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Seegrundstück im Fokus des Rechnungshofs OÖ

Published On: 30. Mai 2022 9:42

Seegrundstück im Fokus des Rechnungshofs OÖ

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Was ist los in Unterach am Attersee?

Bildmontage WB: H. Helmlechner, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons / Canva

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Freier Seezugang für freie Bürger, lautet seit geraumer Zeit die politische Parole in Oberösterreich. Denn die Seegrundstücke sind teuer und rar gesät. In Unterach am Attersee kaufte die Gemeinde mit Hilfe des Landes ein Grundstück. Doch was danach passierte, zeigt ein brisanter Rechnungshofbericht.

Die Ausgangslage gab eigentlich Grund zur Freude. Ein 6000 Quadratmeter großes Seegrundstück in Unterach am Attersee wurde von Eigentümer unter dem Marktwert an die Gemeinde verkauft, denn dieser wünschte, dass das Seegrundstück der Öffentlichkeit zugänglich bleibt und nicht an einen Investor geht. Ganz bewusst verkaufte er deshalb das Grundstück für 1,6 Millionen Euro an die Gemeinde – unter Marktwert. Da freie Seezugänge politisch erwünscht sind, schoss das Land Oberösterreich 50 Prozent der Kaufsumme zu, 800.000 Euro musste die Gemeinde aufbringen. Jedoch wurde die Intention des freien Seezugangs nicht in dem Kaufvertrag verankert. So kam es dann, dass die Gemeinde einen Teil des Grundstücks an einen Immobilieninvestor verpachtete, der auf einem anderen Areal der Gemeinde ein Hotel errichten wollte, damit die Gäste exklusiven Zugang zum Seeareal hätten. Dazu kam noch ein Grundstücksdeal, denn der Investor verkaufte ein anderes Areal am See der Gemeinde, wo vermutlich Anwohnerproteste eine Hotelentwicklung vereitelt hatten. Auch für diesen Kauf gab es Geld – 2 Mio. Euro – vom Land.

Land muss Richtlinien erstellen

Ein zentraler Kritikpunkt des Rechnungshofs betrifft die Grundstückskäufe und den heutigen ÖVP-Landtagspräsidenten Max Hiegelsberger, der damals als Gemeindereferent mitmischte. So heißt es im Prüfbericht: „Bei beiden Grundstücksankäufen war die Höhe der zugesagten BZ-Mittel willkürlich bemessen. … In diesem Zusammenhang könnte auch der freie Zugang zu den oö. Seen durch die Zweckwidmung von BZ-Mitteln gestärkt werden. Die Finanzierungszusage für das Areal Goldener Anker durch den politischen Referenten erfolgte überdies ganz ohne Bedarfsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Aufgrund unrichtiger Angaben der Gemeinde ist bei beiden Projekten nicht auszuschließen, dass seitens des Landes OÖ Rückforderungsansprüche bestehen.“ Der Investor hat den Grund samt Pachtgrund inzwischen weiterveräußert. Streit gibt es noch um das Eigentum eines Bootshauses und die Gemeinde ist hoch verschuldet.

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