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«Bankberater» als Bankverkäufer beim Namen nennen!

Published On: 24. Juni 2022 9:01

Urs P. Gasche /  Verkäufer und Verkäuferinnen verkaufen weder die Migros noch die Bank. Doch bei den Banken nennen sie sich irreführend «Berater».

Bank«berater» verkaufen ihren Kundinnen und Kunden vorzugsweise Fonds und Finanzprodukte ihrer eigenen Bank, sowie vorzugsweise solche Bankprodukte, mit denen die Bank am meisten verdient. Dabei nützen die Bankverkäufer ihren Informationsvorsprung in vielen Fällen schamlos aus. 

Deshalb verlangte die Linke vor ein paar Jahren im Parlament, dass «Berater»-Gespräche – als Beweismittel – protokolliert werden müssen, damit Kundinnen und Kunden gegen den «Berater» vorgehen können, wenn sich herausstellt, dass er ihnen Wertpapiere unterjubelte, ohne sie über Risiken und Kosten richtig informiert zu haben. Denn die Beweislast liegt bei den Kundinnen und Kunden.

Verkäufer der Bank Julius Bär prellte Ehepaar um 22 Millionen Franken

Ein reiches Ehepaar gab einem Verkäufer von Bankprodukten den vollständigen Zugriff auf seine Konten zur Verwaltung des Vermögens. Es habe dem «Berater» dieser «renommierten Schweizer Bank» vertraut. Doch dieser überwies Millionen auf sein Privatkonto. Der internen Kontrolle der Bank ist dies offensichtlich nicht aufgefallen.

Vielleicht hätte das Ehepaar ihm nicht derart vertraut, wenn er sich als «Verkäufer» und nicht als «Berater» ausgegeben hätte. Die Sonntags-Zeitung, welche den Fall am 11. Juni publik machte, übernimmt wie praktisch alle Medien die Sprachregelung der Banken und schreibt weiterhin von Bankberatern.

Doch SVP und FDP verwässerten das vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzdienstleistungsgesetz so stark, dass der «Beobachter» titelte: «Anleger sollten per Gesetz mehr Rechte erhalten – so hatte es der Bundesrat geplant. Beschlossen hat das Parlament ein Gesetz, das die Rechte der Anleger sogar noch beschneidet.»

Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft – mit einer zweijährigen Übergangsfrist, die Ende 2021 abgelaufen ist.

Von einem Protokoll des Verkaufsgesprächs ist nicht mehr die Rede. Ein Bank«berater» muss einem Kunden in gewissen Fällen lediglich ein «Basisinformationsblatt» aushändigen. Zwei Kernbestimmungen:

(Art. 8)

«Bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten stellen die Finanz­dienstleister der Privatkundin oder dem Privatkunden zusätzlich das Basisinforma­tionsblatt zur Verfügung, sofern ein solches für das empfohlene Finanzinstrument zu erstellen ist.»

«Bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten, für die ein Prospekt zu erstellen ist (Art. 35–37), stellen die Finanzdienstleister der Privatkundin oder dem Privatkunden auf Anfrage kostenlos einen Prospekt zur Verfügung.»

Medien übernehmen das Wording der Banken und Versicherungen

Klar, dass Banken und auch Versicherungen ihre Verkäuferinnen und Verkäufer gerne als «Beraterinnen» und «Berater» bezeichnen, möglichst mit dem Zusatz «im Dienste der Kunden». Es gibt jedoch keinen Grund, weshalb Medien nicht die zutreffenden Begriffe «Verkäuferin» und «Verkäufer» verwenden. Zwischen einem Verkäufer im Globus, im MediaMarkt oder in der Migros und den Verkäufern von Bankprodukten besteht kein Unterschied: Sie sind alle von ihren Unternehmen angestellt und sollen für ihre Unternehmen möglichst viele Geschäfte abschliessen. Manchmal erhalten sie Boni, wenn sie für die Unternehmen besonders ertragsreiche Produkte verkaufen.

Zuweilen kommt der Einwand, die Bankberater würden ja nicht eine Bank verkaufen. Doch auch die Migros-Verkäuferinnen verkaufen nicht die Migros. Richtige Bezeichnung wäre in beiden Fällen «Verkäufer bei der Migros» und «Verkäufer bei der UBS».


