„expertenmeinung“-kommt-gleich-nach-„ich-habe-mal-gehoert,-dass“-–-interview„Expertenmeinung“ kommt gleich nach „ich habe mal gehört, dass“ – Interview
teile-der-impfpflicht-weiterhin-in-kraft-–-rechtsanwaelte-fuer-grundrechte-schlagen-alarmTeile der Impfpflicht weiterhin in Kraft – Rechtsanwälte für Grundrechte schlagen Alarm
so-unvollstaendig-antworten-experten-im-gesundheitsministerium-an-den-vfgh

So unvollständig antworten Experten im Gesundheitsministerium an den VfGH

Published On: 16. März 2022 10:18

Wir erinnern uns: Der VfGH wollte Antworten auf eine Reihe präziser Fragen. Die Replik war allerdings keine Übung in Präzision und Exaktheit. Und sie zeigt auch, wie im Grunde genommen falsch argumentiert wird mit Risikodaten die keine reale Bedeutung haben. Vor allgemeine geht es dabei um die relative und absolute Risikoreduktion.

Zwischen den beiden Darstellungen besteht ein gewaltiger Unterschied. Denn es ist keinesfalls sicher, dass man sich infiziert und außerdem ist noch weniger wahrscheinlich, dass man überhaupt Symptome entwickelt. So hat zum Beispiel eine so genannte „Challenge“ Studie gezeigt, dass die Hälfte der absichtlich infizierten Probanden gesund blieben, also keinerlei Symptome zeigten.

Alle Studien haben aber einen Schutz vor Symptomen als messpunkt gehabt. Die Hälfte der Probanden, waren als schon gar nicht erfasst, weil sie ebeen keine Symptome entwickelten. Bei der Studie in Ischgl im Jahr 2020, gaben sogar 85% der Personen mit Antikörpern an, nichts von einer Infektion bemerkt zu haben.

Nun wissen wir aber schon von Studien aus 2020, dass es sogar recht häufige Infektionen gibt, wo Personen nicht mal Antikörper entwickelt haben, sondern nur spezifische T-Zellen, die die Viren gemeinsam mit einem starken Immunsystem so rasch beseitigt haben, dass die Produktion von Antikörpern überflüssig wurde. Damit sind offenbar selbst die 85% von Ischgl noch zu niedrig gegriffen.

Daher ist es sinnvoll statt der relativen Risikoreduktion, die absolute Risikoreduktion als Maßstab zu nehmen. Und das lässt sich selbst aus den schlampigen und unvollständigen Daten berechnen, die die „Experten“ der österreichischen Gesundheits-Bürokratie zu produzieren in der Lage waren. Ein Leser hat sich die Mühe gemacht und ich möchte euch das nicht vorenthalten:

Absolute und relative Risikoreduktion

In der Berichterstattung zu den SARS-Cov2 Impfstoffen wird nahezu ausschliesslich die

  • Relative Risiko Reduktion (RRR), auch unter der Bezeichnung Vaccine Efficacy (VE)

in Prozentangaben kommuniziert.

Es ist davon auszugehen dass die Bedeutung dieser Kennzahl großteils missverstanden wird, weswegen eine Erläuterung betreffend weiterer in der pharmakologischen Forschung bedeutsamen Indikatoren, angebracht scheint. Insbesondere die

  • Absolute Risiko Reduktion (ARR) und deren Kehrwert

  • Number Needed to Treat (NNT)

sind für eine umfassendere Wirksamkeitsabschätzung erforderlich, werden jedoch im Zuge der medialen Berichterstattung zur Covid19 Impfkampagne bislang ignoriert.

Eine Erläuterung zur Berechnung kann auf Wikipedia nachgelesen werden: Relative risk reduction

Angaben in der Antwort an den VfGH

Im Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums an den VfGH, das in weiten Teilen präzise Angaben schuldig bleibt, wird die Existenz der ARR zwar erwähnt, quantitative Angaben fehlen jedoch. Das Antwortschreiben kann unter folgendem Link abgerufen werden: Antwortschreiben an VfGH

Mit etwas Aufwand ist es jedoch möglich aus den auf Seite 36 unten dieses Schreibens beispielhaft mit Stichtag 08.02.2022 angegebenen Zahlen, die oben erwähnten Indikatoren zu errechnen.

Bedauerlicherweise wurde vom Gesundheitsministerium keine Aufschlüsselung nach Altergruppen vorgelegt, sodass sich die Kennzahlen auf die Gesamtbevölkerung beziehen.

Aus diesen angegebenen Zahlen können folgende Tabellen für die Events

  • Hospitalisiert

  • Intensivpflege (ICU)

für die Gesamtbevölkerung erstellt werden. Zunächst zum Risiko Haospitalisierung:

Bezeichnungen:

VER = Vaccination Event Rate = VE/VΣ

CER = Control Event Rate = CE/CΣ

PCV = Percentage Cases Vaccinated = 100*VE/EΣ

PPV = Percentage People Vaccinated = 100*VΣ/NTotal

Nun zum Risiko Intensivstation:

Zusammenfassung

Man erkennt aus diesen Ergebnissen

  • Um eine Hospitalisierung zu verhindern müssen statistisch 6430 Personen (NNT) vollständig geimpft werden.

Das Risiko einer geimpften Person hospitalisiert zu werden (VER) beträgt 0.015728 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0.031279 %. D.h. der “Vorteil” durch Impfung (ARR=CER-VER) bzgl. Hospitalisierung ist demnach 0,015551%.

  • Um eine Intensivbehandlung zu verhindern müssen statistisch 24518 Personen (NNT) vollständig geimpft werden.

Das Risiko einer geimpften Person intensiv-pflegebdürftig zu werden (VER) beträgt 0,000923 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0,005002%. D.h. der “Vorteil” durch Impfung (ARR=CER-VER) ist demnach 0,004079%.

Nochmal: Das Risiko überhaupt Symptome zu bekommen ist schon minimal, das Risiko ins Spital zu kommen wird durch die Impfung um 0,015551% und das Risiko Intensivstation um 0,004079% reduziert. Das Risiko an einer Impf-Nebenwirkung zu sterben ist erheblich höher. Die Impfpflicht daher kriminell.

Categories: Peter F. MayerTags: , Daily Views: 1Total Views: 27
„expertenmeinung“-kommt-gleich-nach-„ich-habe-mal-gehoert,-dass“-–-interview„Expertenmeinung“ kommt gleich nach „ich habe mal gehört, dass“ – Interview
teile-der-impfpflicht-weiterhin-in-kraft-–-rechtsanwaelte-fuer-grundrechte-schlagen-alarmTeile der Impfpflicht weiterhin in Kraft – Rechtsanwälte für Grundrechte schlagen Alarm