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Buchstaben im Visier des Staates – doch eine Bürgerin wehrte sich erfolgreich

Published On: 17. Juni 2022 17:28

Was heutzutage nicht schon alles verboten ist. Auch der Buchstabe „Z“ fällt darunter. Doch ein Gericht sieht das anders.

Foto: unzensuriert.at

Freiheit    17. Juni 2022 / 17:28

Buchstaben im Visier des Staates – doch eine Bürgerin wehrte sich erfolgreich

Seit April gilt der Buchstabe „Z“ als verfassungsfeindliches Symbol.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Er darf nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet werden. Wer es dennoch tut, sollte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.

Harte Bandagen. Aber was tun diverse Landesregierungen nicht alles, um die Unterstützung für die Ukraine in ihrem Krieg gegen Russland klarzustellen. Denn das „Z“ ist nicht nur ein Buchstabe, sondern soll „ein klares Unterstützungszeichen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine“ sein. Und weil die deutsche Rechtsordnung das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe stellt, wandert derjenige in den Knast, der das „Z“ benützt.

Kein Angriffs- sondern Verteidigungskrieg

So geschehen in Bautzen am 28. März. Eine Frau ging mit einer gelben Warnweste und einem Helm jeweils mit einem sichtbaren „Z“ durch die Stadt. Als sie von der Polizei angehalten wurde, erklärte sie, dass sie tatsächlich eine Anhängerin Russlands sei, denn es „handle sich nicht um einen Angriffskrieg, sondern um einen Verteidigungskrieg gegen die Nato.“ Und weiter:

Da die Nato der eigentliche Angreifer und Verbrecher sei, seien Putins Aktionen völlig legitim.

Solidarität mit Russland ist nicht Billigung des Krieges

Die Frau stand zu ihrer Meinung – und wurde freigesprochen. Denn das Gericht in Bautzen erklärte, dass die „Solidarisierung mit Russland nicht zwingend gleich der Billigung des russischen Angriffskrieges und der begangenen Kriegsverbrechen“ sei. Aus der „bloßen Verwendung des Buchstabens „Z“ auf Kleidungsstücken einer Person ist nicht festzustellen, dass dies schon geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.“ Und solange dies nicht der Fall ist, werde man den Fall nicht vor Gericht verhandeln.

Kosten trägt der Staat

Das Hauptverfahren wurde daher abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Angeschuldigten muss der Staat bezahlen, entschied das Amtsgericht Bautzen. Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen und wird dies als dem Justizministerium weisungsgebundene Behörde wohl auch machen.

Aber grundsätzlich wurde einmal festgestellt: Die Verwendung des Buchstabens „Z“ ist nicht strafbar, die bundesweite Verfolgungswelle ist Unrecht.

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