer Thomas Hager aus Zell am See über eine eigenmächtig erlassene Verordnung des Fachverbandes der Seilbahnen, die nur genesene oder geimpfte Leute auf den Berg transportieren, obwohl die Regierung dafür die 3G-Regel erlaubt.

Von Kurt Guggenbichler

“Diese Verordnung der selbstgefälligen Seilbahnbetreiber kommt für mich als nicht Geimpften einem Berufsverbot gleich”, erläutert Hager, der den Seilbahnen-Obmann Franz Hörl auffordert, diese Regel, die gegen die Verordnung der Regierung verstößt, sofort zurückzunehmen, „zumal andere wie Liftangestellte oder Hüttenpersonal schon nach der 3G-Regel befördert werden“.

Klärung dauert


Über diesen unhaltbaren Zustand hat sich Hager bei Erich Egger, dem Sprecher der Salzburger Seilbahnen-Wirtschaft, beschwert, und er gibt dem Skilehrer auch Recht. “Grundsätzlich ist Ihre Information zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz natürlich richtig”, bekam der von Egger bestätigt, gab Hager aber zu bedenken, dass die Seilbahnunternehmen verpflichtet seien, zu kontrollieren, ob die Gäste im Ski-Gebiet die 2G-Regel auch einhalten.

Bei diesen Kontrollen sei es für die Mitarbeiter aber nicht immer möglich zu unterscheiden, ob sich ein Skilehrer oder Skiguide dienstlich oder privat im Skigebiet aufhalte. Vollkommen unmöglich jedoch werde eine Überprüfung, wenn die betreffende Person ihren Status bezüglich Covid-Prävention nicht bekannt geben wolle, schreibt Egger. Da aber Sicherheit für unsere Gäste in diesen schwierigen Zeiten natürlich oberste Priorität habe, wurde bei den Seilbahnen auch für Skilehrer und Skiguides vorsichtshalber die 2G-Regel eingeführt. Inzwischen sei man dabei, die rechtliche Lage zu klären. Eine diesbezügliche Anfrage an das Gesundheitsministerium sei gestellt und bis zum Eintreffen einer rechtsverbindlichen Antwort bleibt die Entscheidung des Seilbahnen-Fachverbandes bestehen.

Existenz gefährdet


“Von dort ist aber offenbar nichts zu hören, weshalb ich zur Untätigkeit verdammt bin”, schimpft Thomas Hager, der nun die Weihnachtsfeiertage bei seiner Freundin in Belgien verbringt. Lieber hätte der Skilehrer aus Zell am See über Weihnachten gearbeitet, zumal er wegen der vielen Lockdowns ohnehin schon seit zwei Jahren auf dem Trocknen sitzt. “Ich lebe schon eine ganze Weile von meinen Ersparnissen”, gibt Thomas auf Nachfrage zu, der auch betont, dass er keine Unterstützung vom Staat bekommt. “Jetzt wäre eigentlich meine Haupteinahmezeit”, sinniert er, denn das Einkommen, das er im Winter lukriere brächte ihn auch gut durch den Sommer, in dem er sich sonst auch noch als Heilmasseur etwas dazuverdient. Doch auch in diesem Metier sei dies in den letzten zwei Jahren kaum noch möglich gewesen. “Ich bin in der Bredouille”, sagt Hager seufzend, “nur weil der Seilbahnfachverband glaubt, päpstlicher als der Papst sein zu müssen. Mit ihrer eigenmächtigen Hausordnung verstoßen sie eindeutig gegen Gesetze, aber das habe auch die Regierung schon die letzten zwei Jahre praktiziert. Erst einmal „schießen“ und hinterher fragen!

Hoffnung auf Einsicht


Dies sei Wildwestmanier! Das Nicht-arbeiten-zu-Können nage allmählich an seiner Existenz, räsoniert Hager, was er auch dem Salzburger Seilbahnsprecher Erich Egger mitgeteilt hat. “Schon letztes Jahr hatte ich einen Totalausfall in meinem Job als selbstständiger Skiguide”, ließ ihn Hager per Mail wissen und fragte ihn auch, ob ihn der Seilbahnverband in den Ruin treiben wolle?

Nach Ansicht von Thomas Hagers müsste es doch eigentlich reichen, wenn er sich alle 72 Stunden testen ließe, wozu er bereit sei. Nicht offenbaren wolle er seinen “Covid-Status”, weil dies auch Spitzensportler wie zum Beispiel Novak Djokovic nicht täten”, erklärt der verzweifelte Ski-Lehrer, dem nun keine andere Wahl mehr bleibt, als darauf zu hoffen, dass sich die Verantwortlichen beim Seilbahnendachverband doch noch anders besinnen und die 3G-Regel akzeptieren.

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