hollaendische-anwaelte:-impfpflicht-weckt-erinnerungen-an-die-sehr-unappetitliche-vergangenheit-oesterreichsHolländische Anwälte: Impfpflicht weckt Erinnerungen an die sehr unappetitliche Vergangenheit Österreichs
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Aufgeben tut man einen Brief – No Pasaran!

Published On: 26. Januar 2022 12:27

„Mit rechtlichen Mitteln den Rechtsstaat zurückholen“. Mit diesem Satz im Kopf stehe ich seit April 2020 gegen die Corona-Maßnahmen auf der Straße. Anfangs verlacht mit ganzen 20 Mitstreitern. Heute sind es Hunderttausende in Österreich, Hunderte Millionen Menschen weltweit, die für ihre Grundrechte kämpfen. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als rechtsstaatlich vorzugehen. Denn alles andere macht uns so wie „DIE“. Mit der anstehenden Impfpflicht hat der österreichische Staat jetzt eine weitere Eskalationsstufe in diesem Kampf gezündet, in dem wir uns weiter alle vehement engagieren müssen. Demonstrationen sind ein unverzichtbares Mittel unseres Protests. Aber jetzt braucht es mehr.

Von Andrea Drescher

Ich danke den verschiedenen Rechtsanwälten und Aktivisten, dass sie uns Ideen und Aktionen an die Hand geben, mit denen wir uns weiter treu bleiben können, friedlich und rechtlich korrekt gegen den Staatsterror vorzugehen. Manch einer nennt das, was empfohlen wird, jetzt Papierterror. Aber durch Papierterror wird maximal das – leider kaum vorhandene – Grundrecht von Bäumen auf Unversehrtheit angetastet, was ich in der jetzigen Situation für vertretbar halte.

Massenschreiben an den Bundespräsidenten

Schreiben WIR alle dem Bundespräsidenten, dass er dem Gesetz seine Unterschrift verweigern soll.

Anschrift:

Präsidentschaftskanzlei

Ballhausplatz

1010 Wien

Telefon: +43 1 534 22-0

alexander.vanderbellen@​hofburg.at

Vom Umgang mit behördlichen Impfaufforderungen – RA Forsthuber

Mag. Forsthuber erläutert in seinem Video „Was tun, wenn die Impfpflicht kommt?“  wie man auf diese Schreiben eingehen soll und welche Verfahrensschritte auf uns zukommen.

Das Wichtigste aus dem Video zusammengefasst, zum Weitergeben an Menschen, die weniger Internet-affin sind und derartige Informationsquellen (noch) verweigern.

Den Einladungsbrief von BH oder Magistrat soll man mit eigenen Sorgen und Nöten – schriftlich – beantworten. Man soll erläutern, warum man nicht geimpft werden möchte, und eigene inhaltliche Bedenken äußern.

Bei Aufforderungen zu einem Impftermin – Ladungsbescheid – kann man seine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen. Man sollte auch hier inhaltlich argumentieren, warum man diesem Ladungsbescheid nicht folgt. Vermutlich werden entsprechende Muster und Vorlagen bei den Anwälten für Aufklärung, Mag. Forsthuber oder den Anwälten Mag. Höllwarth und Scheer zu finden sein.

Auf Strafverfügungen von Behörden muss man – ebenfalls mithilfe von Vorlagen – innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Kommt es zu einer Straferkenntnis, endet das behördliche Verfahren: Man zahlt die Strafe, lässt sich impfen oder legt Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, aber jetzt ist juristische Begleitung empfohlen. Bei negativer Entscheidung sind weitere Schritte beim Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichthof möglich. Derartige Verfahren dauern – im Normalfall – Monate bis ein bis zwei Jahre. Zeit, in der noch sehr viel passieren kann!

Höllwarth & Scheer: Das Impfpflichtgesetz und wie man sich dagegen wehrt

In ihrem Video gehen die beiden Anwälte auf die konkreten nächsten Schritte aus ihrer Sicht ein, nachdem jetzt die Impfpflicht seitens der Regierung beschlossen ist.

Auch hier das Wichtigste aus meiner Sicht zusammengefasst.

