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Pflegerin wird vom Krankenhaus gekündigt, da sie wegen Nebenwirkungen erkrankt – „Impfung“ erfolgte aufgrund des Drängens des Arbeitgebers

Published On: 6. Juni 2022 21:09

OvalMedia berichtet in seiner Reihe „Kollateral“ von einer Krankenschwester N. Ferati, welche nach der zweiten „Impfung“ (BioNTech/Pfizer) – da Impfnebenwirkungen auftraten – gekündigt wurde (auch von Prof. Hockertz wurde berichtet). Nach der zweiten „Impfung“ (Gentherapie) lag sie zunächst eine Wochen lang im Krankenhaus. Die Diagnose lautet halbseitige Lähmung (sensomotorische Hemiparese links und Gangunsicherheit). Sie spricht davon, dass sie sich im guten Glauben hat impfen lassen, die „Impfung“ wurde auch vom Arbeitgeber selbst durchgeführt.

Man hat dann gesehen, dass ich doch nicht so schnell gesund werde, dass es doch etwas Größeres ist.

Zwischen Tür und Angel wurde ihr der Aufklärungsbogen vor die Nase gehalten, Zeit um das Ganze durchzulesen hatte sie keine.

Es folgten sechs stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres. Im April 2021 wurde eine Gehirnhautentzündung nach Impfung (autoimmune Enzephalitis), im Dezember 2021 Autoimmunkrankheit nach Impfung (CIPD Polyneuropathie / autoimmune Neuropathie), diagnostiziert. Auch zwei Kolleginnen von ihr hatten „Impf“nebenwirkungen.

Die Impfung hat alles verändert, die Impfung die mich eigentlich schützen hätte sollen, vor einem schweren Corona-Verlauf. Der Schuss ist gewaltig nach Hinten los gegangen, es hat mir mehr Kummer und Leid gebracht, als Schutz.

N. Ferati

Das Ärzte mit so welchen Fällen nichts zu tun haben möchten, sie möchten nicht in Berührung kommen.

N. Ferati

Ulrich Stegmüller ihr RA schaut sich ihre Zeugnisse an, Ferati wird eine hervorragende Arbeit noch am 11.03. bestätigt, die Kündigung erfolgte am 23.03. mit den Worten:

Die Entscheidung begründen wir damit, dass wir eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr erkennen können und das Arbeitsverhältnis als schwer beschädigt ansehen.

Durch den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht bekam sie ein ordentliches Zeugnis und eine Abfindung. Der Arbeitgeber hat in einer Teambesprechung nochmal nachgetreten, so der Anwalt und es wurde behauptet sie hätte eine psychische Störung.

Man hat schlicht und einfach den Umstand, dass sie aufgrund der Impfung krank wurden, als Anlass genommen, sie fallen zu lassen.

Ulrich Stegmüller

Stegmüller spricht im Video auch an über was alles aufgeklärt werden muss: bedingte Zulassung, kurze Erprobungsphase, Verlaufsaufklärung, Behandlungsalternativen und noch einiges mehr. Die Impfärztin hat sich bislang nicht bei der Patientin entschuldigt. Die Ärztin behauptet im Nachhinein, dass auf eine Aufklärung von Seiten Frau Feratis verzichtet wurde. Vor dem Landgericht Heilbronn soll nun Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Problematisch wird es bei der Beweislast, denn er sagt „wir müssen beweisen, dass die Impfung zu dem Schaden geführt hat“ (wir haben hier und hier darüber berichtet).

Es gab in der Rechtsprechung schon Fälle da ist der Patient eine Stunde nach der Impfung verstorben und es wurde dann im Prozess eingewandt, ja die Impfung war nicht kausal, sondern es waren andere Umstände die ursächlich waren für den Tod.

Auf das Schreiben ans Versorgungsamt, bekamen sie die Antwort, dass es ihnen leid täte, aber derzeit würden nicht genügend Gutachter zur Verfügung stehen.

Das heißt, das Versorgungsamt hat schlicht und einfach gesagt, uns sind die Hände gebunden – wir haben keine Möglichkeit, hier einen Kausalzusammenhang festzustellen zwischen Impfung und aufgetretener Schädigung, weil uns noch die wissenschaftlichen Erkenntnisse fehlen.

Wir wünschen der jungen Frau gute Besserung und viel Kraft für ihren weiteren Weg.


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