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Zadic druckst bei Fragen zu Nürnberger Kodex, gibt aber zu: Behandlungszwang ist illegal

Published On: 19. Februar 2022 18:32

Zadic druckst bei Fragen zu Nürnberger Kodex, gibt aber zu: Behandlungszwang ist illegal

Anfragebeantwortung lässt tief blicken

Hintergrund & Justizia: Freepik (2); Zadic: (C) Karo Pernegger / Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; Collage: Wochenblick

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Die mutige Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Mag. Gerald Hauser hatte es in sich. In 21 detaillierten Fragen wollte er unter anderem wissen, inwiefern die aktuelle Gen-Behandlungs-Maschinerie und deren Beförderung durch die Regierung mit dem Nürnberger Kodex in Einklang zu bringen ist. Diese Antworten blieb Justizministerin Alma Zadic schuldig. Dafür ließ sie durchklingen, dass Menschen nicht gegen ihren Willen zu Behandlungen gezwungen werden können.

Nürnberger Kodex: Keine Antwort auf lästige Fragen

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch die grüne Ministerin am 9. Februar ist in ihrer Kürze und Pauschalität kaum zu überbieten und lässt tief blicken. Die detaillierten Fragen zum Druck auf Spritzen-Vermeider, zur Freiwilligkeit des Impf-Experiments sowie zur Gefahrenabwägung etwa bei Kindern wischt sie mit der “Nazi-Karte” hinweg. Sie schreibt dazu nämlich: “Ich verwahre mich dagegen, dass das Schicksal der zahllosen Opfer dieser Verbrechen und Untaten durch unangemessene Vergleiche mit der Situation von Personen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, im Nachhinein verhöhnt wird.”

Damit schießt sie am Kern der Frage vorbei: Denn der Nürnberger Kodex wurde 1947 nach dem Eindruck der unfreiwilligen Menschen-Experimente im Dritten Reich eingeführt, just um diese in Hinkunft zu unterbinden. Wieso es nach Ansicht von Experten sehr wohl Ansatzpunkte gibt, dass dessen Bestimmungen in der Corona-Politik missachtet werden, schlüsselte Wochenblick bereits hier auf. Zadic’ Totschlagargument hat also wohl ein anderes Ziel: Denn Vergleiche zwischen der Corona-Diktatur und der NS-Zeit können in Österreich strafbar sein. So rückt sie die Kritiker des umstrittenen Impf-Experiments in die Nähe des Kriminals.

Behandlung nur mit Zustimmung möglich

Nichtsdestotrotz hatte die Beantwortung Aufschlussreiches zu bieten. Denn Zadic schreibt: “Zu den in die Zuständigkeit des BMJ fallenden Detailfragen wird darauf verwiesen, dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind (§§173 und 25s ff ABGB, §110 StGB)”.

Dieser Hinweis lässt die Deutung aufkommen, dass die Justizministerin die Impfpflicht infrage stellt. Dagegen spricht etwa, dass das Gesetz unmittelbaren Zwang ausschließt. Das Gedankenspiel von Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres, dass man “jemanden fesselt und ihm dann die Spritze gibt”, ist also definitiv illegal. Zugleich ist es juristisch argumentierbar, dass die notwendige Freiwilligkeit zur Gen-Behandlung durch die strafbewehrte Pflicht verwässert wird. Am ehesten könnte die Haftungsfrage am Ende also neuerliche die impfenden Ärzte betreffen.

Mückstein: “Gibt keine Zwangsimpfungen”

Auch an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erging eine ähnliche Anfrage seitens Mag. Gerald Hauser im Bezug auf den Nürnberger Kodex. Der durch das Impfpflicht-Gesetz zu weitreichenden Befugnissen ermächtigte grüne Minister antwortete ausführlicher. Er sieht keinerlei Zwang bei der heimischen Spritz-Kampagne: “Zwangsimpfungen gibt es in Österreich nicht. Es ist prinzipell notwendig dass das Einverständnis zur Impfung eingeholt wird.” Zur Freiwilligkeit und Einverständiserklärung führt er aus, dass diese mit der ärztlichen Aufklärung über die Behandlung erfüllt sei. Doch der Teufel steckt im Detail:

Eine Information über Nutzen und Risiken soll daher in dem Ausmaß gegeben werden, in dem die betroffene Person Hilfe zur Entscheidungsfindung benötigt. Diese Information muss nachvollziehbar sein und wird individuell unterschiedlich ausfallen. Die Aufklärung hat umso umfassender zu erfolgen, je weniger dringlich der vorgesehene Eingriff erscheint, so dass die Aufklärung über Impfungen auch seltene Risiken, deren Eintritt wenig wahrscheinlich ist, zu umfassen hat. Die zu impfende Person kann auf eine mündliche Aufklärung verzichten, wenn schriftliches Aufklärungsmaterial zur Verfügung gestellt wurde.”

Minister trieb Jugendliche in die Eil-Nadel

Dabei ist auffällig, dass sich die Regierung für sogenannte Pop-Up-Impfstraßen stark machte – auch Mückstein. Dieser zeigte sich im Juli erfreut, dass dort ein Stich “rasch, unkompliziert und ohne Voranmeldung – praktisch im Vorbeigehen” möglich sei. Dabei appellierte er insbesondere auch an Jugendliche, sich die Spritze setzen zu lassen.

Bedenkt man, dass diese eine erhöhte Chance haben, einige schwere Nebenwirkungen wie etwa Herzmuskelentzündungen davon zu tragen, aber nur äußerst selten schwere Verläufe erleiden, müsste diese Aufklärung nach seiner eigenen Richtlinie eigentlich besonders umfangreich ausfallen. Dass diese Aufklärung stets individualisiert stattfand oder sämtliche Impflinge sich aus eigenem Antrieb gegen eine mündliche Aufklärung entschieden, scheint zweifelhaft.

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