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Auf dem Weg zur antirussischen Volksgemeinschaft

Published On: 15. März 2022 12:51

Brandanschläge auf eine deutsch-russische Schule in Berlin und Lebensmittelgeschäfte in Nordrhein-Westfalen, zahlreiche Drohungen und Beleidigungen, teilweise auf offener Straße, Hausverbot in einer Gaststätte, Mobbing in Schulen, Betrieben und Sportvereinen. Die Liste ließe sich lange fortsetzen. Nicht nur russische Staatsbürger, sondern auch russischstämmige und russischsprachige Menschen sind derzeit in Deutschland, aber auch in anderen Ländern der EU zahlreichen Übergriffen und Diskriminierungen ausgesetzt. Auch die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), zeigt sich mittlerweile besorgt. „Teilweise trauen sich Menschen nicht mehr, Russisch auf der Straße zu sprechen. Das besorgt mich sehr“, sagte Alabali-Radovan den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das dürfe man „nicht dulden“. Von Rainer Balcerowiak.

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Doch Stichwortgeber für diesen antirussischen Mob waren neben der Politik vor allem etablierte Kulturinstitutionen wie Opernhäuser, Konzertveranstalter, Museen. Zu einer Art Initialzündung wurden dabei die spektakulären Rauswürfe von zwei prominenten Musikern. Waleri Gergiev, Chefdirigent der Münchener Philharmoniker, wurde als „Freund von Putin“ gebrandmarkt und von ihm wurde ultimativ ein bereits weitgehend vorformuliertes Bekenntnis gegen Putin abverlangt. Da er dem nicht nachkam, verlor er unter anderem seine Stelle in München und vereinbarte Engagements in Hamburg, Luzern, Riga und Mailand.

Auch die berühmte Sopranistin Anna Netrebko steht in der Schusslinie des antirussischen Furors. Ihr Statement („Ich möchte, dass dieser Krieg aufhört und Menschen in Frieden leben können“) reichte den Kulturinstitutionen nicht aus. Zumal Netrebko auch noch erklärte: „Ich möchte allerdings anführen, dass es nicht richtig ist, Künstler oder irgendeine öffentliche Person zu zwingen, ihre politischen Ansichten öffentlich zu machen und ihr Vaterland zu beschimpfen.“ Jedenfalls hagelte es Konzertabsagen, und mittlerweile hat die in Wien lebende Sängerin angekündigt, sich zunächst komplett aus dem Konzertbetrieb zurückzuziehen. Es bleibt festzuhalten, dass weder von Gergiev noch von Netrebko Äußerungen bekannt sind, in denen sie den Krieg gegen die Ukraine unterstützen.

Russische Kultur kann weg

Doch längst geht es nicht mehr nur um einzelne, der „Putin-Nähe“ verdächtigte Künstler, sondern gegen „das Russische“ an sich. Die Warschauer Nationaloper setzte die geplante Aufführung der 1870 entstandenen Oper „Boris Godunow“ von Modest Mussorgski nach Motiven von Alexander Puschkin ab. Nicht etwa wegen eines „suspekten“ Dirigenten oder Solisten, sondern weil es eine russische Oper ist. „We express our admiration for the heroism of the Ukrainians fighting to defend their Homeland“, hieß es zur Begründung. Bei der Cardiff Philharmonic musste Tchaikovsky dran glauben, natürlich auch als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine. An der Mailänder Universität wurde ein Seminar über den russischen Schriftsteller Dostojewski gecancelt.

Im Vergleich dazu agierte das Berliner Konzerthaus fast schon feinsinnig. Die Konzertreihe mit Werken des russischen Komponisten Dmitri Schostakowitsch wurde zwar nicht abgesetzt, aber inhaltlich „angepasst“. Die 7. Symphonie „Leningrad“, die dem Leid der Menschen in der 1941 von der deutschen Wehrmacht abgeriegelten Stadt und ihrer späteren Befreiung gewidmet ist, musste weichen. Dirigent Krzysztof Urbańsky erklärte dazu: „Als Mensch bin ich solidarisch gegen die schreckliche Gewalt in der Ukraine. Als Künstler denke ich, dass es heute notwendig ist, sensibel zu handeln. Deshalb haben wir zusammen mit dem Konzerthausorchester Berlin sorgfältig über das Programm unseres Konzerts gesprochen. Unter den gegenwärtigen Umständen mag es unangemessen erscheinen, Schostakowitschs Symphonie Nr. 7 ‚Leningrad‘ aufzuführen. Passend zum Thema der Schostakowitsch-Hommage schlug ich die Symphonie Nr. 5 vor, die meiner Meinung nach wahrscheinlich sein persönlichstes Werk ist und sich auf den Kampf des Komponisten (gegen den Stalinismus, der Verf.) konzentriert.” Also Schostakowitsch ja – aber bitte kein antifaschistisches russisches Heldenwerk.

