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Deutscher Sozialstaat: Volle Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

Published On: 24. Mai 2022 9:50

Deutscher Sozialstaat: Volle Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

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Ab 1. Juni komplett im deutschen Sozialsystem „angekommen“

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Ab kommenden Monat vergrößert sich die Zahl der Beglückten des deutschen Sozialstaats nochmals erheblich: Auch alle Migranten aus der Ukraine kommen dann in den vollen Genuss der Segnungen des Zweiten Sozialgesetzbuches („Hartz 4”). Die schon jetzt infolge totaler Übernutzung angespannte Lage des deutschen Sozialstaates wird dadurch noch prekärer.

Die Zahl der neu hinzukommenden Anspruchsberechtigten ist erheblich: Bereits Mitte dieses des Monats verzeichnete Deutschland alleine an offiziell registrierten ukrainischen Flüchtlingen über 610.000 Personen. Die Kosten für deren Unterbringung, Versorgung und Ausbildung etc. liegen schon jetzt im oberen einstelligen Milliardenbereich. 

Gleichstellung mit Einheimischen

Doch das ist nichts im Vergleich dazu, was dem Staat ab kommender Woche blüht: Am dem 1. Juni stehen auch den Ukrainern nun höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu, das heißt, sie sind deutschen Empfängern von „Arbeitslosengeld II“ gleichgestellt. Bislang fielen sie unter das Asylbewerberleistungsgesetz, dessen Zahlungen von den Kommunen geleistet wurden. Mit dem ab Juni bestehenden Anspruch auf Grundsicherung sind nun die Jobcenter für die Unterstützung zuständig.

Diese erwarten denn auch einen Ansturm, der sich bereits im ersten Monat in der Größenordnung von geschätzten 237.000 Neuanträgen bewegen dürfte. Vor allem in Großstädten fürchtet man daher bereits eine Überlastung; alleine Berlin rechnet mit 60.000 Anträgen.

Angesichts dieser absehbaren kritischen Entwicklung hatte der Deutsche Landkreistag – vergeblich – eine mehrmonatige Übergangsregelung gefordert, während der die Kommunen zunächst weiter Asylbewerberleistungen zahlen und sich das Geld anschließend erstatten lassen sollten. „Anderenfalls befürchten wir in Anbetracht der großen Zahl von mehreren Hunderttausend Personen insbesondere bei den Jobcentern, dass keine rechtzeitige Bewilligung und Auszahlung erfolgen können“, so der Verband.

Warnungen der Sozialpartner ignoriert

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, den Jobcentern die erforderliche personelle und finanzielle Ausstattung für die Zusatzaufgaben einzuräumen. Im Bundeshaushalt waren für dieses Jahr eigentlich 4,4 Milliarden Euro weniger für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden eingeplant gewesen. Zwar wurde die Summe nachträglich um 2,5 Milliarden Euro aufgestockt, doch ist davon auszugehen, dass dies zur Kostendeckung bei weitem nicht ausreichen wird. Der DGB forderte: „Die zusätzliche Aufgabe der Betreuung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine darf keinesfalls dazu führen, dass die aktive Arbeitsförderung an anderer Stelle zurückgefahren wird.“ Hier sind also schlimmstenfalls auch noch Verteilungskämpfe aus dem ohnehin bereits hoffnungslos überlasteten deutschen Sozialsystem zu befürchten.

Wenn die Lage auch ernst ist, so ist sie immerhin nicht so schlimm, wie es die Schwarzmalerei einer seit Tagen im Netz kursierenden Meldung suggerierte,

der zufolge ukrainische Flüchtlinge in Deutschland ab sofort auch vorzeitig Renten erhalten würden (Männer mit 60, Frauen mit 57 Jahren), ohne je in die Rentenkasse eingezahlt zu haben. Dabei handelte es sich offenkundig um eine Falschmeldung, und selbst die „Faktenchecker“ lagen mit ihrer diesbezüglichen Recherche ausnahmsweise einmal richtig: Die Existenz einer entsprechenden E-Mail, die an die Jobcenter versandt worden sei, wurde sowohl von der für die Jobcenter zuständigen Bundesagentur für Arbeit als auch vom Bundearbeitsministerium und der Deutschen Rentenversicherung dementiert. Auch Sozialrechtler bezeichnen die Behauptung als Unfug: Für ukrainische Flüchtlinge gelte die gesetzliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.

Zeitbombe der Finanzierbarkeit

Das ändert gleichwohl nichts daran, dass die Deutschen mit ihrem Sozialsystem, das einer gigantischen Umverteilungsmaschine gleicht, die eine üppige Grundsicherung als sozialen Kitt zum Zusammenhalt der Gesellschaft und zur Wahrung eines immer brüchigeren „sozialen Friedens“ hervorbringt, längst im roten Bereich laufen: Bereits im Jahr 2020 betrug der Anteil der deutschen Sozialausgaben 1,19 Billionen (!) Euro, was mehr als einem Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung entspricht.

Dies hing zwar auch mit den gigantischen Ausgaben zur Finanzierung der Corona-Freiheitsbeschränkungen zusammen, doch werden die Ausgaben infolge der rapiden Überalterung der Gesellschaft, des Rückgangs der erwerbstätigen Bevölkerung, des massiven Anstiegs der Beamtenpensionen und natürlich der seit 2015 anhaltenden Massemigration immer weiter ansteigen.  

Bis 2025 soll die gesetzliche Rentenversicherung von 344 Milliarden auf 404 Milliarden Euro, die der gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 260 Milliarden auf 319 Milliarden Euro, die der Beamtenpensionen von 65,5 auf 81 Milliarden ansteigen. Allein durch Auszahlung von Kurzarbeitergeld hatte sich der Anteil der Arbeitslosenversicherung am Sozialstaat mit 4,8 Prozent fast verdoppelt; dies alles sind wohlgemerkt Zahlen aus dem ersten Corona-Jahr, also noch vor Beginn des Ukraine-Krieges. Wie hoch die Kosten für die ukrainischen Flüchtlinge sein werden und wie lange diese getragen werden müssen, ist derzeit nicht einmal ansatzweise überschaubar. Und ebenso wenig, wie lange das deutsche Sozialsystem bis zum unvermeidlichen Zusammenbruch noch durchhält.

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