An der Rolle der «Verkäufer» ändert sich auch kaum etwas, wenn eine Bank die «Beratung» kostenpflichtig macht. Das zeigt ein von der «Sonntags-Zeitung» aufgegriffenes Beispiel der UBS. Im Kleingedruckten der Geschäfts- und Depotbedingungen hiess es, dass in den Beratungen «UBS-Finanzinstrumente bevorzugt ausgewählt oder empfohlen werden», sofern deren Eigenschaften mit denen von Drittanbietern «vergleichbar» sind. Irgendwie «vergleichbar» sei ja ziemlich alles, erklärte Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht, in der «Sonntags-Zeitung».

Doch trotz der Erkenntnis «Die Mär vom neutralen UBS-Berater» (damaliger Titel der «Sonntags-Zeitung») übernehmen die «Sonntags-Zeitung» und praktisch alle Medien unbedarft die von Banken und Versicherungen vorgegebene Wortwahl «Berater» und tragen damit zur Täuschung der Bankkundinnen und -kunden bei.

Nützliche Übersetzungshilfen für Bankkunden

«Anlageberater sind reine Verkäufer und handeln nicht im Sinne der Kunden. Ihr Einkommen hängt von Verkaufsvorgaben der Bank ab.» Das schrieb René Zeyer, längjähriger Kommunikationsberater der Finanzbranche, in seinem Buch «Cash oder Crash – Abzocker durchschauen». Im Hinblick auf Verkaufsgespräche bot Zeyer schon vor zwölf Jahren eine ganze Palette von Übersetzungshilfen an, die wir der Leserschaft von Infosperber schon damals weitergaben: 

«Ich habe hier eine persönliche Empfehlung speziell für Sie.»

Ich muss dieses Produkt allen meinen Kunden verkaufen.

«Ich sehe hier grosses Potenzial.»

Ich sehe überhaupt nichts, aber unsere Analysten behaupten das.

«Die Börse ist ja etwas volatil.»

Ich habe keine Ahnung, wo die Reise hingeht.

«Blue Chips sind immer ein sicherer Wert.»

Ich muss auch an die Courtage denken.

«Wir haben den Markt geschlagen.»

Die Rendite ist jämmerlich, aber wenigstens knapp über dem Durchschnitt.

«Wir sollten Ihre Anlage optimieren.»

Ich muss durch Umschichten auf die mir vorgegebenen Gebühren kommen.

«Buchverluste fallen ja erst an, wenn sie realisiert werden.»

Ihr Depot ist in tiefroten Zahlen.

«Wir sind so für die Zukunft gut aufgestellt.»

Reden wir nicht von vergangenen Verlusten.

«Ich berate nur, die Entscheidung müssen Sie treffen.»

Ich lehne jede Verantwortung oder Haftung ab.

«Aus heutiger Sicht mag das so sein, aber damals war die Entscheidung richtig.»

Ich habe völlig danebengehauen.

«Wir sollten in die Zukunft schauen.»

Die Verluste waren grauenhaft.

«Die Bruttorendite kann sich sehen lassen.»

Ihre Nettorendite liegt bei null, aber wenigstens habe ich Gebühren verdient.

«Ich lasse da gerne alle nötigen Unterlagen zusammenstellen.»

Mein Assistent steckt ein paar Broschüren in einen Briefumschlag.

«Haben Sie schon einmal an eine aktive Bewirtschaftung Ihres Vermögens gedacht?»

Unsere Fondsmanager brauchen neues Spielgeld, damit wir ihre Gehälter zahlen können.

«Wir sollten das Ganze mal objektiv und nüchtern betrachten.»

Hören Sie endlich auf, mich anzujammern.

«Ein Wechsel zu einem anderen Vermögensverwalter ist ja mit hohen Transaktionskosten verbunden.»

Wenn Sie meinen, Sie könnten mich einfach loswerden, haben Sie sich aber schwer getäuscht.

«Sie haben mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass Sie die Risikoaufklärung gelesen und verstanden haben.»

Wenn Sie es so haben wollen, dann muss ich Sie halt auf das Kleingedruckte aufmerksam machen.

«Ich persönlich verurteile auch, dass es zu vereinzelten Bonus-Exzessen kam.»

Ich bedaure zutiefst, dass ich nicht selbst an die grossen Fleischtöpfe kam.

«Sie können mich jederzeit anrufen.»

Bloss nicht.

«Ich habe jetzt ein wichtiges Finanz-Update.»

Ihre Zeit ist abgelaufen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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