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Weil Ausgabenbelege verloren gingen, klagt Land nun Schwerstbehinderten

Published On: 17. April 2022 16:10

Weil Ausgabenbelege verloren gingen, klagt Land nun Schwerstbehinderten

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Familie steht jetzt vor dem finanziellen Ruin

Guggenbichler / Freepik

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Vorschrift ist Vorschrift und Prinzip ist Prinzip: Daher prozessiert das Land Oberösterreich nun gegen den von Geburt an schwerstbehinderten Sven Schäffer (23), von dem es die Rückerstattung von 5.510,68 Euro fordert, die er als Betreuungsbeihilfe für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2018 erhalten hat. Da für diese Beihilfen keine Ausgabenbelege vorgelegt werden können, wird das Geld nun mit Zinseszinsen von Sven gerichtlich zurückverlangt.

Der Kläger hätte sich den ganzen Aufwand sparen können, betont der Linzer Rechtsanwalt Roland Gabl gegenüber dem Wochenblick. Wegen seiner Beeinträchtigung sei Sven Schäffer weder geschäftsfähig noch arbeitsfähig, sondern in einer Rund-um-die-Uhr–Betreuung und ohne Einkommen.

„Den Buben trifft bei dem Ganzen auch keine Schuld“, sagt seine Mutter Michaela Schäffer, denn die Belege hätte sie bei diversen Behördenbesuchen, wofür sie die Ausgabennachweise benötigte, verloren. „Ich hatte sie in einem Einkaufssackerl und dieses in der Hektik leider irgendwo stehen gelassen.“

Malheur

Kann passieren, würde man als normaler Mensch zu so einem Malheur sagen, aber nicht als Behörde. Für diese spielt es auch keine Rolle, dass die von ihr gewährten Beihilfen für Sven Schäffer in den Jahren vor dem Malheur alle korrekt abgerechnet wurden. Während anderswo Behördenzuschüsse mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen würden, zeige man sich bei Schwerstbehinderten in häuslicher Pflege eher kleinlich, ärgert sich Michaela, die jetzt nicht mehr weiß, wie sie mit ihrem Kind weiterexistieren soll, weil das Land seine Zuschüsse eingestellt hat.

Absturzgefährdet

Doch wer die Familie Schäffer einmal besucht, der erkennt schnell, dass sich dort alles nur um die Pflege von Sven dreht und dass es überall am Nötigsten fehlt. Allein der Windelbedarf für den jungen Burschen ist groß und an den meisten Tagen weiß Frau Schäffer nicht, woher sie das Geld zur Pflege und Betreuung ihres Sohnes noch nehmen soll. Von der Sozialabteilung des Landes wurde ihr schon oft geraten, Sven in ein Heim zu geben, doch die Mutter weigert sich, ihren Sven „abzuschieben“. Sie liebt ihn so sehr, dass sie es nicht übers Herz bringt, ihn in die Obhut fremder Menschen zu geben. Das aber möchte die Behörde.

Aus diesem Grund muss Michaela schon seit Jahren einen erbitterten Kleinkrieg um Zuschüsse und Unterstützung führen. Das zehrt gewaltig an ihren Nerven. „Anstatt sich zu freuen, dass es noch Menschen gibt, die ihre behinderten Kinder zu Hause pflegen und diese nicht in ein Heim geben, wirft man mir unentwegt Prügel in den Weg“, räsoniert die Mutter, die des Streits um jeden Cent schon überdrüssig ist. „Das kostet viel Zeit, die mir für die Pflege verloren geht“, klagt sie, die sich nichts sehnlicher als eine dauerhafte monatliche Unterstützungssumme für ihr Kind wünscht. Doch in dieser Hinsicht zeigen sich die Behörden ziemlich kleinlich, auch wenn in Sonntagsreden immer vom Sozialstaat geschwurbelt wird. Dieser funktioniere, hatte Sozialminister Johannes Rauch unlängst vollmundig getönt.

Verleumdet

„Für uns leider nicht“, sagt Michaela Schäffer, die sich auch noch mit den Verleumdungen von dubiosen ausländischen Pflegehelfern herumschlagen muss. „Es ist schon sagenhaft, was sich in diesem Sektor alles tummelt.“ Immerhin 69 Prozent aller Sozialbetrügereien werden von Ausländern begangen, betont der oö. FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und verweist auf eine Schadensumme für OÖ von 2,22 Millionen Euro allein im vorigen Jahr. Dieses Geld fehle letztlich den wirklich Betroffenen! Doch anstatt in diesem Bereich aufzuräumen, suche man bei ihr nach Ungereimtheiten, klagt Schäffer. Sie könnte den Skeptikern die Zweifel an ihrer Person und an ihrer Pflegeehrlichkeit aber sehr schnell nehmen, wenn diese, wie sie sagt, einmal nur einen Tag mit ihr und Sven verbrächten.

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