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Bundesrat will touristische Innovation stärker fördern

Published On: 22. Juni 2022 15:57

Der eine Staatseingriff zieht den anderen nach sich. Mit den umstrittenen Corona-Zwangsmaßnahmen wurde vieles plattgemacht, nun sollen neuen Staatsmaßnahmen dagegen helfen.

Mehr Staatseingriffe, mehr Gesetze und Verordnungen, mehr Umverteilung zugunsten staatsnahen Unternehmen zulasten der innovativen Privatwirtschaft, mehr Planwirtschaft. Dies auch im Tourismus.

Der Bundesrat will innovative Projekte im Tourismus stärker fördern und den Bundesanteil bei Innotour-Projekten vorübergehend erhöhen.

Er hat am 22. Juni 2022 die Vernehmlassungsergebnisse für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) zur Kenntnis genommen und eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Umsetzung der Maßnahme bedingt zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken.

Der Bundesrat hatte am 1. September 2021 ein Wiederherstellungsprogramm („Recovery Program“) für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Damit kann  die Erholung des Tourismus nach den umstrittenen Covid-19-Zwangsmaßnahmen unterstützt werden. Als eine der Maßnahmen des Wiederherstellungsprogramms ist geplant, die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus durch Innotour befristet auszuweiten.

Im Zeitraum 2023-2026 soll der Bundesanteil bei Innotour-Projekten von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden, wodurch die von den Projektträgern zu tragenden Innovationskosten sinken werden. Damit wird dem Tourismussektor trotz der herausfordernden Situation ermöglicht, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen, neu zu initiieren und Kooperationen einzugehen.

Mit der Ausweitung der Förderung soll der Schweizer Tourismus insbesondere bei drei strategisch prioritären Innovationsthemen unterstützt werden: Der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit sowie dem Städte- und Geschäftstourismus.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes wurde am 10. Dezember 2021 eröffnet und dauerte bis am 24. März 2022. Die Gesetzesanpassung wird großmehrheitlich begrüßt und die besondere Betroffenheit der Tourismusbranche durch die Pandemie von den Vernehmlassungsteilnehmer anerkannt. Die Umsetzung der Maßnahme bedingt zusätzliche Mittel in der Höhe von 20 Millionen Franken.

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