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„Covid-Impfopfer – Geschädigte, die es nicht geben darf“

Published On: 30. Januar 2022 9:27

Wer nach den (zunehmenden) Berichten über Impfgeschädigte noch an einer gesetzlichen Impfpflicht festhält, von dem möchte ich hören, mit welcher Begründung – moralisch wie rechtlich.

Screenprint Servus TV

Um Opfer, die nicht gezeigt werden, über die niemand spricht, die es gar nicht zu geben scheint oder nicht geben darf, geht es bei: „Covid-Impfopfer – Geschädigte, die es nicht geben darf“ auf Servus TV. Dass solche ‚Impfungen‘ gesetzlich verpflichtend sein sollen, mit dieser Entscheidung spalten die Herrschenden die Gesellschaft noch mehr als schon durch den indirekten Impfzwang. Auch das Schicksal der im zweiten Teil der Servus Reportage portraitierten Impfgeschädigten und ihrer Angehörigen ist seelisch und sozial noch erschütternder als körperlich – wie bereits im ersten Teil: „Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer“. Zum ersten Teil schrieb ich, die gängige Abwiegelung lautet: Nur bei ganz wenigen gibt es Nebenwirkungen. Das nützt den Einzelnen, die Servus TV interviewte, und allen anderen Betroffenen nichts. Ich möchte diese Abwiegelung von niemandem mehr hören. Diese Feststellung muss ich nach dem nun in Teil zwei Gehörten wiederholen.

Nach rund 17 Millionen Covid-‚Impfungen‘ mit den verschiedenen neuartigen ‚Impfstoffen‘ in Österreich, notiert Servus TV, gingen bis zum 14.1.2022 beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mehr als 43.000 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen ein. Nicht erst 43.000, sondern jede einzelne Meldung verlangt die sorgfältige Untersuchung durch Mediziner und eine breite öffentliche Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen. Wer nach den Berichten über Impfgeschädigte noch an einer gesetzlichen Impfpflicht festhält, von dem möchte ich hören mit welcher Begründung – moralisch wie rechtlich.

Der 44-jährige Handwerker mit anhaltender Gesichtslähmung, massiver Sehkraftschädigung und schweren Ermüdungserscheinungen hat mit der 26-jährigen Restaurantfachfrau, deren EKG nach der ‚Impfung“ ausschaut wie nach einem Herzinfarkt, der 40-jährigen Krankenschwester, die auch nach Monaten nicht auf die Beine kommt, und der 36-jährigen Ausdauersportlerin, die dazu auch acht Monate nach der zweiten ‚Impfung‘ nicht mehr fähig ist, gemeinsam, dass sie vorher noch nie krank, sondern stets fit gewesen waren. Die 44-jährige Krankenpflegerin leidet nach der ersten ‚Impfung‘ an Herzschmerzen, Atemnot wie schneller Ermüdung und hat große Angst vor einer zweiten ‚Impfung‘. Im Krankenhaus wird ihr wegen Trombosegefahr von einer weiteren Impfung per Attest abgeraten, aber nach der nun kommenden Impfpflicht gilt das Attest nicht mehr, es darf nur noch der Amtsarzt, der Epidemiearzt oder der Arzt in einer Spezialambulanz eine Befreiung von der Impfpflicht in das zentrale Impfregister eintragen. Da kein Arzt es tut, meldet sie ihre ‚Impf‘-Folgen selbst an das zuständige Bundesamt, mehr als eine Eingangsbestätigung kriegt sie nicht. Sie hat Angst, ihre Arbeit zu verlieren.

Wackelt die berufsbezogene Impfpflicht?

Der 68-jährige Pensionist hatte immer gute Blutwerte bei Routineuntersuchungen, kurz nach der zweiten ‚Impfung‘ schickt ihn sein Hausarzt wegen Herzinfarktgefahr sofort ins Krankenhaus. Dort sagt ihm der Spezialist, dass er weitere 34 Personen mit denselben Symptomen – Herzmuskelentzündung – nach ‚Impfung‘ hat. Von einer dritten ‚Impfung‘ wird ihm „derzeit” – sieben Monate später – abgeraten.

Der 64-jährige Rentner erleidet kurz nach der ersten ‚Impfung“ einen Schlaganfall, trotzdem raten ihm Ärzte zur zweiten ‚Impfung‘, nach der er den zweiten Schlaganfall hat und seitdem im Rollstuhl sitzt.

Die Anwältin, die ein Portal für Impfgeschädigte betreut, weil es keine andere Anlaufstelle gibt, nennt die drei Kontraindikationen, die derzeit als Impfpflicht-Befreiung gelten:

  • Eine Organtransplantation in den letzten sechs Monaten.
  • Immunsuppression.
  • Autoimmunerkrankung.

Selbst ihre Klienten, die an ‚Impf‘-Folgen leiden, können nicht mit einer Befreiung von weiterer Impfpflicht rechnen, selbst dann nicht, wenn ihr Antrag auf Impfschaden anerkannt wird. Um ihre Klienten kümmern sich weder Ärzte, weil sie keine Therapie kennen, noch Ämter, weil sie nur zur Durchsetzung der Impfpflicht da sind.

Es braucht Anlaufstellen für Impfgeschädigte

Der Gerichtsmediziner kritisiert, dass bei jungen Leuten, die kurz nach ‚Impfungen‘ starben, zu selten obduziert wird. Er macht Myokarditis, ausgelöst durch mRNA, als Todesursache bei jungen Menschen als ‚Impf‘-Nebenfolge verantwortlich. Wenn z.B. ein Kampfsportler in den 20ern kurz nach der ‚Impfung‘ stirbt, müsse man genau nachhaken. Die tödlichen Folgen von Myokaritis, sagt er, können auch erst in zehn Jahren eintreten. Bis jetzt habe jeder, der sich ‚impfen‘ ließ, dafür selbst die Verantwortung getragen, auch wenn er schlecht aufgeklärt wurde oder sich dafür nicht interessierte: Nun aber mit gesetzlicher Impfpflicht, wer haftet da für die Folgen von Impfschädigungen?

Mit welchen staatlichen Leistungen Impfgeschädigte rechnen können, war nicht Gegenstand dieser Reportage von Servus TV. Weitere Reportagen folgen, schon deshalb, weil sich nicht nur neue Impfgeschädigte beim Sender melden, sondern zunehmend auch Ärzte, die bei der vorgeschriebenen Richtung nicht mehr mitmachen wollen.

Noch einmal: Nun mit gesetzlicher Impfpflicht, wer haftet da für die Folgen von Impfschädigungen? Ganz konkret fragt ein guter Freund: Wenn ich und/oder meine Frau vor der Impfpflicht kapitulieren und dann nach dem ‚Impfen‘ teilweise oder ganz, vorübergehend oder andauernd erwerbsunfähig werden, wer ersetzt uns den Verdienstausfall? Wovon leben wir dann, bestreiten unsere Lebenshaltungskosten? Oder schickt uns der Staat dann nur noch in eine Pflegeheim genannte Sterbewarteeinrichtung?


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