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Ungeimpfte Pfleger sollen auch bei steuerfreier Bonuszahlung leer ausgehen

Published On: 19. April 2022 9:31

Ungeimpfte Pfleger sollen auch bei steuerfreier Bonuszahlung leer ausgehen

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Berufsverbot genügt nicht:

Bild: Freepik

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Nicht nur, dass Ungeimpften des Pflegewesens infolge der nach wie vor geltenden „einrichtungsbezogenen Impfpflicht” der Jobverlust blüht, sie sollen auch noch zusätzlich staatlicherseits nach allen Regeln der Kunst gedemütigt und benachteiligt werden: Nicht einmal die für alle deutschen Pflegekräfte vorgesehene Sonderzahlung – als Dank für besondere Leistungen in der Corona-Krise – sollen sie bekommen.

Von Daniel Matissek

Erst beklatscht – dann vergessen

Ende März hat die Bundesregierung diese steuerfreie Bonuszahlung von bis zu 2.500 Euro für Pflegekräfte im Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro beschlossen. Damit soll der Einsatz des Pflegepersonals während der sogenannten „Pandemie” honoriert werden. Es handelt sich um eine verspätete Umsetzung des kollektiven Beifalls, der vor allem nach dem ersten Lockdown 2020 von tausenden Balkonen gesungen und geklatscht bzw. in politischen Sonntagsreden für die unterbezahlten Mitarbeiter des Pflegebereichs blumig formuliert wurde – allerdings ohne dass dem anschließend Taten gefolgt waren.

Nun also sollen bei den Altenpflegekräften Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro erhalten. Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit betreuend oder pflegend tätig sind, sollen bis zu 370 Euro erhalten. Dabei sollen insbesondere die Krankenhäuser bedacht werden, die 2021 besonders viele Corona- Patienten behandelt haben, bei denen eine Beamtmung erforderlich war. Alles in allem eine lausige und lächerlich geringe Entlohnung für die Berufsgruppe, die in den vergangenen zwei Jahren unter besonderen Belastungen stand.

Wohlverhalten wird belohnt, Eigenverantwortung bestraft

Doch noch nicht einmal diese erbärmliche staatliche Abspeisung sollen jene Pfleger bekommen, die sich bislang der Impfung verweigert haben: Der Entwurf sieht nämlich vor, dass „Beschäftigte, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach § 20a Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes zum Stichtag am 30. Juni 2022 zwar beschäftigt, aber nicht tatsächlich tätig sind“, keine Sonderprämie erhalten. Zum Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass Behörden Tätigkeitsverbote aussprechen können, wenn Beschäftigte aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die AfD-Gesundheitspolitikerin Christina Baum äußerte heftige Kritik an dieser Einschränkung: „Wohlverhalten wird belohnt, kritisches und eigenverantwortliches Handeln bestraft.”

Das Bundesgesundheitsministerium verweigerte eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob ungeimpfte Pflegekräfte nun tatsächlich keinen Bonus erhalten sollen. Dort teilte man lediglich mit, der Entwurf befinde sich „noch im Beratungsverfahren”. Bis zur Verabschiedung im Bundestag kommende Woche seien noch Änderungen möglich. Dass es allerdings genau so kommen wird und auch diese weitere Ungleichbehandlung (ungeimpfte Pfleger haben schließlich genau so hart und engagiert gearbeitet wie geimpfte!) tatsächlich Anwendung findet, steht zu erwarten: Bereits im Dezember hatte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) verlangt, die Auszahlung auf Geimpfte zu beschränken.

Diskriminierung mit Ansage

„Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen“, sagte damals AGVP- Geschäftsführerin Isabell Halletz. Die Kräfte in Pflegeheimen, egal in welchem Bereich, hätten eine Verantwortung für die Bedürftigen. „Sie und ihre Angehörigen müssen sich darauf verlassen können, dass die Beschäftigten dieser Verantwortung gerecht werden“, so Halletz weiter. Dazu gehöre, dass man sich impfen lassen müsse„zum eigenen Schutz und um das Risiko einer Ansteckung zu senken.“ Beides sind angebliche Eigenschaften der Covid-Impfstoffe, die mittlerweile vollumfänglich von der Realität widerlegt sind.

Auch wenn sich die Kritik an Vorenthaltung des Bonus für ungeimpfte Pflegekräfte mehrt und inzwischen der Versuch einer allgemeinen Impfpflicht geplatzt ist, so ist leider zu befürchten, dass der Geist der „Gesundheitsapartheid” in der neuen Gesetzesvorlage Eingang finden wird. Diese soll dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 27. April vorgelegt werden und Ende Juni in Kraft treten.

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