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(Schuss)waffengebrauch gegen Spaziergänger

Published On: 31. Januar 2022 6:04

In Russland werden Demonstranten niedergeschossen. Das geht ja gar nicht! Weissrussland, Kasachstan, China, Nordkorea – Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, das unbedingt einzuhalten ist! Und in diesen Schurkenstaaten wird mit Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen. Unmöglich! 

Von Andrea Drescher

Waffeneinsatz in Deutschland ist natürlich gerechtfertigt. Schließlich leben wir ja in einer Demokratie, da ist das in Ordnung! Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26.1.2022 wurden per 28.1.2022 Spaziergänge verboten. Unter Punkt 1 findet man:

„Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.“

Und um sicherzugehen, dass dieses Verbot auch eingehalten wird, hat die Stadt in dieser Allgemeinverfügung gleich die entsprechenden Maßnahmen definiert:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ 

Gut, dass Ostfildern nicht in Bayern liegt. Dort gilt nämlich, wie man bei den Polizisten für Aufklärung  in Deutschland nachlesen kann:

„Die (bayerische) Landespolizei hat nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) „[…] die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“. Im 1 Art. 2 Abs. 1 PAG (abzurufen unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-2)

Auch grundsätzliche Verbote von Demonstrationen müssen als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 GG diesen Anforderungen genügen.

Körperliche Gewalt, der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und der Einsatz von Waffen, dürfen grundsätzlich nur als Ultimo Ratio angewandt werden. Hierbei sind die verschiedenen Eskalationsstufen zu beachten. Polizeiliches Einschreiten sollte, soweit möglich, der Deeskalation und der Beruhigung der Einsatzsituation bzw. der polizeilichen Lage dienen.“

Die Vermutung liegt nahe, dass Elemente wie Verhältnismäßigkeit der Mittel und Gewalt als Ultima Ratio auch in Baden-Württhemberg früher mal ähnlich geregelt waren. Als Baden-Württemberg noch nicht in einem der eingangs erwähnten Schurkenstaaten lag sondern Teil der demokratischen EU war.

Und nein. Nur bei Teilen dieses kurzen Artikels handelt es sich um Satire. Auf der Webseite findet man diese Allgemeinverfügung, deren Original ich mir selbstverständlich gesichert habe.

Deutschland 2033 – pardon 2022 – erinnert schon verdammt an Zeiten, an die kein Mensch erinnert werden möchte.

Bild von Peter H auf Pixabay

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