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Psychotische Gewalttäter sind keine Einzelfälle – Menschen sterben, weil das System versagt

Published On: 26. Juni 2022 17:02

Gewalttäter wie zuletzt der Amokfahrer vom Breitscheidplatz sind oft psychisch auffällig. Aber niemand will sich dem Problem ernsthaft annehmen – die Verantwortlichen in der Politik schon gar nicht.

Es ist erst rund eine Woche her, dass der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Gor H. im Berliner Stadtteil Charlottenburg-Wilmersdorf in das Auto seiner Schwester stieg und damit am Ku’damm gezielt unschuldige Passanten umfuhr – getrieben von seinem Wahn tötete er dabei eine 51-jährige Lehrerin vor den Augen ihrer Schüler und verletzte 30 weitere Personen, darunter mehrere Schulkinder, zum Teil schwer.

Seitdem sitzt der Schock tief. Die Menschen fragen sich, wie es zu dieser Bluttat kommen konnte – doch die Politik bleibt eine Antwort schuldig. Die grünen Bezirksvertreter reagierten lediglich mit dem Plan, den Autoverkehr am Ort des Geschehens durch eine Straßenverengung und eine neue Sackgasse zu verlangsamen und zurückzudrängen – und instrumentalisierten damit nicht nur die schreckliche Tat für ihren Plan von der autofreien Innenstadt, sie verhöhnten auch die Opfer.

Die Debatte um das eigentliche Problem, den Umgang mit eigen- und fremdgefährdenden Psychotikern, will in Deutschland einfach niemand führen – dabei ist sie längst überfällig. Denn Berlin ist bei weitem kein Einzelfall. Allein in den vier Tagen nach der Todesfahrt am Ku’Damm forderte die linke Anti-Psychiatrie-Politik in Dortmund, Mannheim und Hamm fünf weitere Opfer.

Hamm – „Amoklauf“ in Universität

Es ist ein ganz normaler Freitagnachmittag an der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) in NRW, als ein junger Mann den Campus betritt und im Foyer völlig unvermittelt auf drei seiner Kommilitonen – zwei Frauen und einen jungen Mann, alle grade erst 22 Jahre alt – einsticht. Zwei der Opfer erleiden Verletzungen am Hals, während das dritte nach acht Stichen in den Bauch, später nur durch eine Notoperation gerettet werden kann. Während die verletzten Studenten noch am Boden liegen, geht Markus R. weiter in einen Hörsaal, in dem gerade eine Vorlesung vor rund 100 Studenten stattfindet, und attackiert eine 30-jährige Uni-Dozentin so schwer, dass sie einen Tag später im Krankenhaus verstirbt. Der 34-jährige „Langzeitstudent“ wird noch im Hörsaal von Studenten überwältigt und kurze Zeit später von der Polizei festgenommen.

Nach seiner Festnahme ist Markus R. sofort geständig – er habe der Polizei gegenüber angegeben, dass er „keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe“. Er fühlte sich verfolgt und bedroht. In der Welt des Täters, bei dem nach einer psychiatrischen Begutachtung ebenfalls die Diagnose „Paranoide Schizophrenie“ bestätigt wurde, haben seine Opfer zu „einer Gruppe“ gehört, die ihn und seine Familie töten wollte. Diese Art von Bedrohungserleben ist für das Krankheitsbild typisch – und für den Erkrankten so real, wie für jeden anderen alle Dinge des alltäglichen Lebens.

Der Psychotiker leidet durch die Wahnvorstellungen unter Todesangst, Stress und Verzweiflung und reagiert darauf mit Aggression und Gewalt – so grotesk und schrecklich es ist: In seiner Welt hat er sich verteidigt und nicht jemand völlig unschuldigen und unbeteiligten angegriffen. Die Wahnfantasien haben immer einen Bedrohungscharakter, können sich aber auf ganz unterschiedliche Dinge richten – ich habe schon Psychotiker erlebt, die sich von der italienischen oder türkischen Mafia verfolgt fühlten, andere, denen die Stasi oder die CIA auf den Fersen waren, und wieder andere, die meinten, von Aliens oder den Nationalsozialisten gejagt zu werden.

Manche glauben auch, dass Trump oder der Satan höchstselbst es auf sie abgesehen haben – zum Beispiel, weil die quälenden Stimmen in ihrem Kopf ihnen sagen, sie seien etwas ganz Besonderes, ein Überwesen mit speziellen Fähigkeiten. Und diese imperativen Stimmen, genannt Phoneme, sind es auch häufig, die den Kranken grausame Gewalttaten befehlen.

