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Österreichisches Impfpflichtgesetz widerlegt die Covid-19-Impfkampagne

Published On: 29. März 2022 0:05

Veröffentlicht am 29. März 2022 von LK.

Bereits am 18. Februar 2022 habe die Kommission zur gesamtstaatlichen Covid-19-Krisenkoordination (GECKO) konstatiert, dass die Covid-19-Impfung nicht zu einer Herdenimmunität verhilft (wir berichteten). Darauf hatte der Universitätsdozent Dr. med. univ. Hannes Strasser schon Ende Februar in einem Artikel hingewiesen:

«Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen, noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.»

In seinem jüngsten Artikel vom 20. März 2022 vertieft Strasser das Thema der Herdenimmunität, wobei er sich auf den GECKO-Bericht vom 18. Februar 2022 bezieht:

Mit anderen Worten: Eine Herdenimmunität gibt es auch nach wiederholten Impfungen nicht; jeder Geimpfte kann sich jederzeit infizieren und andere anstecken.

In Grossbritannien waren mehr als 90 Prozent der Covid-19-Toten geimpft. Diese Zahlen belegen, dass die Impfung leider auch nicht vor schweren Verläufen sicher schützt; im Gegenteil. Aus allen diesen Gründen wurde die Covid-19-Impfpflicht in Österreich vorerst ausgesetzt, denn sie ist mit den derzeitigen Impfstoffen medizinischer Unfug. Ob sie jemals kommen wird, ist fraglich.

Impfpflicht ist juristisch nicht haltbar und nicht umsetzbar

Die Impfpflicht ist daher nach Meinung von Wissenschaftlern und Rechtsexperten weder geeignet noch erforderlich, noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Klaus Schröder, erklärte in einem Zeitungsinterview, dass die Impfpflicht mit flächendeckenden Strafen für Ungeimpfte zu einer massiven Überlastung der Gerichte führen würde. Und er ergänzte, dass es dann «zu einem endlosen Rückstau wegen der Beschwerden gegen die Strafbescheide kommen dürfte».

Der eigentliche Hammer im Impfpflichtgesetz: Die Impfung kann töten

Dass die Impfpflicht eine politische Totgeburt war, ist also mittlerweile völlig klar. Das Covid-19-Impfpflichtgesetz enthält aber einen entscheidenden Punkt, der bisher weitgehend übersehen wurde und meiner Meinung nach faktisch eine Revolution darstellt.

Denn in §3 steht wörtlich, dass «die Impfpflicht nicht bei Personen besteht, die nicht ohne konkrete und ärztliche Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können». Damit ist Österreich meines Wissens das erste Land weltweit, das per Gesetz festschreibt, dass die Covid-19-Impfungen gesundheitsschädlich und tödlich sein können! Für so eine Aussage wurden noch vor wenigen Wochen Ärzte als «Schwurbler» und «Corona-Leugner» diffamiert.

Rechtsanspruch auf Impfplicht-Befreiung für viele Menschen

Das Gesetz hält damit fest, dass jeder Österreicher einen Rechtsanspruch hat, sich bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Befreiungsgründen von der Impfpflicht befreien zu lassen.

Die Zahl der Menschen, die von der Impfpflicht befreit sind, ist gross. Und das meiner Meinung nach geradezu Perverse ist, dass ausgerechnet jene Menschen, denen man eineinhalb Jahre eingeredet hat, sich unbedingt impfen zu lassen, jetzt von der Impfpflicht extra ausgenommen sind: alle durch die Impfung Gefährdeten, alle mit eingeschränkter Immunantwort, alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, alle Schwangeren und alle Personen, die eine bestätigte Covid-19-Infektion überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Testung. Das sind gerade nach dem Durchlaufen der Omikron-Variante sehr viele Menschen, Geimpfte wie Ungeimpfte. Wobei diese 180-Tage-Frist willkürlich und wohl zu kurz ist, da zahllose wissenschaftliche Publikationen längst zeigen, dass Genesene wesentlich besser geschützt sind als Geimpfte.

Die Covid-19-Impfpflichtverordnung definiert die Menschen genauer, deren Gesundheit oder deren Leben durch die Impfung gefährdet wird. So fallen beispielsweise Menschen mit Allergien gegen die Impfungen, mit einem Schub einer schweren Entzündung oder Autoimmunerkrankung sowie Menschen mit schweren Erkrankungen mehrerer Organsysteme darunter, also gerade Schwerkranke.

Menschen mit schweren Impfnebenwirkungen sollen nicht geimpft werden

Ein besonders wichtiger Punkt: Menschen mit «vermuteten schwerwiegenden Impfnebenwirkungen, bei denen eine wahrscheinliche Kausalität zur Covid-19-Impfung bestätigt oder in Abklärung ist», sind ebenfalls ausgenommen. Das bedeutet, dass eine Impfnebenwirkung nicht sicher nachgewiesen sein muss. Es genügt bereits der Verdacht auf eine Impfnebenwirkung.

Es ist in den Ordinationen zu beobachten, dass Menschen mit schweren Impfnebenwirkungen zuletzt vermehrt darauf drängen, dass ihre Impfnebenwirkungen gemeldet werden; ein Trend, der sich beim Scharfstellen der Impfpflicht sicher noch verstärken wird. Ich kann jedem, der durch eine Covid-19-Impfung schwerere Nebenwirkungen erleiden musste, nur dringend anraten, seine Nebenwirkungen den Gesundheitsbehörden zu melden. Denn eine erneute Impfung nach einer schweren Impfnebenwirkung kann ein enormes gesundheitliche Risiko darstellen.

Menschen ohne ausreichende Immunantwort sind ebenfalls befreit

Auch solche Personen sind von der Impfpflicht ausgenommen, bei denen eine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen Covid-19 nicht zu erwarten ist. Darunter fallen beispielsweise Menschen mit Knochenmarks-, Stammzell- oder Organtransplantationen, Cortisontherapien, Therapien, bei denen die Immunabwehr unterdrückt wird, oder Menschen mit aktiven Krebserkrankungen sowie metastasierenden Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie.

Und: Das Gesetz führt auch an, dass Personen ohne jegliche Immunantwort nach zumindest dreimaliger Impfung ebenfalls ausgenommen sind. Auch das definiert das Covid-19-Impfgesetz und kein Schwurbler.

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Dr. med. univ. Hannes Strasser, MSc., ist Facharzt für Urologie und Notarzt und führt eine urologische Praxis in Hall in Tirol. Der Universitätsdozent hat zahlreiche Auslandsaufenthalte und Gastprofessuren bekleidet, unter anderem am Northwest Hospital in Seattle, am University of Virginia Health System in Charlottesville, am Johns Hopkins Hospital in Baltimore und am Beaumont Hospital in Royal Oak. Er ist Co-Autor des Bestsellers «Raus aus dem Corona-Chaos» und hat zahlreiche wissenschaftliche Preise erhalten sowie über 100 wissenschaftliche Publikationen und Buchbeiträge verfasst. Seit Februar 2022 ist er Kammerrat für die «Interessengemeinschaft Freie Ärzte Tirol» in der Tiroler Ärztekammer.

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