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Luzerner Behörde droht kritischem Arzt mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung

Published On: 5. April 2022 12:28

Veröffentlicht am 5. April 2022 von RL.

Der Ukraine-Krieg dominiert zur Zeit die mediale Berichterstattung. Doch im Schatten des Kriegs passiert bei uns gerade Ungeheuerliches. Gleich mehrere kritische Ärzte bekommen gegenwärtig die geballte Macht der Behörden zu spüren. Einer davon: Jochen P. Handel. Der deutsche Arzt hat vergangenen Herbst wiederholt Atteste ausgestellt. Seither kämpft er gegen die Behörden, die ihm die Berufsausübungsbewilligung entziehen wollen.

Vorwurf: Handel habe «unrechtmässig» Atteste ausgestellt. Am 22. Dezember 2021 hat die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) des Kantons Luzern ein Aufsichtsverfahren gegen Handel eröffnet. Neben dem Ausstellen von Attesten wirft die Gesundheitsbehörde Handel vor, nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet und seinen Beruf nicht sorgfältig und gewissenhaft ausgeübt zu haben.

So kritisierte die Behörde Handel dafür, dass dieser zuletzt in seiner privaten Wohnung als Arzt tätig gewesen sei. «Für die DIGE ist es nicht vorstellbar, wie es Ihnen von dort aus möglich ist, einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung als Arzt nachzukommen», heisst es im Brief der DIGE vom 22. Dezember 2021, der von Kantonsarzt Roger Harstall unterzeichnet wurde.

Atteste seien ohne Abklärung ausgestellt worden

Gemäss der Behörde habe der Arzt neben Maskendispensen auch Atteste ausgestellt, die seine Patienten von PCR-Tests und der «Impfung» befreiten. Ein No-Go für die DIGE. Die Behörde bezichtigt Handel zudem, kein Schutzkonzept eingehalten zu haben. Auch die Privatsphäre der Patienten soll der Arzt möglicherweise nicht gewahrt haben.

Doch der schwerste Vorwurf betrifft das Ausstellen der Atteste. «Der DIGE liegen mehrere ärztliche Masken-, Test- und Impfdispensen vor. Aufgrund der Vielzahl der uns vorliegenden Atteste sowie und der Tatsache [sic!], dass mehrere Atteste bereits an sich widersprüchlich sind, liegt der Verdacht nahe, dass diese ohne medizinische Indikation ausgestellt wurden», heisst es in dem Schreiben weiter.

In diesem fordert Harstall Handel auf, für jedes ausgestellte Attest «den konkreten medizinischen Grund» anzugeben. Auch verlangte Kantonsarzt Harstall von Handel den Nachweis, weshalb für die Patienten durch Tests, Masken oder die mRNA-Injektionen «ein konkreter individueller Schaden» entstehe.

Damit noch nicht genug. Kantonsarzt Harstall weiter:

«Weiter ist uns mitzuteilen, wann und wo die persönliche Untersuchung und Besprechung mit der jeweiligen Person stattgefunden hat, und wie diese abgerechnet wurden. Ausserdem sind uns für die genannten Personen Kopien der ausgestellten Masken-, Test- und Impfatteste aufzulegen. Die DIGE behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt die vollständigen Patientendossiers einzuverlangen.»

Zuletzt listete Harstall in dem Schreiben mehrere Namen auf. Allesamt Patienten, denen Handel Atteste ausgestellt haben soll. Ebenso verlangte der Kantonsarzt einen Strafregisterauszug sowie die aktuelle Berufshaftpflichtversicherungspolice, wofür er eine Frist bis zum 10. Januar gewährte.

