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Zwei Jahre Bern-Verbot wegen «Aktivismus» gegen die Corona-Politik

Published On: 5. März 2022 0:15

Ein ausländischer Staatsbürger hat mehrfach gegen die Corona-Massnahmen protestiert. Nun darf er die Hauptstadt für die nächsten zwei Jahre nicht mehr betreten.

Veröffentlicht am 5. März 2022 von MB.


Am Samstag, 19. Februar 2022 befand sich Leon*, ein ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz, in Bern. Wie so oft wollte er gegen die Corona-Massnahmen demonstrieren.

«Ich befand mich in der Nähe des Berner Hauptbahnhofs», schildert er gegenüber Corona-Transition: «Ich schrieb mit Kreide an eine Hauswand: ‹Die Impfung tötet›.» Kurz darauf tauchte die Berner Kantonspolizei auf und hielt Leon an: «Sie nahmen mich mit auf die Wache.»

Dort sei er während mehrerer Stunden verhört worden. «Das war aber überhaupt keine sachliche Einvernahme», so Leon: «Ein Polizist beleidigte mich als ‹Schwurbler›.» Leider habe er dafür kein Beweismaterial, sagt der Aktivist.

Tage darauf erhielt Leon von der EMF (Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei) der Stadt Bern ein Schreiben:

«Sie sind seit längerer Zeit in Bern aktiv als ‹Aktivist› gegen die Corona-Massnahmen. Dieser Aktivismus führte zu diversen Polizeieinsätzen. Bereits am 25.11.2020 wurden Sie das erste Mal durch die Kantonspolizei kontrolliert.

Weitere acht Mal wurden Sie im Verlaufe der Zeit durch die Kantonspolizei kontrolliert, da Sie die öffentliche Ordnung störten. Sie wurden bereits am 01.02.2021 durch die Fremdenpolizei verwarnt, dass ausländerrechtliche Massnahmen getroffen werden können.»

Daraus folgernd verfügt die Stadt Bern (bzw. die EMF) ein Betretungsverbot der gesamten Gemeinde Bern für Leon, gültig für zwei Jahre:

«Sie dürfen die Gemeinde Bern nicht betreten. Ausgenommen davon sind Vorsprachen nach behördlichen Vorladungen. Als Betreten gilt auch die Durchreise mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.

Die Ausgrenzung wird ab Eröffnung auf zwei Jahre befristet.

Zwingende Reisen innerhalb des Gebiets sind vorgängig bei den EMF der Stadt Bern schriftlich einzuholen.»

Zudem erhielt Leon einen Strafbefehl sowie eine Busse in der Höhe von 450 Franken durch die Stadt Zürich, in der er wohnhaft ist.

«Gegen die Busse habe ich Einsprache erhoben», erklärt Leon. Er werde die Busse nicht bezahlen. «Falls mir jemand helfen kann, auch gegen die Verfügungen Einsprache zu erheben, bin ich froh.» In diesem Falle würde er sich wehren.

«Wir müssen gegen die Globalisten und ihre Regimes ankämpfen», hält der Aktivist fest. Dafür brauche es einen «harten und professionellen Widerstand».

*********

* «Leon» ist ein Pseudonym. Der richtige Name ist der Redaktion bekannt.

Anmerkung Corona-Transition: Weder die Berner Kantonspolizei noch die EMF wurden mit den Aussagen oder den Dokumenten konfrontiert. Sie konnten sich somit nicht dazu äussern.



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