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150 Juristen fordern Politiker auf, die «verfassungsmässige Grundordnung» wiederherzustellen

Published On: 28. Dezember 2021 0:10

Veröffentlicht am 28. Dezember 2021 von RL.

«Wir ersuchen Sie (…) den Bundesrat aufzufordern, sich festzulegen, wie er die verfassungsmässige Grundordnung wieder herstellen wird und der Bundesversammlung nachzuweisen, welchen epidemiologischen, volks-, privatwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtnutzen seine Massnahmen vom 8. September 2021 (Ausweitung 3G-Zertifikatspflicht) und vom 17. Dezember 2021 (2G-Zertifikatspflicht) für Bund und Kantone bisher gebracht haben.»

Mit diesen Worten gelangte ein Juristen-Komitee in einem offenen Brief an Nationalratspräsidentin Irène Kälin und Ständeratspräsident Thomas Hefti. Treibende Kräfte hinter dem elfseitigen Schreiben sind Rechtsanwalt Philipp Kruse und sein Mitarbeiter Markus Zollinger, der bis Anfang November 2021 als Assistenz-Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zürich gearbeitet hatte (Corona-Transition berichtete).

Die beiden Juristen machen in ihrem Schreiben erneut auf die Verantwortung aufmerksam, welche den Parlamentariern zukommt: Nämlich, dass es die Aufgabe der Legislative ist, die Massnahmen der Regierung kritisch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Denn so stehe es in Artikel 170 der Bundesverfassung. Den Brief, der noch am 24. Dezember 2021 versendet wurde, unterzeichneten bisher 150 Juristen (Stand Montagabend). «Es wurde Zeit, dass sich die Juristen mal mit etwas substantiellen Widerspruch zu Wort melden», sagt Kruse gegenüber Corona-Transition.

Fehlende Grundlage

Hintergrund für das Schreiben sind die jüngsten Verschärfungen der Regierung. Für das Juristen-Komitee besteht für die 2G-Regelung keine juristische Grundlage. Diese sei gar verfassungswidrig. «Eine gesetzliche Grundlage lässt sich – wie bereits für die 3G-Zertifikatspflicht – weder im Covid-19-Gesetz noch im Epidemiengesetz finden», schreiben Kruse und Zollinger im Brief.

Dabei machen die Juristen auf bekannte Rechtsexperten aufmerksam, die dies bereits bei der Einführung der 3G-Regel festgestellt hätten – so beispielsweise Strafrechtsprofessor Marcel Niggli und Verfassungsrechtler Andreas Kley (Corona-Transition berichtete, siehe hier und hier). Daran habe sich auch mit der jüngsten Verschärfung nichts geändert. Auch «die noch übergriffigere 2G-Regel» sei verfassungswidrig.

Das Juristen-Komitee verweist auf Artikel 36 der Bundesverfassung: Dieser sehe vor, dass die beschlossenen Massnahmen «durch ein öffentliches Interesse» gerechtfertigt sein müssen. Doch dieses Interesse sei nicht gegeben. Dies unter anderem deshalb, weil keine Übersterblichkeit vorliege. «Die Demographie-bereinigten Sterbezahlen für die Schweiz liegen im laufenden Jahr 2021 bis heute deutlich unter dem Durchschnitt der vorangegangenen 10 Jahre», so Kruse und Zollinger in ihrem Brief weiter.

Sie zeigen auch auf, dass für die Schweiz zuletzt keine besonders hohe Auslastung der Spitäler vorlag. «Per 15. Dezember 2021 waren die Schweizer Spitalbetten insgesamt zu 83% ausgelastet, der Anteil der ‹COVID-Patienten› lag trotz ‹Epidemie› offiziell bei lediglich 7.2%.» Die Intensivstationen seien zu 80.4% ausgelastet gewesen, der Anteil der Covid-Patienten lag bei 34.5% Prozent. Dabei gelte es zu berücksichtigen, dass eine Freiquote von ca. 20% auf einen Normalbetrieb hindeute.

Zur Erinnerung: Der Bundesrat rechtfertigt die Ausweitung des Zertifikats (2G) unter anderem damit, dass dadurch eine Überlastung der Spitäler verhindert werden solle. Auch argumentierte die Regierung zuletzt, dass so die hohen «Fallzahlen» gesenkt würden.

Die «Fallzahlen» erachtet das Juristen-Komitee jedoch als «irrelevantes Kriterium», um das aktuelle Infektionsgeschehen zu beurteilen. «Diese Messgrösse ist für sich allein betrachtet selbst gemäss WHO bekanntlich völlig wertlos.» Kruse und Zollinger verweisen zudem auf das Bundesgericht. Auch dieses habe bereits festgehalten, «dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist».

2G ohne Nutzen

Auch steht für das Juristen-Komitee fest, dass die 2G-Regelung keinen Nutzen haben wird: «Die verordneten Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Ungeimpften sind von vornherein ungeeignet, da Geimpfte das Virus so gut wie Ungeimpfte übertragen und im Falle eines ‹Impfdurchbruchs› so schwer wie Ungeimpfte erkranken können.»

Vor diesem Hintergrund kommen die Juristen zum Schluss, dass sich die jetzigen Massnahmen, die ganz besonders Ungeimpfte treffen, «weder epidemiologisch noch rechtlich in irgendeiner Weise begründen» lassen. Die Juristen, die auch auf die gesellschaftlichen Schäden der Massnahmen aufmerksam machen, gelangen zum Fazit:

«Mit einem Bündel an sinnlosen und gefährlichen Massnahmen – insbesondere mit der nun verordneten 2G-Zertifikatspflicht – verletzt der Bundesrat die Schweizerische Bundesverfassung gleich mehrfach. Er verletzt Grund- und Freiheitsrechte wie das Recht auf körperliche Integrität und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), das Recht von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 Abs. 1 BV), die Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV), die Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 2 BV; materielle Enteignung) und die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV). Überdies verletzt er das Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV), das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) und das Willkürverbot (Art. 9 BV).»

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