Verzweifelte Eltern und Schüler

Für Handel kam der Konflikt mit den Behörden nicht aus heiterem Himmel. Gegenüber Corona-Transition erklärt er:

«Ich habe letzten Spätsommer vorwiegend jungen Schülern Atteste ausgestellt. Schüler, die aufgrund der Maskenpflicht in der Schule stark gelitten hatten. Im Herbst beschwerten sich dann Lehrer und Eltern darüber, dass einzelne Schüler keine Maske mehr trugen. Sie informierten die DIGE entsprechend und teilten der Dienststelle mit, dass ich Atteste ausgestellt hatte.»

Seither rechnete Handel damit, dass die Behörden früher oder später ihre Hebel in Bewegung setzen und gegen ihn vorgehen würden. Handel arbeitete 2021 von März bis Mai in der Gesundheitspraxis Centramed in Luzern und von August bis September in der Rontalpraxis in Ebikon, bevor er sich im Herbst entschied, sich gemeinsam mit seiner Frau selbständig zu machen.

«Ich beabsichtigte, meine eigene Praxis zu eröffnen. Die ‹Praxis für gute Herzen›. Da ich vielen Patienten durch meine vorherige Tätigkeit bekannt und offenbar in guter Erinnerung war, wurde ich massiv weiterempfohlen und wegen den Attesten angefragt.»

Weiter sagt Handel gegenüber Corona-Transition: «Wegen der behördlichen Genehmigungen war ich mir zwar ein wenig unsicher. Aber ich sagte mir: du hast eine deutsche Approbation, eine Schweizer MEBEKO-Anerkennung, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung für Zürich und Luzern und du willst nicht über die gesetzlichen Kassen abrechnen – also was soll schief gehen? Die Patienten waren in grosser Not und es waren sehr viele – da habe ich nach dem Genfer Gelöbnis gehandelt. Noch heute erhalte ich Dankesschreiben wegen meiner Arbeit.»

Kantonsarzt sei lediglich ein Befehlsempfänger

Aus seinen Ansichten zum Thema Corona macht Handel kein Geheimnis. Diese teilte er auch Kantonsarzt Harstall in einem fünfseitigen Schreiben vom 9. Januar 2022 mit, in dem er seine Meinung kundtat. Und diese könnte klarer nicht sein. Tenor: Die Massnahmen seien weder juristisch noch medizinisch in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Harstall ist in den Augen von Handel lediglich ein Befehlsempfänger, der das umsetze, was von oben komme.

«Das Gebaren der hiesigen Regierung gemeinsam mit den offensichtlich linientreuen untergeordneten kantonalen Behörden und den flankierenden Medien hat dazu geführt, dass aus einer einfachen Infektionskrankheit vom Ausmass der saisonalen Grippe nun eine grosse Bedrohung für das tägliche Leben aller Schweizer geworden ist», so Handel in seinem Schreiben.

Darin begründet er, weshalb er Atteste ausgestellt hat: Nämlich, um «den Menschen zu helfen». Dazu schrieb Handel: «Täglich meldet sich eine grosse Anzahl verängstigter und teils panischer Eltern sowie braver Schweizer Bürger bei mir per Telefon oder per Email und sucht verzweifelt Rat und Hilfe. Sie haben keinerlei Angst mehr vor der Krankheit oder vor irgendeinem neuen Virus, sondern lediglich vor den behördlichen Massnahmen, die sie nun am Arbeitsplatz, in der Schule oder auch im öffentlichen Leben umsetzen sollen. Aus diesem Grunde halte ich es für meine Pflicht, diesen Menschen zu helfen.»

Sein Vorgehen begründet Handel mit dem Prinzip «zuerst einmal nicht schaden», einem Grundsatz des Hippokratischen Eides. Handel ist überzeugt: Die Erfahrung habe gezeigt, dass mit Masken die sogenannte Pandemie nicht beendet worden sei. Auf die Vorwürfe, Schutzmassnahmen und Privatsphäre der Patienten zu missachten, entgegnete Handel: «Die Konsultationen erfolgen nach individueller Terminvergabe. Es gibt keine regulären Öffnungszeiten, keine weiteren Mitarbeiter sowie wartende Patienten, die das Risiko der Ansteckung erhöhen könnten.»