Markus R. hatte wegen der für ihn völlig realen Bedrohung bereits Anfang April bei der Polizei Anzeige gegen seine vermeintlichen Verfolger erstattet – ganz ähnlich wie damals Tobias Rathjen in Hanau. Laut Polizeipräsident Thomas Kubera habe man R. mitgeteilt, dass seine Probleme nicht polizeilich zu lösen seien, und schickte ihn wieder weg – einen Anlass für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sah man trotz der massiven Wahnvorstellungen offenbar nicht. Und das ist nicht alles, denn Markus R. war nur zwei Tage vor der Bluttat in seiner Hochschule wegen eines Suizidversuchs in der stationären Behandlung einer psychiatrischen Klinik.

Warum er so schnell wieder entlassen wurde? Er habe sich freiwillig in die Behandlung begeben und konnte sich demnach ungehindert selbst wieder entlassen. Was er auch tat, weil er sich wahnbedingt „schlecht behandelt fühlte“ – in echt bedeutet das wahrscheinlich, dass er dachte, die Ärzte wollen ihn vergiften oder anderweitig quälen und ihm schaden. Um ihn weiter festzuhalten, gab es, dank der jahrzehntelangen Aufweichung der Gesetze, keine rechtliche Grundlage – dafür hätte es eine polizeiliche oder richterliche Anordnung benötigt und selbst dann werden Betroffene häufig sehr schnell wieder entlassen. Die aktuelle Gesetzeslage ermöglichte es Markus R. also trotz der offensichtlichen Eigen- und Fremdgefährdung, aus dem Krankenhaus zu spazieren und wenig später einen Menschen zu töten.

Dortmund – Mord und Selbstmord

Ähnlich wie in Hamm, hatte sich auch der Täter aus Dortmund wenige Stunden vor seiner Tat freiwillig in eine psychiatrische Klinik begeben. Er hatte sich dort selbst vorgestellt, weil er unter Wahnvorstellungen litt und den Drang verspürte, anderen Menschen und sich selbst Gewalt anzutun – zwei von mehreren, wissenschaftlich gut untersuchten und bestätigten, Risikomarkern für einen möglicherweise akuten Interventionsbedarf bei psychotischen Patienten. Die Produktiv-Symptomatik – das sind Wahnvorstellungen, Halluzinationen und emotionale Erregungszustände – und die Gewaltfantasien bzw. das Bedürfnis Gewalt anzuwenden, sind Merkmale, die in zahlreichen Untersuchungen international mit einem erhöhten Risiko für Gewalt- und Tötungsdelikte in Verbindung gebracht werden konnten – zu denen unter anderem auch, ich verweise auf Hamm, Suizidversuche und -ankündigungen zählen. Der Handwerker Simun N. bat die Ärzte laut Bild-Zeitung um Hilfe, soll aber mit der Aussage weggeschickt worden sein, er solle sich am Montag an seinen Hausarzt wenden.

Amokfahrer von Berlin soll in Psychiatrie

Doch dazu kam es nicht. Simun N. ging nach Hause und tötete wenig später seine 42-jährige Ehefrau Natasa – er schlug ihr im Schlafzimmer den Schädel ein, während die 12- und 13-jährigen Söhne nebenan im Kinderzimmer waren. Dann rief er die Polizei, die er erneut um Hilfe bat. Als die Beamten gerade im Treppenhaus angekommen waren, sprang der Familienvater aus dem Fenster des zweiten Stocks in den Tod.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun unter anderem, ob ein Versäumnis der Ärzte vorliegt – was eigentlich offensichtlich ist, und trotzdem muss man sich fragen, ob man ihnen wirklich die Schuld geben kann. Wahrscheinlich waren das Krankenhaus bzw. die psychiatrische Station ohnehin schon völlig überfüllt und die Ärzte völlig überlastet. Man kann sogar davon ausgehen, dass zu dieser Zeit – an einem Freitagnachmittag – überhaupt kein Psychiater mehr im Hause war. Der wäre aber nötig gewesen, um die Bedrohungslage einzuschätzen, eine Diagnose zu erstellen und weitere Schritte einzuleiten. Und selbst dann hat er nur einen sehr kleinen, gesetzlich fest geregelten, Handlungsspielraum. Das macht die Tatsache, dass der Mann unbehandelt weggeschickt wurde, nicht besser, könnte sie aber erklären.

