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FPÖ: Szekeres’ Knebelung der Ärzte muss aufhören! Behandlungs-Entscheidung muss frei sein

Published On: 17. Februar 2022 17:23

FPÖ: Szekeres’ Knebelung der Ärzte muss aufhören! Behandlungs-Entscheidung muss frei sein

Ärztekammer-Wahlen nur mit 1G – Wahlbehinderung?

Bild: (C) SPÖ-Parlamentsklub/Kurt Prinz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0, Bild zugeschnitten

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Das infame Vorgehen der Ärztekammer unter ihrem umstrittenen Präsidenten Thomas Szekeres gegen einen Teil der Ärzteschaft haben heute Donnerstag der NAbg. Mag. Gerald Hauser und der Mediziner und Notarzt Univ- Doz. Dr. Hannes Strasser in einer Presseaussendung scharf kritisiert. Die Androhung von Disziplinarstrafen für Ärzte, die ihre Patienten über die zahlreichen schwerwiegenden Nebenwirkungen aufklären, sehen sie als “eine Einschränkung der ärztlichen Behandlungsfreiheit” an. Diese “Knebelung” der Ärzte müsse beendet werden. Auch auf die Effektivität einer frühen medikamentösen Behandlung von Covid-19, wie sie im Freiheitlichen Plan B schon vor Monaten vorgeschlagen wurde, wies Mag. Hauser hin.

Verfolgung von Ärzten die “Falschinformationen” verbreiten

„Im vergangenen Herbst haben Ärztekammer-Präsident Szekeres und der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte Steinhart mit Minister Mückstein eine Vereinbarung unter anderem folgenden Inhalts getroffen: Das Impfthema sei bei allen Terminen anzusprechen und gegen Ärzte, die aus Sicht des Ministeriums und der Ärztekammer-Spitze sogenannte ‚Falschinformationen‘ verbreiten würden, sei vorzugehen.

Impfen: Goldgrube für die Ärzte

In der selben Vereinbarung wurden auch die Impftarife für die Ärzte geregelt: Für die Erstimpfung gibt es 25 Euro, für die weiteren jeweil 20 Euro. Das dürfte sich für die Impf-Ärzte also durchaus rentieren, wenn man davon ausgeht, dass sie nur wenige Minuten für einen Patienten benötigen. Denn: wer zu umfangreiche Aufklärungsgespräche führt, wird ja wie eben erwähnt von der Kammer verfolgt.

“Knebelung” der Ärzte muss aufhören

Szekeres hat außerdem im Dezember Ärzten, die ihren Patienten nicht zur Impfung raten, mit Disziplinarstrafen gedroht. Das alles kann man nicht anders als eine Einschränkung der ärztlichen Behandlungsfreiheit bezeichnen. Die Ärzte sind von einer derartigen ‚Knebelung‘ endlich zu befreien – auch im Sinne ihrer Patienten“, betonten Mag. Hauser wie auch der Arzt Dr. Strasser.

Freiheitlicher Plan B: Frühe Behandlung mit Medikamenten bei Covid-19

Zur Behandlung von Corona erklärte Hauser: „In der Zwischenzeit werden Covid-19-Medikamente erfolgreich zum Einsatz gebracht“, und verwies in diesem Zusammenhang auf den von der FPÖ bereits vor Monaten vorgelegten Plan B. Dieser sieht unter anderem die frühzeitige medikamentöse Behandlung von Corona-positiven Menschen vor. Eine klare Absage erteilte Hauser erneut dem Impfzwang-Gesetz: „Selbst wenn dieses Gesetz ausgesetzt werden sollte, das reicht nicht: Dieses Gesetz ist ersatzlos zu streichen, es ist durch nichts zu legitimieren.“

Für freie Impfentscheidung

Die Entscheidung, ob man sich impfen lässt oder nicht, müsse eine freie Entscheidung sein. Diese werde in Absprache mit dem Arzt des Vertrauens getroffen. „Und dieser Arzt muss in seiner Entscheidung ebenfalls frei sein, zu welcher Behandlung er seinem Patienten nach bestem Wissen und Gewissen und nach bester Fachkenntnis rät. So wie es immer war und auch sein sollte. So wie es sich die Patienten auch vom Arzt ihres Vertrauens erwarten können.” Das sei eine Selbstverständlichkeit, so Strasser.

Angriff auf freie Behandlungentscheidung der Ärzte

Dr. Strasser betonte, dass Vereinbarungen wie jene zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium vom September und die darauffolgenden Drohgebärden des Ärztekammer-Präsidenten ein direkter Angriff auf die freie Behandlungsentscheidung sind.

Ärztekammerwahlen: Neuer Wind lässt Szekeres zittern

Wie Wochenblick berichtete, ist Dr. Strasser Mitglied der „Freien Ärzten Tirol“. Diese sind eine überparteilichen Ärztegruppe, die bei der Ärztekammerwahl kandidiert. Damit tritt seit langem wieder eine neue Gruppierung bei der Ärztekammerwahl am 22.2.2022 in Tirol an.

1G-Regel in Wiener Ärztekammer: Wahlbehinderung?

Am 19. März finden auch die Ärztekammerwahlen in Wien statt. Seit September gilt dort eine 1G-Zutrittsregel. Eine Teilnahme von nicht gentherapierten Ärzten an den Podiumsdiskussionen soll dadurch nicht möglich sein. Offenbar zittert Szekeres schon vor den maßnahmenkritischen Ärzten, die zur Wahl antreten. Manche sprechen sogar davon, dass das einer Wahlbehinderung gleichkommt.

Die Vereinbarung zwischen Ärztekammer und Gesundheitsminister

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