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Nach Anzeigen gegen Bundesvorstand der Grünen: Sind Baerbock und Habeck noch tragbar?

Published On: 20. Januar 2022 11:52

Nach Anzeigen gegen Bundesvorstand der Grünen: Sind Baerbock und Habeck noch tragbar?

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Lediglich ein Anfangsverdacht soll es sein. So begründet die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Bundesvorstand der Grünen, darunter die Minister Baerbock und Habeck. Der Vorwurf: möglicherweise Untreue. Im Jahr 2020 hatte sich der Bundesvorstand der aktuellen Regierungspartei selbst einen “Corona-Bonus” bewilligt. Das könnte strafbar sein. Was passiert, wenn es zur Anklage kommt? Kann sich die Ampelkoalition zwei Minister leisten, die in einem Strafprozess angeklagt sind?

Von Achim Baumann

Seit März 2021 ist bekannt, dass sich der Bundesvorstand der Grünen im Jahr 2020 für alle Mitarbeiter, aber auch Vorstandsmitglieder einen kräftigen Bonus genehmigte. Laut Medienberichten gab es jeweils rund 1500 Euro für die Politiker und ihre Mitarbeiter. Während die Zahlungen an die Mitarbeiter rechtens gewesen sein sollen, könnten durch den Bundesvorstand an seine eigenen Mitglieder ausgezahlte Bonuszahlungen strafbar sein. Im schlimmsten Fall drohen hier bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder zumindest Geldstrafe.

Warum erst jetzt Ermittlungen?

Laut Berliner Staatsanwalt liegen „mehrere Anzeigen von Privatleuten“ vor. Ob die erst jetzt eingegangen sind oder bereits seit Bekanntwerden der Bonuszahlungen im März 2021 vorliegen, ist hingegen nicht bekannt. Da Staatsanwaltschaften auch politischen Vorgaben unterliegen, könnte man Rücksicht auf die Bundestagswahl genommen und die Ermittlungen erst jetzt öffentlich gemacht haben – ein Privileg, das dem einfachen Bürger nicht zugestanden wird.

Die Beschuldigten: sechs bekannte Gesichter

Ermittelt wird nun gegen den sechsköpfigen Vorstand. Neben den beiden Bundesministern Annalena Baerbock und Robert Habeck gehören diesem auch Bundesgeschäftsführer Michael Kellner und Schatzmeister Marc Urbatsch sowie die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Jamila Schäfer und Ricarda Lang an. Von letzterer ist bekannt, dass sie beim anstehenden Parteitag Ende Januar als Parteivorsitzende kandidieren möchte. Das nun bekannt gewordene Verfahren könnte sich auch auf ihre Kandidatur auswirken – wer möchte schon eine Parteivorsitzende, die sich der Untreue schuldig gemacht haben könnte?

Die Grünen – ein Selbstbedienungsladen?

Bonuszahlungen in der fraglichen Höhe, so selbst Rechnungsprüfer der eigenen Partei, seien nicht von den parteiinternen Regeln gedeckt gewesen. Die Vorstandmitglieder hätten sich maximal die “tariflich festgelegten” 300 Euro auszahlen dürfen, heißt es. Das riecht nach Ärger in der Partei, sind die Grünen doch ansonsten schnell dabei, moralisch zu argumentieren, sich als besonders lauter und ehrlich zu geben. Nun könnte der Eindruck entstehen, dass die Zeiten der Basisdemokratie vorbei seien, man an den Trögen der Macht mit reichlich Selbstbedienung und Vetternwirtschaft angelangt sei. Das heißt, selbst wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, vielleicht eingestellt werden, denn es gilt auch hier die Unschuldsvermutung, werden sich die Vorstandsmitglieder auf dem kommenden Parteitag ihren einfachen Mitgliedern gegenüber verantworten müssen.

Wegen anstehenden Landtagswahlen: ein ungünstiger Skandal

So bleibt, selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, ein „Geschmäckle“, denn bereits jetzt steht fest, dass man sich entgegen den geltenden Parteiregeln aus Parteigeld selbst „bedient“ hat. Daran ändert auch nicht, dass die sechs Beschuldigten die Corona-Bonuszahlungen inzwischen an die Partei zurücküberwiesen haben. Wenn die Grünen das intern unter den Teppich kehren wollen, sollten es sich zumindest die Wähler, die in diesem Jahr zu vier Landtagswahlen ihre Stimme abgeben können, in Erinnerung rufen, oder?

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