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Covid-Intensivstationen in Italien: Angehörige verboten, aber Fernsehteams sind erlaubt

Published On: 1. Februar 2022 0:00

Veröffentlicht am 1. Februar 2022 von KD.

Unzählig sind in Covid-Zeiten die Widersprüche aus gesundheitlicher Sicht. Doch wenn man erkennt, dass es nicht um die Gesundheit geht, dann ergeben die scheinbaren Widersprüche durchaus Sinn. Auf einen besonders eklatanten wies Michele Crudelini auf Byoblu hin.

Unter den verschiedenen Missständen in der «Pandemie» müsse sicherlich die Isolierung der Covid-Patienten an erster Stelle genannt werden, stellt Crudelini fest. Sie werde zu einer Strafe für diejenigen, die das Pech haben, in einer der unzugänglichen und überfüllten Covid-Abteilungen der Krankenhäuser zu landen. Diese Patienten hätten dort nur die eine Gewissheit: dass sie nicht auf die Unterstützung ihrer Angehörigen zählen können.

Die Vorschriften des italienischen Gesundheitsministeriums und der einzelnen Krankenhäuser seien in diesem Punkt nach wie vor kategorisch: Auf den Covid-Stationen ist kein Besuch von aussen erlaubt.

Crudelini nennt das Beispiel eines 23-jährigen Mannes mit schweren Vorerkrankungen, der kürzlich auf der Covid-Station des Krankenhauses San Giovanni di Dio in Florenz gestorben ist. Nicht einmal angesichts der äusserst kritischen Bedingungen, die zu seinem Tod führten, durften seine Eltern die Station betreten:

«Ich habe darum gebeten, hineingehen zu dürfen. Ich bin geimpft, ich hätte einen Test machen lassen können, ich war sogar bereit, ausserhalb der Abteilung zu bleiben. Doch sie sagten mir, dass ich wegen Covid nicht hineingehen könne und dass es keinen Sinn hätte, draussen in der Kälte zu bleiben», sagte die Mutter des 23-Jährigen.

Diese Regeln gelten jedoch nicht für alle, wie Crudelini anmerkt. Denn die Teams einiger Mainstream-Fernsehsender dringen dort ein, wo Angehörigen von Krankenhauspatienten der Zugang verwehrt wird.

In den letzten Monaten hätte zum Beispiel der Sender La7 mit seinem Programm «Piazza Pulita» aus der Covid-Intensivstation einer nicht näher bezeichneten Einrichtung im Südtirol gesendet, erklärt Crudelini. Es sei nicht möglich gewesen, festzustellen, welche Art von Genehmigung die Journalisten von La7 für den Zugang erhalten hätten; der Name des Krankenhauses wurde in dem Bericht nicht genannt.

Auch ein Team der «Tagesschau»-Ausgabe für Val D’Aosta des öffentlich-rechtlichen Senders RAI3 hätte sich vor kurzem Zugang zur Covid-Station des Parini-Krankenhauses in Aosta verschafft. Byoblu hatte sich mit dem regionalen Krankenhaus in Verbindung gesetzt, um eine Klärung bezüglich des ausgestrahlten Berichts zu erbitten. Die Antwort darauf:

«Ich bestätige, dass das Team von TG3 die Intensivstation von Covid betreten hat. Sie erhielten eine Sondergenehmigung von der Krankenhausleitung, weil wir es für wichtig halten, dass die Nachrichten diese Bilder ausstrahlen. Besuche von Angehörigen stationärer Patienten sind nach den geltenden Vorschriften weiterhin untersagt.»

Den Einrichtungen scheine es also wichtiger zu sein, den Gesundheitszustand von Schwerstkranken der Öffentlichkeit preiszugeben und so die redaktionellen und kommerziellen Bedürfnisse eines Fernsehsenders zu befriedigen, als den Angehörigen den Besuch von Sterbenden zu ermöglichen, konstatiert Crudelini.

Dies sei umso bedauerlicher, als die Berichte offenkundig darauf abzielten, die Anfälligkeit ungeimpfter Covid-Patienten zu betonen. Dies sei ein eklatanter Verstoss gegen die Datenschutzgesetze, in denen es in bezug auf den Journalismus heisst:

«Besondere Vorsicht ist für Journalisten bei der Verbreitung von Informationen über den Gesundheitszustand geboten, insbesondere wenn die Nachrichten – auch nur indirekt identifizierbare – Personen betreffen, die von schweren und irreversiblen Krankheiten betroffen sind.»

Niemand hätte somit das Recht, Informationen über den Impfstatus eines einzelnen Krankenhauspatienten zu verbreiten, auch nicht Journalisten der Fernsehsender La7 oder RAI, schliesst Crudelini.

Auch in der Schweiz erhalten TV-Teams regelmässig Zugang zu «Covid»-Intensivstationen, wie die vielen entsprechenden Berichte belegen. Allerdings erlässt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenwärtig lediglich Schutzmassnahmen, während die Besuchsbewilligungen für «Covid»-Abteilungen den einzelnen Spitäler überlassen sind. Das Unispital Basel schreibt zum Beispiel:

«Für Patientinnen und Patienten mit einer Covid-19-Infektion gilt ein absolutes Besuchsverbot. Ausnahmen sind mit der Stationsleitung zu besprechen.»

Auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin lesen wir hingegen:

«Die Anwesenheit von Angehörigen ist für die kritisch Kranken und sie selbst unerlässlich, um ihnen zu helfen, die schwierige Situation eines Aufenthalts auf der Intensivstation unter besten Bedingungen ohne Einschränkung bewältigen zu können. Die SGI unterstützt mit der Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus den Besuch kritisch kranker Patientinnen und Patienten durch enge Angehörige, die nicht zur Risikogruppe gehören. Dabei sind die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) weiterhin massgebend und deren Einhaltung unerlässlich.»

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