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Lebensmittelunruhen und Aufstandsbekämpfung – Teil 2

Published On: 15. Januar 2022 14:20

Lebensmittelunruhen und Aufstandsbekämpfung – Teil 2

Wenn der Staat gegen seine Bürger mobil macht

Bild: Wikimedia, Pelle De Brabander, CC BY 2.0

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Der Korrespondent Bryan Walsh stellt auf der Nachrichtenseite Axios fest: “Die Regierungen machen sich zu Recht Sorgen über die Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise. Frühere Spitzen im Jahr 2011 trugen zu Protesten in der arabischen Welt bei, und Rekordpreise im Jahr 2008 trugen zur Instabilität im gesamten globalen Süden bei.”

Von Heinz G. Jakuba

CNN berichtete in diesem Zusammenhang über Unruhen in Bangladesch, Haiti, Ägypten und Mosambik. Im Januar 2021 veröffentlichte die Zeitung Nature Food eine Studie, aus der hervorgeht, dass Lebensmittelbeschränkungen von nur drei wichtigen Exporteuren ausreichen würden, um den Weizenpreis um 70 Prozent zu erhöhen. Mais und Reis um 40 bis 60 Prozent. Davon betroffen wären auch Verbraucher in wohlhabenden Ländern. Hinzukommen die Lieferkettenprobleme aufgrund der Corona-Pandemie. Ein wahrlich hochexplosives Gemisch. Dabei ist Lebensmittelknappheit nichts Neues. Immer wieder traten in der Vergangenheit schwere Versorgungskrisen in der Welt auf, etwa durch Missernten, Kriege, politische Fehlentscheidungen oder Wetterkatastrophen. Beispielsweise in Indien (1866, 1876–1878, 1943/44) oder China (1876–1879, 1896/97, 1928/29, 1959–1961) mit möglicherweise über hundert Millionen Toten. Letztlich werden die Nahrungsmittelinflation, die Lieferkettenproblematik sowie die weiter anstehende Lebensmittelknappheit auch die EU-Staaten bis in ihre Grundfesten erschüttern. Hinzu kommen durch den politisch verordneten Klimawahn steigende Energiepreise und ausufernde Immobilien- und Mietpreise aufgrund neuer und teurer Umweltbestimmungen. Steigen die Lebensmittel-, Energie- und Wohnkosten weiter an und verschärfen sich die Corona-Maßnahmen noch mehr, wird dies auch die Massen in den europäischen Städten auf die Straßen treiben.

Militär wird aufgestockt

Bei großflächigen Unruhen würde die Staatsmacht hierzulande an ihre Grenzen kommen, stehen doch “nur” rund 270.000 Landes- und zirka 51.000 Bundespolizisten zur Verfügung. Vielleicht gerade deshalb erhöhte die Bundeswehr bereits Mitte Dezember 2021 ihr Kontingent von 12.000 auf 17.500 und einer strategischen Reserve von 7.500 Soldaten. Der Einsatz der Bundeswehr bei einem “Inneren Notstand” ist in Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz geregelt. Die Streitkräfte können in diesem Fall auch zur Unterstützung beim Schutz von zivilen Objekten sowie bei der “Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer” eingesetzt werden. Längst schon übte das Militär den Häuserkampf dafür, etwa in der “Phantomstadt” Schnöggersburg auf dem Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz-Letzinger Heide, die zum großen Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr gehört.

Aufstandsbekämpfung durch die Armee

In prekären Situationen und wenn die polizeilichen Mittel nicht mehr ausreichen, kann ebenso auf eine wenig in der Öffentlichkeit bekannte Truppe zurückgegriffen werden: den so genannten “Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSUKr)”, die dem “Heimatschutz” dienen. Rolf Gössner, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, sagte einst dazu: “Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei.” Nicht zu vergessen ist die Division Spezielle Operationen (DSO), zu der auch die Luftlandebrigade 26 gehört, die zweijährlich die internationale Gefechtsübung Colibri mit deutschen, französischen und belgischen Fallschirmjägereinheiten durchführt. Dabei werden beispielsweise Szenarien geübt wie der Ausbruch von Unruhen zwischen “verschiedenen Ethnien”. 2018 wurde erstmals auf deutschem Boden eine Übung gegen deutsche Aufständische durchgeführt. Das Szenario: Tausende “Wutbürger” besetzten Teile des Ruhrgebiets. Die Luftlandetruppen sollten die wichtigen Versorgungslinien, die direkt durch den “Ruhrpott” verlaufen, freihalten. Nach zwei Tagen Kampf war das “Revier” wieder fest in der Hand der Bundeswehr. Zur inländischen Aufstandsbekämpfung steht dem Bundesverteidigungsministerium auch noch das Kommando Spezialkräfte (KSK) zur Verfügung.

Internationale Polizeitruppe

Doch auch eine andere “Spezialeinheit”, die den meisten Bürgern völlig unbekannt ist, kann sich bei Bedarf in nationale Konflikte einbringen: die Rede ist von der multinationalen und paramilitärischen European Gendarmerie Force (EUROGENDFOR). Diese Polizeitruppe kann unter der Flagge der EU, aber auch der UN, der OSZE und der NATO gestellt werden. Die EUROGENDFOR soll dem “Krisenmanagement” dienen und kann unter anderem “im Falle von Störungen der öffentlichen Ordnung” eingesetzt werden. Sprich: Sie kann – nach einem entsprechend beschlossenen Mandat eines Krisenstabes – an verschiedenen Orten zur Bekämpfung von Unruhen, Aufständen und politischen Großdemonstrationen in Zusammenarbeit mit nationalen Polizei- und Armee-Einheiten aufgeboten werden. Auch gegen die eigene Bevölkerung.

Die Regierung gegen das Volk

Wie auch immer: Die Zukunft sieht aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie, der Nahrungsmittelinflation, der Lieferkettenproblematik und der Lebensmittelknappheit düster aus, steigt doch die Gefahr für die Destabilisierung der Gesellschaft. Politische, soziale und wirtschaftliche Verwerfungen sind vorprogrammiert. Dabei werden sich die Regierungen mit allen Mitteln gegen das eigene Volk wehren.

Den ersten Teil des Beitrags finden Sie hier.

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