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Weitere Stellungnahmen zum Covid-Impfpflichtgesetz

Published On: 4. Januar 2022 7:21

Sind mRNA-Impfstoffe eine Gentherapie und gelangten das Spike-Protein sowie das mRNA-Molekül in den Zellkern? Ist die Impfpflicht deshalb hochgefährlich? Für die beiden Anträge zum  Impfpflichtgesetz sind schon über 121.000 Stellungnahmen eingelangt. Noch nie war ein Gesetzesentwurf so kontrovers und so lebensgefährlich für die Betroffenen wie dieser.

Von Gastautor Mag. Christian Jahn

Die Meinungen dazu sind kontrovers! Während BIONTEC und ein Heer von Faktencheckern dies vehement verneinen, tauchen immer mehr Forschungen und Studienergebnisse auf, die nachweisen, dass das Spikeprotein des SARS-Cov2 Virus und möglicherweise auch die durch die Impfstoffe produzierten Spike-Proteine in den Zellern gelangt. Dies gilt auch für die mRNA-Moleküle!

Auf der Homepage von BIONTEC ist folgendes nachzulesen:

„Die genetische Information wird als mRNA zum Ribosom, der Proteinfabrik, transportiert. Die mRNA-Impfstoffe haben keinen Kontakt zur DNA. Nach der Injektion wandern die mRNA-Moleküle in das Plasma der Zellen und bringen diese dazu, Spike-Proteine zu produzieren. Das ist so gewollt, weil unser Immunsystem auf diese Virusstachel reagiert und so darauf trainiert wird, bei einer tatsächlichen Infektion mit dem SARS-CoV-2 fertig zu werden“

Daraus ergibt sich die Frage: Ist es ausgeschlossen, dass die mRNA in unseren Zellen etwas anrichten und beispielsweise unsere DNA verändern kann? Die klare Antwort: Ja, es ist ausgeschlossen!

Aber wie genau verhält es sich mit Boten-Ribonukleinsäure (mRNA), die in unsere Zellen gelangt? Ist es ausgeschlossen, dass es zur Genmanipulation kommt?

Auch hier lautet die Antwort: Ja, es ist ausgeschlossen.

Diese klaren Aussagen von BIONTEC zum firmeneigenen COVID-19 mRNA- Impfstoff Comirnaty haben mich insofern überrascht, als im Assesment report, der der EMA im Zulassungsverfahren vorgelegt wurde, zur Genotoxizität folgende Feststellungen enthalten sind (Seite 50):

No genotoxicity studies have been provided. This is acceptable as the components of the vaccineformulation are lipids and RNA that are not expected to have genotoxic potential. The novel excipient ALC-0159 contains a potential acetamide moiety. Risk assessment performed by the Applicant indicates that the risk of genotoxicity relating to this excipient is very low based on literature data where acetamide genotoxicity is associated with high doses and chronic dministration (≥1000 mg/kg/day). Since the amount of ALC-0159 excipient in the finished product is low (50 μg/dose), its clearance is high and only two administrations of the product are recommended for humans, thegenotoxicity risk is expected to be very low.”

„Es wurden keine Studien zur Genotoxizität vorgelegt. Dies ist akzeptabel, da es sich bei den Bestandteilen der Impfstoffformulierung um Lipide und RNA handelt, bei denen kein genotoxisches Potenzial zu erwarten ist. Der neuartige Hilfsstoff ALC-0159 enthält einen potenziellen Acetamid-Anteil. Die vom Antragsteller durchgeführte Risikobewertung deute darauf hin, dass das Risiko der Genotoxizität in Bezug auf diesen Hilfsstoff sehr gering ist, basierend auf Literaturdaten, bei denen die Genotoxizität von Acetamid mit hohen Dosen und chronischer Verabreichung (≥1000 mg/kg/Tag) in Verbindung gebracht wird. Da die Menge des Hilfsstoffs ALC-0159 im Fertigerzeugnis gering ist (50 μg/Dosis), seine Clearance hoch ist und nur zwei Verabreichungen des Erzeugnisses für Menschen empfohlen werden, dürfte das Genotoxizitätsrisiko sehr gering sein.“

Wie bitte? Die Klarstellungen von BIONTEC es sei ausgeschlossen, dass die mRNA nicht in den Zellkern gelangen kann und eine Genmanipulation daher unmöglich ist, beruht auf einer bloßen Risikobewertung und weil ja ohnehin nur zwei Verabreichungen am Menschen empfohlen werden, dürfte das Risiko sehr gering sein? Gibt es dazu keine Forschungen, Studienergebnisse oder zumindest einen Test des Impfstoffes über eine ausreichend lange Zeit? Und was passiert, wenn der ein mRNA-Impfstoff in einer nicht absehbaren Anzahl von Dosen an Menschen verabreicht wird, wie das bei der Impfpflicht geplant ist?

Die mRNA-Impfstoffe sind nach der Amerikanischen Gesellschaft für Gentherapie als Gentherapie einzustufen. Sogar der Vorstand der Fa. Bayer, Dr. Stephan Ulrich, teilt diesen Standpunkt.

