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Corona-Politik ist das viel größere Problem als das Virus

Published On: 14. Juni 2022 13:35

Das Interesse an Corona hat schon stark nachgelassen, beim Ukrainekrieg ist der Gewöhnungsprozess gleichfalls zu beobachten. Solange nicht große Massen in ihrer persönlichen Lebensführung materiell nicht mehr verkraftbar betroffen sind, lassen sich die Menschen in der Massenmediengesellschaft offensichtlich alles gefallen.

Historiker kennen den Satz, wonach Geschichte die Lüge ist, auf die sich die vorherrschenden Historiker der jeweiligen Zeit geeinigt haben, weshalb sie ja auch immer wieder umgeschrieben wird. Leider ist Geschichte nicht, was Geschichte sein soll, nämlich zu schreiben, was war.

Beim Corona-Virus SARS-CoV-2 ist es nicht anders. Die medial vorherrschenden „Experten“ der Zeit bestehen darauf, dass es eine andere Beurteilung als ihre nicht gibt – ja, nicht geben darf. Für Wissenschaft, die stets und immer wieder nachfragt, ist in unserer Gegenwart kein Platz, sagen die Herrschenden der Zeit. Die Wahrheit über SARS-CoV-2 und noch mehr über die wegen ihm gemachten Corona-Politiken wird die Menschheit erst viel später erfahren.

Der österreichische Privatsender ServusV hat Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, u.a. Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Virologie und Infektions-Epidemiologie, für eine Dokumentations-Reihe zum vierten Mal weltweit auf Spurensuche geschickt: diesmal nach Indien, Israel, Italien, Deutschland und in die USA. Die vier Teile der Dokumenation „Corona – auf der Suche nach der Wahrheit“ kann ich Interessierten nur empfehlen, die sich ihre eigene Meinung bilden wollen. Aus Teil 4 möchte ich nur zwei Stellen hervorheben: in Indien und Israel.

»Indien, mit knapp 1,4 Milliarden Einwohnern das zweitbevölkerungsreichste Land der Welt. 2021 trifft die bisher schlimmste Corona-Welle den Staat in Südasien. Bilder von Massenbegräbnissen und Millionen von flüchtenden Wanderarbeitern gehen um die Welt. Panik vor der sogenannten indischen Variante verbreitet sich vor allem in Europa. Kurz danach sinken die Fallzahlen drastisch. Was steckt hinter den widersprüchlichen Schlagzeilen?«

Ergebnis: Indien landet bei der Zahl der Covid-Toten auf dem 139. Länderplatz.

»Auch Israel steht als anfänglicher „Impf-Weltmeister“ und mit seinem Kurs zur Eindämmung des Virus weltweit im Fokus. Die Regierung setzt auf harte Lockdowns und eine offensive Impfkampagne. Zuerst vom Impfstoffhersteller Pfizer als „Labor der Welt“ bezeichnet, schafft das Land später sogar den grünen Pass ab.«

Schlaglicht: Der Sohn des interviewten israelischen Spezialisten ist in der siebten Klasse mit 40 Schülern, 90 Prozent waren mRNA-„geimpft“ und -„geboostert“, dann kamen Schüler mit Omikron und 80 Prozent wurden infiziert.

In die Reihe der „Experten“ will ich in jeder Hinsicht nicht gehören. Ich habe nicht alles gehört und gelesen zum politischen Skandal Corona. Was ich weiß und auch bei allen höre, mit denen ich in Europa und anderswo rede, reicht mir für mein eigenes Bild.

Die Herrschenden haben alles falsch gemacht und sich um das Entscheidende nicht gekümmert: Der Medizin alles zu geben, was sie für die bestmögliche Behandlung der Erkrankten braucht – allem voran Ausbau und Verstärkung der medizinischen Einrichtungen und Arbeitsbedingungen aller dort Tätigen.

Kein einziger Lockdown war gerechtfertigt, jeder war unverantwortlich, blind und rücksichtslos gegenüber den Kollateralschäden, anmaßend und unlegitimiert gegen die Freiheitsrechte der Bürger, ahnungslos und leichtsinnig gegen das soziale und wirtschaftliche Leben der Gesellschaften.

Den rechtswidrigen, freiheits- und demokratiefeindlichen Entwicklungen der Corona-Zeit setzt nun ausgerechnet Österreich eine Krone auf, indem ein Gesetzesvorhaben die Hürde eines Parlamentsauschusses genommen hat, also demnächst vom dortigen Nationalrat beschlossen werden könnte.

Hier Dokumente einer erschütternden Abwendung von Freiheit und Recht:

COVID-19: Gesundheitsausschuss stimmt für Neuerungen bei Kontaktnachverfolgung und Verkehrsbeschränkungen

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01503/fname_1451368.pdf

In den Informationen des Nationalrats zu den Plenarsitzungen am 14. und 15. Juni 2022 kommt die Sache ganz harmlos daher:

»Von Seiten des Gesundheitsausschusses liegt unter anderem die Empfehlung vor, das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz in Zusammenhang mit Kontaktnachverfolgungen, Absonderungsanordnungen und Impf-Erinnerungen zu ändern. Wer einen milden Krankheitsverlauf hat, könnte demnach künftig nicht mehr zwingend in Quarantäne müssen, sondern hätte nur bestimmte Auflagen beim Betreten öffentlicher Orte wie das Tragen einer Maske oder Abstandsgebote einzuhalten. Zudem sollen etwaige weitere Corona-Sonderfreistellungen von Schwangeren künftig per Verordnung geregelt werden.«

Welche weitreichenden Zwangs-Maßnahmen der Gesundheitsminister nach Beschlussfassung ganz einfach ohne Parlament im Verordnungswege erlassen könnte, lässt sich gesetzgebungstechnisch in einer Novelle Öffentlichkeits-unauffällig placieren (Hervorhebungen von mir): »Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden«

»§ 7b. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann bei Auftreten einer in einer Verordnung nach § 7 Abs. 1 angeführten anzeigepflichtigen Krankheit durch Verordnung festlegen, dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden.«

»(3) Verkehrsbeschränkungen gemäß Abs. 1 sind insbesondere:

1. Voraussetzungen und Auflagen für das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, für das Benutzen von Verkehrsmitteln und für Zusammenkünfte (§ 1 COVID-19-MG). Als Auflagen kommen insbesondere in Betracht:

a) das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr,

b) die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und

c) Abstandsregeln.

2. die Untersagung des Betretens und Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und bestimmten Orten, des Benutzens von Verkehrsmitteln und von Zusammenkünften, sofern Maßnahmen nach Z 1 nicht ausreichen, wobei solche Maßnahmen erforderlichenfalls nebeneinander zu ergreifen sind.«

Soweit ich sehen kann, schweigen die österreichischen Medien bisher mit Ausnahme von exxpress.at. Mal sehen, was ServusTV macht.

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