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Nach Scheitern der Impfpflicht im deutschen Bundestag: Folgt im Herbst die Rache?

Published On: 8. April 2022 10:12

Nach Scheitern der Impfpflicht im deutschen Bundestag: Folgt im Herbst die Rache?

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Greift man im Herbst zu noch drastischeren Maßnahmen?

deutscher Bundestag Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 Wahlurne © Can Stock Photo / rawf8 Stempel Adobe Stock/Komposition WB

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Das Scheitern der Impfpflicht im deutschen Bundestag ist ein guter Tag für die Freiheit – Grund zur Entwarnung sei es dennoch nicht. Das Thema sei noch nicht vom Tisch. Der Herbst könnte bedrohlich werden, wenn die Impfpflichtbefürworter ihre noch strengeren Maßnahmen umsetzen wollen und all jene dafür verantwortlich machen, die die Impfpflicht am 7. April verhindert hätten. Die Gefahr einer Impfpflicht werde erst gebannt sein, wenn sie komplett ausgeschlossen wird und nicht nur teilweise.

Ein Beitrag von Daniel Matissek für Ansage.org

Das krachende Scheitern der Impfpflicht im Bundestag heute Vormittag war fraglos eine fulminante Niederlage für die Ampel-Regierung und insbesondere Kanzler Scholz sowie Ober-Impflobbyist Lauterbach. Doch leider besteht kein wirklicher Grund zur Entwarnung. Denn vom Tisch dürfte das Thema damit noch nicht sein. Keine der vier zu Abstimmung gestellten Varianten fand zwar eine Mehrheit – vor allem Richter der unter dem Euphemismus „Impfvorsorgegesetz“ samt angedachten Beratungspflicht eingebrachte „Kompromiss“, der mit 497 zu 172 Stimmen abgelehnt wurde. Abgelehnt wurden bezeichnenderweise allerdings auch die beiden Entwürfe von FDP-Abgeordneten um Wolfgang Kubicki und dem der AfD-Fraktion, die beide eine kategorische Ablehnung der Impfpflicht forderten. Das eigentlich wünschenswerte Votum gegen jegliche Art von staatlicher Covid-Impfpflicht blieb also aus; das Abstimmungsergebnis reflektierte eher ein Hadern mit Details, handwerklichen Mängeln und Widersprüchen in der Begründung der vorgelegten Konzepte. Das etablierte Parteienkartell wäre durchaus willens gewesen, den großangelegte Anschlag auf die körperliche Selbstbestimmung zu beschließen; sie konnten sich lediglich auf auf keine gemeinsame Version einigen.

Vielsagend bis drohend lesen sich heute auch die einhellig mürrischen und düpierten Kommentare einer narzisstisch gekränkten Mainstream-Journaille, die sich um die Früchte ihrer Propagandabemühungen pro Impfzwang gebracht sieht – und die parlamentarische Abfuhr für selbige trotzig als lediglich „vorläufiges“ Votum bezeichnet. Da könnte sehr wohl etwas dran sein: Denn schon jetzt ist absehbar, dass sich die Impfpflicht-Bewegung neu formieren wird – und nun all ihre Hoffnungen auf den kommenden Herbst und Winter richtet.

Der Herbst wird grausam

Man kann Gift darauf nehmen, dass die nächste alljährliche stinknormale Erkältungswelle im Herbst nun in noch weitaus stärkerem Maße, als dies selbst im Erfolgsfall des heutigen Gesetzesentwurfs einer Impfpflicht ab 60 der Fall gewesen wäre, ausgenutzt wird, um ein apokalyptisches Infektionsgeschehen zu malen. Und an diesem, so wird man es uns weismachen, seien allein die Ungeimpften und vor allem all die schuld, die die rettende Impfpflicht an jenem denkwürdigen 7. April verhindert hätten. Und sie werden jetzt erst recht zu drastischen Maßnahmen greifen, um angeblich den „Schaden“ zu begrenzen, der durch die weiterhin gewährte Freiwilligkeit der Impfung angeblich angerichtet wurde – und Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, ja sogar Lockdowns wiederzufordern und gar durchzusetzen. All das, was es – in der Idiotie der Befürworter einer Impfpflicht – nicht mehr hätte zu geben brauchen, wenn doch bloß die Impfquote ein paar Prozentpunkte höher läge. Dass die Infektionsdynamik im Gegenteil eher mit steigender Impfquote korreliert und die Inzidenzen umgekehrt in Ländern mit deutlich niedrigerer Impfquote, dafür aber weitaus mehr Freiheiten als Deutschland bei nur einem Bruchteil liegen: In die verbohrten Köpfe wird man es nicht hineinbekommen.

Die Aussagen der blamierten Impfpflicht-Protagonisten nach der Niederlage nahmen sich heute – was kaum möglich schien – noch unsinniger aus als die Argumente, mit denen sie zuvor für ihre willkürlich herauf- und heruntergeänderten Altersmodelle (von der Impfpflicht ab 18 zu einer ab 50 und zuletzt ab 60) begründeten: Nun wird so getan, als seien die über 60-jährigen unverantwortlicherweise „nicht geschützt”, wenn es auf die nächste „Herbstwelle“ zugehe.

Freiwillig ist weiter alles möglich

Für wie beschränkt hält diese Politik eigentlich ihre Bürger? Erstens sind in der Altersstufe über 60 Jahren – Stand heute – 88,8 Prozent der Deutschen „grundimmunisiert“ (doppelgeimpft), 79,1 Prozent haben bereits den Booster – und die Impfbereitschaft liegt hier nachweislich am höchsten. In dieser Bevölkerungsgruppe bestand also ohnehin der allergeringste Anlass, mit einer gesetzlichen Impfpflicht nachzuhelfen. Und zweitens bedeutet das Scheitern der Impfpflicht ja nicht, dass sich das Volk der nicht mehr ganz dichten Denker weiterhin nach Herzenslust, mit Bratwurst oder ohne, an jeder Ecke gratis impfen und boostern lassen kann, bis der Arzt kommt! Denn die freiwillige Impfung ist ebenso möglich, wie man auch ohne Maskenpflicht weiterhin mit drei übereinander gezogenen Gesichtswindeln im Supermarkt shoppen gehen kann. Dass heute die Zündung dieser nächsten autoritären gesetzgeberischen Afterburner-Stufe des übergriffigen Corona-Impfstaates verhindert wurde, mag verbotsgeile Untertanen betrüben; das Recht auf „Schutz“ (bzw., je nach Blickwinkel, das Recht auf Selbstgefährdung und -verstümmelung) durch die Covid-Experimentalplörre bleibt ja jedem unbenommen.

Auch wenn es also, wie Gegner der Impfpflicht frohlockten, durchaus „ein guter Tag für Freiheit und Bürgerrechte“ in Deutschland war: Die Gefahr einer grundgesetzwidrigen, amoralischen und ethisch abwegigen Impfpflicht ist erst gebannt, wenn sie kategorisch von der Mehrheit der Volksvertreter geächtet und ausgeschlossen wird. Und wenn – was im Überschwang der heutigen Abstimmung leider aus dem Fokus geriet – auch die nach wie vor geltende partielle bzw. einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Pflegepersonal und die Gesundheitsberufe aufgehoben wird. Denn diese ist, wie eine allgemeine Impfpflicht, verfassungsrechtlich nicht minder inakzeptabel – und medizinisch wie epidemiologisch genauso unsinnig.

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