Mannheim – Mann tötet seinen Vater und überfährt dann Radfahrer

Zwei Tage nach den Taten in Hamm und Dortmund und vier Tage nach der „Todesfahrt“ in Berlin, ereignete sich auch in Mannheim eine Tragödie. Der 36-jährige Stefan G. tötet in der rheinland-pfälzischen Ellerstadt seinen 69 Jahre alten Vater. Er soll so lange auf ihn eingeschlagen haben, bis er tot war. Eine Nachbarin sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Ich habe noch die Schreie seiner Mutter gehört“, sie habe immer wieder gerufen: „Tu es bitte nicht! Tu es bitte nicht!“ – doch das hat den Mann offenbar nicht aufgehalten. Nach der Tat setzte er sich ins Auto seiner Mutter und flüchtete rund 30 Kilometer Richtung Mannheim.

Auf dem Weg rammte er absichtlich vier unschuldige Radfahrer – wobei eine 71-jährige Frau ihr Leben verlor. Zwei Männer sind wegen ihrer schweren Verletzungen noch immer im Krankenhaus. Stefan G. flüchtet nach der absichtlichen Kollision weiter – zu diesem Zeitpunkt wurde er explizit noch nicht von der Polizei gesucht oder verfolgt, auch wenn er es offenbar dachte. Dann stieg er schließlich aus, zog laut Zeugenaussagen Teile seiner Kleidung aus und sprang in den Rhein, aus dem er schließlich von der Wasserschutzpolizei gerettet wurde. Bei der Rettung kollabierte er und wurde anschließend in ein Krankenhaus verbracht.

Der umschriebene „psychische Ausnahmezustand“ deutet auch in diesem Fall auf eine paranoide Schizophrenie hin, bei der Familienangehörige bei weitem die häufigsten Gewaltopfer sind. Auch dieser Täter fühlt sich offenbar verfolgt und scheint wahnhaft gewesen zu sein – und: Auch er war bereits vor der Tat „wegen einer psychischen Erkrankung“ in stationärer Unterbringung. Genau wie Markus R. in Hamm wurde auch Stefan G., obwohl die akute psychotische Episode noch nicht abgeklungen oder medikamentös unter Kontrolle war, also trotz anhaltender Eigen- und Fremdgefährdung, wieder entlassen – nur fünf Tage vor dem Mord an seinem Vater und der unschuldigen Rentnerin.

zum Tatzeitpunkt unter rechtlicher Betreuung

Nach Polizeiangaben ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankenthal in Rheinland-Pfalz außerdem bereits im Jahr 2020 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen den Tatverdächtigen. Das Verfahren wurde damals wegen Schuldunfähigkeit eingestellt, und die wird – entgegen der Annahmen einiger Menschen – nicht so leicht attestiert. Sie wird nur nach einer gründlichen Untersuchung durch einen Psychiater festgestellt, wenn jemand „wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ (§20 StGB).

Dies ist während einer psychotischen Episode einer Schizophrenie nahezu immer der Fall – eben, weil die Kranken Realität und Wahn nicht mehr voneinander trennen können. Der Betroffene leidet unter einer inhaltlichen Denkstörung. Er ist rational nicht mehr zugänglich und wird seine wahnhaften Überzeugungen daher trotz jedweder gegenteiliger Belege aufrechterhalten.

„Psychische Krankheiten“ und Psychosen müssen unterschieden werden

Und genau das ist es auch, was eine Psychose von einer „normalen“ psychischen Erkrankung unterscheidet – das muss klar getrennt und benannt werden. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Zwangs- und Angststörungen, Essstörungen oder Phobien, geht es den Betroffenen meist sehr schlecht, sie leiden, trauern, haben durchaus irrationale, heißt übertriebene Ängste und Komplexe. Trotzdem wissen sie genau was real ist, haben abgesehen von seltenen Ausnahmefällen keine Wahnvorstellungen, und sie wissen auch, was ihr Handeln oder das Handeln anderer für Konsequenzen hat. Psychische Erkrankungen sind explizit nicht per se mit einem erhöhten Gewalt-, Delinquenz- oder Tötungsrisiko verbunden. Das ist ein besonderes Risiko bei Psychosen – einer kleine Gruppe von schweren Krankheiten, die mit Realitätsverlust einhergehen und von denen Schizophrenie die bei weitem häufigste Form ist.

Die Diagnosestellung einer solchen Krankheit ist eindeutig. Die Krankheitsmerkale sind sehr markant, unterscheiden sich grundlegend von anderen psychischen Krankheiten und sind damit sehr offensichtlich – die kann man auch nicht so einfach vorspielen. Das Einzige was zweifelhaft seien kann, ist die Form der Psychose. Zum Beispiel die Frage, ob es sich um eine paranoide (bei Weitem die häufigste), eine hebephrene Schizophrenie oder vielleicht doch eine schizoaffektive Störung handelt.