An der Basis geht es deutlich ruppiger zu, was nicht nur viele Medienberichte, sondern auch eine Auflistung zeigt, die von der russischen Botschaft veröffentlicht wurde. Von Hassbriefen, Aufrufen zu Attacken gegen russische Bürger bis hin zu einer Ärztin, die keine russischen Patienten mehr behandelt wollte – alles dabei.

Haben wir nicht ein Diskriminierungsverbot?

Eigentlich sind derartige Exzesse des „gesunden Volksempfindens“ nicht nur widerwärtig, sondern auch verboten. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es seit 2006 ein Regelungswerk, das vor Diskriminierung wegen „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen soll. Dieser Schutz erstreckt sich auf unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen – etwa auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt – aber auch für sogenannte Alltagsgeschäfte wie Einkaufen, Versicherungs- und Bankgeschäfte, Restaurant- oder Clubbesuche gilt der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Erfasst werden vom AGG auch Beleidigungen und Belästigungen. Im AGG (§3, Absatz 3) heißt es dazu: „Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen (..) bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Mit dem 2006 verabschiedeten und seitdem mehrfach geänderten Gesetz hat die Bundesregierung mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht gegossen.

Zur Umsetzung hat der Bund 2006 eine zentrale Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, mit zahlreichen Dependancen in den Ländern und Kommunen. Doch direkt intervenieren oder gar sanktionieren kann diese Behörde entsprechende Verstöße nicht, wie ein Sprecher auf Anfrage erläuterte. In erster Linie sei man beratend tätig und biete direkt Betroffenen auch kostenlose juristische Erstberatungen an. In begründeten Fällen könne man Institutionen, Betriebe, Vermieter etc. auch zu Stellungnahmen auffordern und gütliche Einigungen anstreben. Ansonsten bleibt den Betroffenen der Rechtsweg, also Klagen auf Grundlage des AGG oder auch des Arbeits- und Vertragsrechts.

Der Sprecher räumte zwar ein, dass man im Zuge der Ukraine-Krise zahlreiche Meldungen über alltägliche und institutionelle Diskriminierungen erhalten habe. Aber direkt Betroffene hätten sich kaum gemeldet, und nur dann könne man intervenieren.

Legal, illegal, scheißegal

Mittlerweile sind auch mehrere Rechtsanwälte mit Fällen beschäftigt, vor allem Künstler, aber auch Galerien und Sportler betreffend. Öffentlich geäußert hat sich der hessische Anwalt Viktor Winkler, unter anderem im Bayrischen Rundfunk (BR). Winkler, der nach eigenen Angaben mit zahlreichen einschlägigen Fällen befasst ist, geht davon aus, dass die allermeisten Ausladungen rechtswidrig seien. “Erstens darf unter keinen Umständen an das ‘Russische’ angeknüpft werden”, so Winkler im BR: “Das verbietet das deutsche Antidiskriminierungsgesetz klar als Diskriminierung wegen der Ethnie oder Nationalität. Zweitens ist auch dann, wenn – wie jetzt häufig – zwar nicht offen der ‘russische’ Hintergrund des Künstlers als Grund für die Loslösung genannt wird, zumindest darzulegen, dass die behauptete ‘Nähe’ zu Putin (..) auch tatsächlich geprüft wurde und die Entscheidung dann auf dieser Grundlage getroffen wurde.” Die bloße pauschale Behauptung einer “Nähe” zum Regime in Moskau reiche nicht.

Aber ohnehin sind die bekannten und öffentlich nicht bekannten Fälle von diskriminierten russischen Kulturschaffenden nur die Spitze des Eisberges. Mittlerweile hat sich ein antirussischer Furor breitgemacht, der nahtlos an den dunkelsten Zeiten des Kalten Kriegs anknüpft. Und ständig wird neues Öl ins Feuer gegossen, vor „Putins Seilschaften“ in Deutschland gewarnt, öffentlich über Risiken und Chancen einer militärischen Eskalation durch die NATO debattiert, „Frieren für den Frieden“ propagiert und eine „Zeitenwende“ ausgerufen. Wer seine Heiz- und Spritkosten nicht mehr schultern kann und mit stetig steigenden Lebensmittelpreisen konfrontiert ist, soll seinen Sündenbock bekommen – den Russen oder das, was man dafür hält. Da braucht man auch keine russische Kultur mehr – möglicherweise würden sich Tschaikovsky, Mussorgski, Schostakowitsch, Puschkin und Dostojewski nicht eindeutig von Putin distanzieren, wenn sie noch leben würden.

Wo das alles hinführen soll? Keine Ahnung. Und es macht wenig Spaß, darüber ernsthaft nachzudenken.

Titelbild: Dario Lucarelli/shutterstock.com

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