Auch verwies er in seinem Brief darauf, dass allen Patienten stets Desinfektionsmittel zur Verfügung gestanden hätte. Neben ihm sei sonst niemand in den Räumlichkeiten anwesend gewesen. Zudem seien die Räumlichkeiten «nach dem Besuch des Patienten» gründlich gelüftet und Kontaktflächen mit entsprechenden Desinfektionsmitteln gesäubert worden.

Am Ende seiner Replik konfrontierte Handel Harstall gleich selbst noch mit mehreren kritischen Fragen. Vom Kantonsarzt wollte er unter anderem wissen, ob dieser «im Besitz von evidenzbasierten Daten» sei, die aufzeigten, dass die mRNA-Injektionen und Masken das «Pandemiegeschehen» positiv beeinflussten.

Ebenfalls wollte Handel vom Kantonsarzt in Erfahrung bringen, ob dieser bereit sei, die Haftung für die Schäden zu übernehmen, die den Menschen durch Masken und «Impfungen» angerichtet würden. Dies für den Fall, dass Harstall Handel die Berufsausübungsbewilligung entziehen sollte. Handel ist der Meinung, dass die Vorwürfe der Behörde haltlos seien, wie er auf Nachfrage von Corona-Transition sagt. «Harstall will ein Exempel an mir statuieren. Dabei baut er eine enorme Drohkulisse auf, die der Realität jedoch nicht standhält.»

Vollständige Patientendossiers verlangt

Die DIGE schien sich von Handels Replik nicht beeindrucken zu lassen. Am 4. Februar 2022 verbot die Behörde dem Arzt per sofort, weitere Atteste auszustellen. Kantonsarzt Harstall drohte in dem Schreiben, dass Handel ansonsten möglicherweise mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung zu rechnen habe. Die Behörde forderte nun nicht mehr lediglich Details hinsichtlich der Patienten-Untersuchungen und Kopien der Atteste, sondern gleich die vollständigen Patientendossiers.

Dem Schreiben nach lagen den Behörden seither Meldungen vor, dass Handel auch an Menschen Atteste per Post ausgestellt habe, die er gar nicht gekannt haben soll. Die DIGE schrieb:

«Aufgrund des dringenden Verdachts des mehrfachen nicht rechtskonformen Ausstellens ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Covid-19 und nicht sorgfaltsgemässen Handelns sowie der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist es Ihnen hiermit per sofort verboten, Masken-, Impf oder Testatteste auszustellen. Da Sie weiter keine Praxistätigkeit gemeldet haben, und auch nicht als Impfarzt bei der DIGE registriert sind, wird Ihnen die Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten jeglicher Art bzw. von entsprechenden Impf-, Test- oder Genesenen-Bestätigungen ebenfalls per sofort verboten.»

Harstall machte zudem darauf aufmerksam, dass ein allfälliges Nicht-Befolgen der Verfügung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Im Schreiben verwies er auf Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Gemäss dem Artikel wird mit Busse belegt, wer einer von den Behörden erlassenen Verfügung nicht Folge leiste.

Strafanzeige gegen Kantonsarzt eingereicht

Handel seinerseits reagierte auf die Drohkulisse der Behörden mit einer Gegendrohung. Am 24. Februar reichte er gegen Roger Harstall Strafanzeige ein. Dem Kantonsarzt wirft er unter anderem folgendes vor: Amtsmissbrauch, Hinderung der freien Meinungsäusserung und Diskriminierung, Hinderung der freien Berufsausübung, Verletzung der Menschenwürde, Verbreitung von Angst und Schrecken, Verletzung von Treu und Glauben sowie Verstoss resp. Missachtung des Genfer Gelöbnis.

