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Schweizer Regierung plant auch in Zukunft im «Pandemie»-Modus zu verharren

Published On: 18. Mai 2022 16:27

Veröffentlicht am 18. Mai 2022 von RL.

Seit dem 1. April gilt in der Schweiz rechtlich nicht mehr die besondere, sondern wieder die normale Lage. Konkret bedeutet das, dass die Verantwortung für die Massnahmen nun wieder bei den Kantonen liegt.

Doch klar ist auch: Die enorme Macht, welche die Regierung während der «Pandemie» ausgeübt hat, gibt die Exekutive nicht freiwillig wieder ab. Dies geht klipp und klar aus dem Grundlagenpapier hervor, dass die Regierung am 18. Mai verabschiedet hat. In diesem befasst sich der Bundesrat mit der «mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie». Das Papier verdeutlicht: die Regierung will auch in Zukunft im «Pandemie»-Modus verharren. Der Bundesrat schreibt:

«Wie in den letzten zwei Jahren dürfte sich das Infektionsgeschehen in den Sommermonaten auf niedrigem Niveau bewegen. Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass die Viruszirkulation spätestens in den Herbst-/Wintermonaten wieder zunehmen wird.»

In dem Grundlagenpapier skizziert die Regierung zudem verschiedene Szenarien, wie sich das künftige «Infektionsgeschehen» entwickeln könnte. Neben Szenarien mit tiefen «Infektionszahlen» rechnet der Bundesrat auch mit der Möglichkeit eines Anstiegs der Infektionszahlen; einem Anstieg, der mit den «vorhandenen Strukturen nicht mehr bewältigt werden kann» und der zu einer «Überlastung des Gesundheitswesens» führen könnte. Auch eine «Pandemiesituation mit einem neuen Erreger» sieht die Regierung als potenzielle Gefahr an.

Vor diesem Hintergrund plädiert der Bundesrat dafür, «die notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Übergangsphase zu treffen». Konkret bedeutet das, dass sogenannte «nicht-pharmazeutische Massnahmen (inkl. Covid-19 Zertifikat)» jederzeit wieder eingeführt werden können.

Auch gelte es, die Spitalkapazitäten zu überwachen und den Immunstatus (Seroprävalenz) der Bürger zu erfassen. Bei Bedarf soll jederzeit die «Pandemie»-Infrastruktur wieder hochgefahren werden können – «Testung, Impfung, Contact-Tracing, Überwachung, Meldepflicht der Spitäler».

Argumentiert wird, dass auch künftig eine «Überlastung des Gesundheitswesens» verhindert werden müsse. Als Ziel formuliert die Regierung so auch, dass «Versorgungskapazitäten zur Abdeckung von Auslastungsspitzen» sichergestellt werden sollten.

Zur Erinnerung: Insgesamt herrschte in der Schweiz niemals eine Überlastung vor, gleichzeitig haben Behörden und Spitäler massiv Spitalbetten während der «Pandemie» abgebaut (wir berichteten).

Besonders problematisch: Die Exekutive kann künftig jederzeit willkürlich die Schrauben wieder anziehen und zur «besonderen Lage» zurückkehren. Dafür braucht es auch keine klar definierten Indikatoren. Dazu die Regierung.

«Die Erfahrung der Pandemiebewältigung Covid-19 hat gezeigt, dass die Einschätzung der epidemiologischen Situation nicht zuverlässig anhand eines festgelegten Indikatorensystems erfolgen kann, sondern die Gesamtsituation unter der Berücksichtigung verschiedenster Einflussfaktoren evaluiert werden muss.»

De facto heisst das: Die Regierung allein entscheidet, wann wieder eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» besteht. Und in diesem Fall möchte die Exektutive auch die entsprechende Infrastruktur wieder zur Verfügung haben. Die Covid-App ist da nur ein Beispiel von vielen. Die Behörden haben bereits im Februar 2022 für die kommenden Jahre mehrere Millionen dafür investiert (wir berichteten).

Der Bundesrat beabsichtigt zudem, mehrere Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis Ende 2024 zu verlängern. Gegenwärtig befindet sich das Gesetz in der Vernehmlassung (wir berichteten). Geht es nach der Regierung, sollen die gesetzlichen Anpassungen noch vor der Sommersession 2022 verabschiedet werden.

Interessant: Mehrere Kantone zeigten sich mit den Plänen der Regierung nicht zufrieden. Ursprünglich sollte das Grundlagenpapier, das bei den Kantonen in Konsultation gegeben wurde, als gemeinsames Papier von Bund und Kantonen herausgegeben werden. Doch dazu kam es nicht:

«Neun Kantone lehnten ein gemeinsames Papier ab, diverse andere Kantone forderten grundlegende Änderungen am Papier, die nicht der Haltung des Bundesrates entsprechen. Deshalb entschied der Bundesrat, dass es sich bei vorliegendem Grundlagenpapier um ein Papier des Bundes handelt und nicht um ein gemeinsames Papier von Bund und Kantonen», heisst es.

Einzelne Kantone kritisierten den Bundesrat zuletzt, dass er im Falle steigender Infektionszahlen im Winter die Verantwortung auf die Kantone abwälzen würde.

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