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Gericht entschärft Schwesigs Corona-Maßnahmen

Published On: 23. April 2022 18:14

SPD-Regierungschefin Manuela Schwesig zeigte keine Angst vor Russlands Präsident Wladimir, aber gegenüber dem Virus blieb sie weiter im Panikmodus. Eine Klage der AfD dagegen hatte am Freitag Erfolg. Oberverwaltungsrichter kippten die landesweite Hotspot-Regel.

IMAGO / penofoto

Manuela Schwesig, SPD, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

Sozialdemokratin Manuela Schwesig regiert seit Juli 2017 Mecklenburg-Vorpommern und seit November 2021 wieder mit einem Kabinett aus SPD- und Linksparteigenossen. In der Corona-Krise hat die 47-Jährige wie kaum ein anderer Regierungschef ihr bevölkerungsarmes Land touristisch regelrecht abgeriegelt. Selbst Bürger mit Zweitwohnsitz im Nordosten durften nicht einreisen.

Auch in diesem Frühjahr, wo deutschlandweit alle Corona-Zahlen erfreulicherweise deutlich sinken und fast alle anderen Bundesländer ihre Vorschriften zugunsten bürgerlicher Eigenverantwortung aufgeben, wollte Schwesig bis mindestens 27. April weiter ihr strenges Pandemieregime mit Maskenzwang, Testpflichten und 3G- und 2G+-Regeln im gesamten öffentlichen Leben durchsetzen. 

Ein Gericht hat jetzt „Küsten-Barbie“, wie die blonde Schwesig im Volksmund heißt, die rote Karte für ihre Regierungspolitik gezeigt. 

Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt wieder mehr Freiheiten

Einkaufen ohne Maske und volle Theater und Kinos: Ein Beschluss des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts vom Freitag macht‘s ab sofort wieder möglich. In den Supermärkten und Restaurants der Sonneninsel Usedom genossen viele Bürger die Befreiung vom Schwesig Zwang. Doch die wenigsten wussten, wem sie die Rückkehr zur liberaler Eigenverantwortung zu verdanken haben. Jedenfalls nicht der FDP.

Richter zeigten Mut, so muss man inzwischen solche Rechtsprechung beschreiben, gaben der Klage der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern recht. Das Gericht kippte am Freitag die vom Landtag noch im März mit rot-dunkelroter Mehrheit gemeinsam mit den Grünen beschlossene Hotspot-Regel. Eigentlich sollte diese noch bis zum 27. April gelten, doch schon an diesem Wochenende der Osterferien war Schluss mit den meisten Corona-Zwängen. Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen den Landtagsbeschluss nun erfolgreich geklagt. Warum eigentlich nicht die FDP?

Das Gericht gab nun dem einstweiligen Rechtsschutzantrag der Alternative für Deutschland mit seinem Urteil in wichtigen Punkten statt – was das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Maske betrifft. Dem Gericht zufolge entfällt der Maskenzwang im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im Großhandel, bei körpernahen Dienstleistungen und endlich bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie. Obendrein müssen auch Schüler keine Masken mehr tragen.

Auch das Abstandsgebot in öffentlichen Innenräumen ist passe. Damit dürfen Kinos und Theater Schwesigs Nordosten wieder die volle Platzkapazität ihrer Säle nutzen. Bislang mussten Besucher sich im Schachbrettmuster platzieren, wodurch viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Das Gericht verwarf auch die Optionsmodelle, mit denen Anbieter die Abstandsregel umgehen konnten, wenn sie stattdessen Testpflichten verhängten. Jetzt sind die meisten Zwangstests vorbei. Wie in fast allen anderen Bundesländern seit Ende März oder Anfang April schon längst möglich. 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar

Aber: Nicht aufgehoben wurde nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Maskenpflicht bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung. Die 3G-Erfordernis bei der Anreise Ungeimpfter im Hotel habe ebenfalls Bestand und auch die 2G-plus-Verpflichtung in Clubs und Diskotheken, freut sich SPD-Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Bislang müssen ungeimpfte Gäste von Hotels und selbst Ferienwohnungen im Land von „Corona-Barbie“, wie Schwesig mittlerweile von Einwohnern ihres Bundeslandes gerufen wird, noch der Testpflicht nachkommen. Andere müssen noch ihre Impfnachweise vorzeigen.

Nord-Stream-Email blamiert Schwesig

Obwohl sich die Corona-Zahlen hier wie überall in Deutschland entspannen. Lediglich 19 Patienten liegen am heutigen Samstag auf den Intensivstationen von Mecklenburg-Vorpommern, was einer ITS-Auslastung von gerade einmal 6,7 Prozent oder insgesamt einer sinkenden Hospitalisierung auf sechs Prozent entspricht. Auch die Impfquote liegt bei rund 75 Prozent. Für Angst und Panik gibt also es keinen Grund. Auch den Maskenzwang in Hotels und bei Veranstaltungen wird Schwesigs Corona-Regierung in den nächsten Tagen aufgeben müssen im letzten Land der Unfreiheit.

Für Schwesigs Corona-Politik kommt das Urteil insgesamt einem politischen Tiefschlag gleich, den ausgerechnet die größte Oppositionspartei AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern errungen hat. Die AfD-Landtagsfraktion bezeichnete die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als Niederlage für SPD-Ministerpräsidentin Schwesig. „Ein großer Erfolg! Die Corona-Hotspot-Regelung ist rechtswidrig“, betont Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer.

Statt politisch verordnetem Zwang der SPD-Linken-Regierung mit tatkräftiger grüner Unterstützung soll selbst im Nordosten wieder mehr Eigenverantwortung der Bürger möglich sein.

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