Aus der Sicht eines wissenschaftlichen Laien wäre es zu erwarten, dass die Sicherheit eines Impfstoffes, der eine Gentherapie ist, mit der höchst gebotenen Sorgfalt untersucht und jedes nur erdenkliche Risiko, das mit seiner Anwendung verbunden sein könnte, ausgeschlossen wird. Alles andere wäre besonders bei Gentherapeutika grob fahrlässig!

Im Gegensatz zur bloßen Risikoabschätzung durch Pfizer gibt es bereits Forschungs- und Studienergebnisse, nach denen das Spike-Protein – und das wird in großen Mengen auch durch den Impfstoff synthetisiert – im Zellkern nachgewiesen wurde und dort die Fähigkeit der DNA zur Selbstreparatur beeinträchtigt.

Referenz: SARS–CoV–2 Spike Impairs DNA Damage Repair and Inhibits V(D)J Recombination In Vitro

Die Integrationsfähigkeit der mRNA Moleküle der COVID-19 Impfstoffe in das menschliche Genom wird auch durch die Forschungsarbeiten von Ao. Prof. Dr. rer. nat. Tomislav Domazet-Lošo, am Ruđer Bošković Institute Zagreb, bestätigt (hier auch in Deutsch)

Der Umstand, ob sich mRNA-Moleküle der Impfstoffe in Genome integrieren, wurde von der mRNA-Vakzinologie generell und auch von den Impfstoffherstellern konkret niemals getestet. Die Aussage, mRNA-Moleküle gelangen nicht in den Zellkern, basiert auf einer Risikobewertung und ist lediglich eine nicht verifizierte Behauptung der Impfstoffhersteller, da Studien dazu niemals vorgelegt wurden (siehe obigen Auszug aus dem Assesement Report).

Brisanz erhält die Angelegenheit auch deshalb, weil die EMA auf Seite 140 des Assesement reports für die neuartigen Hilfsstoffe ALC-0159 und für ALC-0315 anordnete, dass aufgrund der nur bedingten Zulassung Informationen über den Syntheseprozess und die Kontrollstrategie bis spätestens Juli 2021 vorzulegen sind (siehe SO4 und SO5 auf Seite 140 des Reportes; SO = Specific Obligation). Diese Auflagen sind, soweit bekannt, noch immer nicht erfüllt worden!

Bei den neuartigen Hilfsstoffen ALC-0315 und ALC-0159 handelt es sich laut Echelon Biosciens Inc. als Hersteller um Stoffe, die nur für Forschungszwecke und nicht für den Einsatz am Menschen verwendet werden dürfen:

Wie bereits dargelegt hat Biontec die von der EMA für die bedingte Zulassung des Impfstoffes geforderten Daten für ALC-0315 und ALC-0159 nicht nachgereicht, sodass über diese LNP-Bestandteile keine weiteren Informationen vorhanden sind, mit Ausnahme jener, die den Sicherheitsdatenblätter des Herstellers zu entnehmen sind. Und die Auswirkungen auf die Genotoxizität beruhen lediglich auf einer Risikobewertung von ALC-159 durch den Impfstoffhersteller!

Für mich drängen sich deshalb folgende Fragen auf:

  • Wäre es nicht höchste Zeit für die EMA, die Zulassung des Impfstoffs zu widerrufen und dieses Genexperiment an der Menschheit wegen der schweren Nebenwirkungen zu beenden?
  • Ist die Einführung der Impfpflicht von den Politikern der Menschheit gegenüber zu verantworten, besonders im Hinblick darauf, dass die Beurteilung zur Genotoxizität der Impfstoffe, wie im Falle von Pfizer, lediglich auf einer Risikobewertung beruht? Dies auch deshalb, weil die Risikobewertung lediglich zwei Impfungen berücksichtigt.

Hier ist die komplette Stellungnahme:

Stellungnahme zum Entwurf des COVID-19 Impfpflichtgesetz – Jahn Christian-1

Der Ministerialentwurf bringt es am 4.1.2021 um 7:00 Uhr auf 68.572 Stellungnahmen und der etwas später eingereichte Initiativantrag auf 53.122, zusammen also 121.694. Und es werden laufend, von Minute zu Minute mehr Stellungnahmen. Und zusätzlich haben noch Zig-Tausende ihre Zustimmung zu einzelnen Stellungnahmen.

Weitere Stellungnahmen wurden bisher hier als Artikel veröffentlicht:

Stellungnahme zum Initiativantrag von ÖVP/Grüne zum Covid-19-Impfpflichtgesetz

Stellungnahme zum Covid-19 Impfpflichtgesetz in der parlamentarischen Begutachtung

Lesenswert auch die Stellungnahme der ARGE Daten…

Impfpflichtgesetz als Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen

… sowie von Gastautor Prof Dr. Christian Cwik:

Bereits über 10.000 Stellungnahmen zum Initiativantrag für das Covid-19-Impflichtgesetz


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.


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