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EU Parlament stimmt Verlängerung des digitalen Covid-Zertifikats um ein Jahr zu

Published On: 23. Juni 2022 13:37

Die EU hat entgegen den bisherigen Erkenntnissen, dass Reisebeschränkungen die Verbreitung von Aerosolen durch die Luft nicht verhindern können, Reisebeschränkungen zugestimmt und sie sogar gefördert. Insbesondere wurde als Reiseerfordernis ein „Covid-Zertifikat“ eingeführt, das Reisen erheblich erschwert hat. Dessen Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 hat nun das Parlament zugestimmt.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des EU-Digitalen Covid-Zertifikats (EUDCC) um ein Jahr zu verlängern.

Heute unterstützten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die am 13. Juni erzielte Einigung, mit 453 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen. Die derzeitige Regelung, die nächste Woche auslaufen sollte, wird bis zum 30. Juni 2023 gültig sein.

Als Reaktion auf eine Forderung des Parlaments heißt es in dem Text, dass die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit von EUDCC-Inhabern nicht in unverhältnismäßiger oder diskriminierender Weise einschränken sollten. Die Europäische Kommission wird die Auswirkungen des EUDCC auf die Freizügigkeit und die Grundrechte bis Ende 2022 bewerten und kann seine Aufhebung vorschlagen, wenn die Lage der öffentlichen Gesundheit dies auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und des Ausschusses für Gesundheitssicherheit erlaubt.

Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES): „Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung des Virus hat das Parlament die Anwendung des EUDCC um ein Jahr verlängert, um das Recht der Bürger auf Freizügigkeit innerhalb der EU zu gewährleisten. Wir hoffen, dass dies die letzte Verlängerung ist und haben die Kommission beauftragt, bis zum 31. Dezember 2022 zu prüfen, ob das EUDCC aufgehoben werden kann, sobald die epidemiologische Situation es erlaubt.“

Die Verlängerung muss noch vom Rat der EU formell angenommen werden. Sie wird dann am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.


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