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Ein-Personen-Firmen droht jetzt verstärkt die Zahlungsunfähigkeit

Published On: 16. April 2022 13:43

Ein-Personen-Firmen droht jetzt verstärkt die Zahlungsunfähigkeit

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WKO-Versicherung hätte Absturz abgefedert

Bildmontage: Freepik / Guggenbichler

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Nicht nur viele „Tschecherl“-Wirte dürften in den kommenden Wochen in die Pleite segeln, sondern auch viele Einzelunternehmer aus anderen Branchen. In guten Zeiten in die Selbstständigkeit gedrängt, werden diese Gestrandeten nun ihrem ungewissen Schicksal überlassen.

Diesen Vorwurf darf sich vor allem die Wirtschaftskammer auf ihre Fahnen heften, sagt der Vöcklabrucker Unternehmensberater Johann Hüthmair, weil diese die Ein-Personen-Firmen einst propagiert und gefördert hätte, es aber versäumte oder vermutlich auch gar nicht wollte, eine Insolvenzversicherung für ihre Mitglieder abzuschließen. „Da rollt jetzt was auf uns zu!“ Die Zunahme von Insolvenzen – nicht nur für die unternehmerischen Einzelkämpfer – begann bereits im Oktober 2021 mit wöchentlich 100 Pleiten, notierte der Kreditschutzverband KSV 1870. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten den Insolvenzen-Tsunami aber noch im Zaum halten können.

Nie ohne Beistand

Anders verhielte es sich bei den nicht eröffneten Konkursen, die um 166 Prozent zugelegt hätten. In diesen Fällen sei nicht einmal mehr Geld für die Eröffnung eines Konkurses verfügbar gewesen. Auch der Mondseer EDV-Techniker Norbert P. (Name geändert), weiß noch nicht, wie es mit ihm weitergehen wird. Als Einzelunternehmer betrieb er einen Computer-Service-Betrieb, den er Ende März wegen Zahlungsunfähigkeit schließen musste.

Aufgrund seiner persönlichen Situation – er ist geschieden und hat zwei Kinder – und nicht zuletzt auch wegen der rundherum gestiegenen Kosten, sah P. letztlich keinen anderen Ausweg mehr, als Insolvenz anzumelden, was er im Oktober 2021 auch tat. „Leider machte er dies ohne sachkundigen Beistand“, bedauert Hüthmair, der betont: „Ohne einen Plan in die Insolvenz zu schlittern, ist der reinste Schleuderkurs!“

Was treibts die SVS?

Nun sitzt sein Mandant P. auf einem Forderungspaket seiner Gläubiger von 200.000 Euro, wovon 100.000 Euro als Schulden von ihm bestritten werden. Bei der Finanz steht er mit 18.206 Euro in der Kreide, die Sozialversicherung (SVS) will von ihm 37.713 Euro haben. Diese sieht sich aber bei der Forderungsanmeldung nicht in der Lage anzugeben, wie sich Forderung im Einzelnen zusammensetzt. „In einem Geschäftsbetrieb sind das unübliche Praktiken, die sich offenbar nur die SVS erlauben kann“, ärgert sich Johann Hüthmair. Als „Gestrandeten“-Vertreter ist er natürlich um einen realistischen Sanierungsplan für P. bemüht. Doch weil sich die SVS für Sanierungspläne nicht wirklich interessiere, diese daher auch nicht ernsthaft prüfe, werde die Erstellung von Sanierungsplänen sehr erschwert. Dabei hätte die SVS die Pflicht, aktiv bei der Abwicklung von Konkursen mitzuwirken, betont Hüthmair. Er rät allen potenziellen Insolvenzkandidaten, „die Verweigerung der Zustimmungspflicht nicht blindlings hinzunehmen.“ Es sei nicht zu fassen, wie arrogant die Behörden die Kooperationspflicht in der Insolvenzordnung ignorieren.

Probleme mit Ämtern und Behörden

Mit den Ämtern hat auch Kurt Reinisch aus St. Florian seine Probleme: „Zum Jahresbeginn wurde der Lohnsteuertarif in der zweiten Steuerstufe um 2,5 Prozent gesenkt, aber die Pensionsversicherungsanstalt schafft auch nach drei Monaten keine korrekte Steuerberechnung“, klagt Reinisch gegenüber dem Wochenblick und resümiert: „Diese skandalöse Unfähigkeit hätte bei jedem Privatbetrieb personelle Konsequenzen!“

Wie aber geht es mit Norbert P. weiter? Da in seinem Fall kein Sanierungsplan realistisch ist, will Johann Hüthmair für seinen Schützling – sobald dieser wieder eine Arbeit gefunden hat – einen Zahlungsplan erstellen, der in etwa so aussehen könnte: Halbjährlich löhnt P. drei Jahre lang 1.500 Euro, danach ist er von seiner Restschuld befreit.

Hilfen dauern zu lange

Allen anderen vor einer drohenden Insolvenz stehenden Kandidaten rät Hüthmair dringend, sich vor der Konkursanmeldung fachkundig beraten beziehungsweise begleiten zu lassen. Für Private gäbe es immerhin die Schuldnerberatung. Die dürfte demnächst ebenfalls mehr zu tun bekommen, weil 14 Prozent der Bevölkerung (1,2 Millionen der Österreicher) armutsgefährdet und viele davon auch überschuldet sind. Schon 2019 vermochten nur noch 23 Prozent der Österreicher kurzfristig 1000 Euro aufzubringen (Quelle: Marketingagent) und nun, da die Preise für Energie und Lebensmittel sowie Steuern und Abgaben weiter steigen, dürften es noch sehr viel weniger mit einem Tausender im Sparkörberl sein. Unsinnigkeit am Rande: Sogar während einer Insolvenz laufen die Sozialabgaben beinhart weiter. Obwohl viele Menschen ihre Ersparnisse längst aufgebraucht haben und nicht mehr wissen, was werden soll, jubelt Sozialminister Johannes Rauch: „Der Sozialstaat funktioniert gut.“ Freilich habe man zunächst noch die Folgen der Pandemie abzufangen, ehe man darangehen könne, die Armut zu halbieren – so das erklärte Ziel der Regierung. Lakonisch-sarkastischer Kommentar eines Steyrers: „Bis dahin sind wir erfroren und verhungert!“

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