Ein grundsätzlicher Hinweis vorab: Derzeit bereiten die Anwälte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht vor. Etwas, was vermutlich aktuell von mehreren Menschen, Anwälten und Organisationen in Arbeit ist. Sollten diese Beschwerden erfolgreich sein, können die verfügten Bescheide wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben werden. Wer aber bereits seine Strafe gezahlt hat, bekommt das Geld lt. Aussage der Anwälte nicht zurück.

1. Zum Vorgehen bei Polizei-Kontrolle im Auto

Hier erläutern die beiden Anwälte, wie man auf die Frage nach Dokumenten, Führerschein, Zulassung und jetzt auch den Impfnachweis reagiert. Ist man ungeimpft, erfolgt die Mitteilung an die BH.

Darauf folgt eine Aufforderung, sich innerhalb benannter Fristen impfen zu lassen. Dann folgen eventuell ein Organstrafmandat – das kann man bezahlen – oder eine Anzeige.

Ist es ersteres, gibt es im verkürzten Verfahren das Rechtsmittel des Einspruchs, zu dem man 14 Tage ab Zustellung Zeit hat. Im Fall einer Anzeige hat das Bescheidqualität. Dann verlängert sich die Frist. Das kann man aber den Dokumenten entnehmen. Wichtig ist in jedem Fall: Fristen EINHALTEN und die Einsprüche am besten per Einschreiben versenden, damit man über einen Nachweis verfügt.

Nach dem Einspruch ist man im Rechtsmittelverfahren und kann dann den Einspruch ausführen. Lt. den Anwälten kann eine Begründung, die sich nur auf Grundrechtsverletzung stützt, dazu führen, dass es zu keiner mündlichen Verhandlung kommt. Man sollte unbedingt individuelle Gründe anführen. Wer angibt, es sich nicht leisten zu können, beeinflusst bereits die Strafhöhe. Eigene Erkrankungen, Ängste – Gründe gibt es so viele, wie es Menschen gibt. Und je individueller begründet wird, desto mehr Arbeit bedeutet das im Verfahren. Auch hier gilt: Man muss unbedingt die Fristen beachten.

Höllwarth & Scheer sind dabei, Online-Hilfestellungen aufzubauen. Dafür werden differenzierte Musterschreiben und Einsprüche entwickelt und auf https://keine-impfpflicht.at bereitgestellt, in denen der formelle Teil vorformuliert sein soll und den man dann individuell ergänzen kann.

Sie erläutern den weiteren Weg durch die Instanzen und geben auch klare Empfehlungen, ab wann rechtliche Unterstützung im weiteren Verfahren notwendig erscheint.

2. Zum Ausnahmetatbestand Impfbefreiung

Dafür sind dank neuem Gesetz nur Amtsärzte bzw. regierungsamtlich bestätigte Epidemiologen, die nach dem 2.2.22 benannt werden sollen, berechtigt. Diese müssen individuell bei einem persönlichen Termin mit dem Betroffenen entscheiden. Eine aktenbasierte Entscheidung ist nicht zulässig. Damit kommt auf die rund 270 Amtsärzte plus die benannten weiteren Ärzte in Österreich eine Herkulesaufgabe zu (an der sie hoffentlich scheitern!).

Also schreibt man einfach an den für den Wohnort zuständigen Amtsarzt und beantragt die Ausstellung einer Befreiung. In diesem Antrag muss noch kein Grund angegeben werden, der kommt dann beim persönlichen Termin zur Sprache. Auf http://www.keine-impftpflicht.at sollen in Kürze die regionalen Amtsärzte bekannt gegeben werden, bei denen man mithilfe eines dort ebenfalls dann verfügbaren Musterschreibens seine Bitte um Terminvergabe schriftlich äußern sollte. Auch hier der wichtige Hinweis, dies eingeschrieben zu versenden, da dies auch als Beleg dient, dass man „willig“ ist – sodass Strafen nicht erteilt werden können.