„Ratgeber Gefahrenabwehr“

Dazu sei gesagt, dass es sich bei einer Schizophrenie nicht um eine seltene Erkrankung handelt – rund 1 Prozent der Bevölkerung erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Es ist zudem wissenschaftlicher Konsens, dass Migranten und Flüchtlinge generell ein um etwa das Dreifache erhöhtes Risiko haben, an einer Psychose zu erkranken. Generell gilt: Nur die wenigsten Kranken werden tatsächlich kriminell und gewalttätig – und doch gibt es eine Gruppe Psychotiker, bei der ein erhöhtes Risiko besteht. Ein Risiko, dass bei Flüchtlingen oder Migranten aus Regionen, in denen ein dogmatischer Islam vorherrscht, unter Umständen noch höher seien könnte als bei anderen, weil der Verfolgungswahn (wie bereits erwähnt ein gesicherter Risikofaktor für gewalttätiges Verhalten) dort im interkulturellen Vergleich am häufigsten vorkommt.

In diesem Sinne kann man die unkontrollierte Einwanderungspolitik natürlich kritisieren – muss aber dazu sagen, dass auch Flüchtlinge, die das Recht auf Asyl haben wie etwa die Ukrainer, ein erhöhtes Psychose-Risiko haben. Insgesamt wird die Zahl der Deutschen, die unter der Erkrankung leiden, in Deutschland aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wohl dennoch die der Migranten übersteigen.

Das System versagt

Zurück zu den aktuellen Fällen: Alle drei Täter litten offensichtlich unter einer solchen Psychose. Alle drei waren vor ihren wahngetriebenen Tötungsdelikten in psychiatrischen Einrichtungen und haben dennoch nicht die benötigte Behandlung erhalten. Schuld daran ist die linke Anti-Psychiatrie-Politik der letzten Jahrzehnte, die es Ärzten und Betreuern nahezu unmöglich macht, gegen den Willen des Betroffenen eine Unterbringung zu veranlassen, jemanden wenn nötig auch längerfristig in einer psychiatrischen Einrichtung zu behalten und im Zweifelsfall auch Zwangsmedikation anzuwenden.

Dieser Politik ist es zu verdanken, dass, bis überhaupt jemand wegen Eigen- und Fremdgefährdung nach PsychKG (dem Gesetz für Psychisch Kranke) in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird, in der Regel schon etwas wirklich Schlimmes passiert sein oder mindestens eine ganz akute Bedrohung vorliegen muss. Dann ist aber häufig schon jemand verletzt worden, sei es der Kranke selbst, ein Familienangehöriger oder ein unschuldiger Passant (TE berichtete).

Heimat- und Bindungslosigkeit

Im Fall von Dortmund könnte neben Personalmangel und fehlendem Handlungsspielraum unter Umständen noch ein zweiter Aspekt zu tragen gekommen sein, den ich bei meinen – arbeitsbedingt – häufigen Besuchen auf psychiatrischen Stationen schon diverse Male erlebte: Junge, vermutlich eher links-orientierte und dem Zeitgeist angepasste Ärzte, die psychisch schwer erkrankten Menschen ein Recht auf Irresein zusprachen – nach dem Motto: Ach, das bisschen Wahn, das muss man ihm doch lassen, vielleicht ist der ja einfach so … „kreativ“. Das ist kein Scherz – das sind dieselben Menschen, die denken, dass sie bei einem psychotischen Menschen mit gutem Zureden etwas bewirken könnten. Ein Art Gutgläubigkeit und Größenwahn, die den jungen Menschen im Laufe der Zeit wohl von der Realität ausgetrieben werden wird.

So oder so: Alle drei Taten – genau wie der Fall in Berlin – hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, wenn man die Kranken, wenn nötig auch gegen ihren Willen, längerfristig medikamentös behandelt hätte. Dafür hätte man das Bedrohungspotenzial erkennen und dementsprechend handeln müssen – dann könnten fünf Menschen heute noch Leben. Dass sie sterben mussten und zwei kleine Kinder zu Waisen wurden, ist politisch zu verantwortendes Behörden- und Systemversagen. Das eines Systems, das den Erkrankten im Namen seiner vermeintlichen Freiheit in seiner Psychose gefangen hält. Damit hilft man niemandem: nicht dem Erkrankten selbst – und auch nicht der Allgemeinheit, die durch seine Krankheit bedroht wird.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.

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