Zudem bezichtigt Handel den Kantonsarzt, durch seine Arbeit grosse Schäden angerichtet zu haben. «Harstall ist für das Leid vieler geimpfter, verängstigter oder an Corona erkrankter und verstorbener Menschen im Kanton Luzern mitverantwortlich. Der Kantonsarzt hat nämlich die Verantwortung für mehrere Hunderttausend Menschen in seinem Verwaltungsbereich», erklärt Handel gegenüber Corona-Transition. Bislang erfolgte laut Handel weder von der Staatsanwaltschaft Luzern noch von der DIGE eine Reaktion auf seine Strafanzeige.

Corona-Transition wollte von den Luzerner Gesundheitsbehörden zunächst wissen, welche gesetzliche Grundlage die Forderung rechtfertige, Einsicht in die gesamten Patientendossiers von Handel zu erlangen. Auf Anfrage verweist die Dienststelle Gesundheit und Sport, die im Kanton Luzern zuständige gesundheitspolizeiliche Aufsichtsbehörde, auf mehrere Gesetze und Verordnungen, insbesondere auf Art. 41 Abs. 2 des Medizinalberufegesetz (MedBG). Der Artikel sieht vor, dass die kantonale Aufsichtsbehörde die für die Einhaltung der Berufspflichten nötigen Massnahmen trifft.

Ob mit der Forderung, Einsicht in die gesamten Patientendossiers zu erhalten, nicht das Arztgeheimnis und entsprechend auch massiv Patientenrechte verletzt würden? Darauf entgegnet die DIGE:

«Die Herausgabe der Patientendossiers an die Aufsichtsbehörde stützt sich auf die bei Antwort 1 genannten Rechtsnormen sowie auf § 60 Abs. 1ter GesG, wonach der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben jederzeit der Zugang zu den Räumlichkeiten, Einrichtungen und insbesondere auch Aufzeichnungen zu gewähren und Auskunft zu erteilen ist. Personen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind, sind gegenüber der Aufsichtsbehörde explizit vom Berufsgeheimnis befreit.»

Weiter wollten wir von der DIGE in Erfahrung bringen, weshalb die Behörde Handel bezichtige, nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Auf die Frage, gemäss welcher gesetzlicher Grundlage Ärzte verpflichtet seien, über die OKP abzurechnen, entgegnet die Aufsichtsbehörde:

«Die DIGE kann die Frage aufgrund der eingangs erwähnten Hinweises in Bezug auf das hängige Verfahren nicht beantworten. Es ist jedoch festzuhalten, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die Ärztinnen und Ärzte generell dazu verpflichtet, ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Leistungen zu Lasten der OKP darf eine Ärztin/ein Arzt nur erbringen, wenn diese über ihre/seine Zulassung abgedeckt sind. Selbstverständlich steht es einer Patientin / einem Patienten frei, eine grundsätzlich OKP-pflichtige Leistung auch nicht über die OKP abgelten zu lassen.»

Weitere Auskünfte gibt die DIGE aus «Gründen des Amtsgeheimnisses und Datenschutzes» nicht und verweist dabei auf das laufende Verfahren. Die DIGE macht zuletzt darauf aufmerksam, dass die DIGE im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufmerksam mache. Und sie schliesst mit den Worten:

«Verletzungen der Berufspflichten können disziplinarisch sanktioniert werden (Art. 43 MedBG). Wiederholte Verletzungen der Berufspflichten können die berufliche Vertrauenswürdigkeit, die eine Bewilligungsvoraussetzung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b MedBG darstellt, beschädigen. Auch unkooperatives Verhalten gegenüber der Aufsichtsbehörde kann sich ebenfalls auf die berufliche Vertrauenswürdigkeit auswirken. Schliesslich gilt das Erfordernis der beruflichen Vertrauenswürdigkeit nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur im Verhältnis zwischen Arzt und Patienten, sondern auch zwischen Arzt und Behörde (…) Ist die Vertrauenswürdigkeit zerstört, ist die Bewilligung zu entziehen (Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 lit. b MedBG).»

Die in dem Artikel erwähnten Dokumente liegen der Redaktion vor.

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