Der Amtsarzt muss ein Verfahren eröffnen, einen Akt anlegen und einen Termin festlegen, wann der Bürger kommen kann. Die Entscheidung bzw. den dazu notwendigen Bescheid kann der Arzt nämlich nur nach ausführlicher Diagnose erstellen. Das Verfahren bis zum Bescheid selbst ist aufwendig – sowohl zeitlich als auch inhaltlich, da auch eine Ablehnung eines Impfbefreiungsantrags gut begründet werden muss. Auch in diesem Fall besteht dann wieder die Möglichkeit, Einsprüche zu erheben, was entsprechende Verwaltungsressourcen bindet.

Allein die Terminvereinbarung wird interessant. Bei aktuell 1,4 Millionen Ungeimpften, täglich werden es ja mehr, die ihre Terminanfrage an die 270 Amtsärzte schicken, und ohne entsprechende Terminvergabe-Logistik … viel Erfolg.

1,4 Millionen Ungeimpfte bedeuten im Schnitt 5.185 pro Arzt, bei einer minimal angenommenen Dauer pro Verfahren von 2 Stunden (lächerlich), einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden (ebenso lächerlich) und 200 Arbeitstagen (halbwegs realistisch) pro Jahr, sind die Amtsärzte für die nächsten 6 Jahre beschäftigt, ohne dass ein einziger Einspruch bearbeitet wurde. Auch dazu: Viel Erfolg.

3. Volksbegehren

Das von Höllwarth & Scheer eingereichte Volksbegehren wurde am 15.1 genehmigt. Die benötigten 8.400 Unterstützungserklärungen zur Einleitung lagen vermutlich bereits innerhalb weniger Stunden vor. Am 20.1. waren über 100.000 Unterschriften beisammen – noch kann es unterzeichnet werden – sodass keinerlei Zweifel bestehen, dass auch das Parlament gezwungen sein wird, sich damit zu beschäftigen.

Volksbegehren

Gerald Markel – ein Unternehmer im Widerstand

Im Telegram-Kanal von Gerald Markel, einem sehr erfolgreichen österreichischen Unternehmer, der sehr früh und lautstark Widerspruch gegen die Maßnahmen erhoben hat, fand ich folgende Idee zum Vorgehen bei Kontrollen, die m.E. nicht fehlen sollte:

Wenn ich außerhalb einer Verkehrskontrolle (bei der ich natürlich meinen Führerschein mithaben und vorzeigen muss) von Polizisten aufgehalten werde, muss ich KEINEN AUSWEIS vorzeigen. Natürlich haben die Beamten das Recht, meine Personalien festzustellen.

Also bitte ich die Beamten höflich und friedlich, ruhig und ohne Beschimpfungen mich bitte zur Identitätsfeststellung mit auf die Polizeistation zu nehmen und dort einen Akt anzulegen. Der Polizist muss, wenn er die Amtshandlung fortsetzen will, dieser Bitte nachkommen, seine Tätigkeit einstellen und mit mir auf die Wache fahren oder gehen, um dann dort festzuhalten, wer ich bin. Erst danach kann er wieder zurück auf die Straße.

Ich werde also in Zukunft für meine Überzeugung ein wenig Zeit opfern und jedes Mal, bei jeder Kontrolle zur Impfpflicht, die freundlichen Beamten begleiten und meine Identität nicht in der Fußgängerzone oder vor dem Einkaufszentrum feststellen lassen, sondern in der Wachstube.

Und nun?

Machen wir „ihnen“ auf jede mögliche und unmögliche legale Art und Weise Arbeit. Ja. Das macht uns Arbeit. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass andere –  Anwälte, Ärzte, Polizisten, Politiker oder sonst wer – etwas für uns tut. Wir müssen selbst handeln. Jammern bringt uns nicht weiter. Machen wir Österreich endgültig zur Nicht-Raunzer-Zone. Erfolg hat drei Buchstaben T.U.N, sagte schon Goethe.

Jeder, der unter diesem Artikel kommentiert, möge bitte gleich auch mitteilen, welche Form eines Briefes er heute schon verfasst und verschickt hat bzw. verfassen und verschicken wird. Wer Zeit hat zu kommentieren, hat auch Zeit Briefe zu schreiben.

Aufgeben tut man einen Brief. Geben wir Briefe auf.


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