Nach Fall der Impfpflicht: So wollen sie uns im Herbst in die Nadel treiben

Published On: 30. Juni 2022 16:12

Auch wenn am 23. Juni das Zugrabetragen des infamen Impfpflicht-Gesetzes verkündet wurde (Wochenblick berichtete), heißt das noch lange nicht, dass bis zum Herbst nicht ein indirekter Impfzwang aufgebaut wird. Allein die Änderungen des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes erlauben dem Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) willkürliche Eingriffe in die individuelle Verkehrsfreiheit – also ob man sich frei bewegen kann. Doch auch über kostenpflichtige Tests und die Dauer-Quälerei der Schüler mit Corona-Tests wird man seitens der Regierung versuchen, die Menschen weiter in die gefährlichen mRNA-Spritzen zu treiben. Keine Impfung, kein Transport mit Öffis oder womöglich kein Führerschein? Kein Stich, kein Arbeitsplatz? Alles denkbar, alles möglich.

Rauch, der Kerkermeister

Die im Mai von Schwarz-Grün beantragte Änderung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes macht Rauch zum absoluten Herrscher über die Verhängung von Maßnahmen. Durch die vorgesehenen „Verkehrsbeschränkungen“ kann der Gesundheitsminister nach Lust und Laune einfach Menschen in Quarantäne stecken – also einsperren. Das Parlament, das seit der Corona-Krise massiv an Bedeutung verloren zu haben scheint, bleibt – wieder einmal – außen vor. Auch gibt es keine verwaltungsbehördlichen Verfahren mehr darüber – gegen das Wegsperren wird es also künftig kein Rechtsmittel geben!

Ohne Stich keine gesellschaftliche Teilhabe

Der Rechtsanwalt Alexander Scheer, er hat mit seinem Kollegen Florian Höllwarth im Vorjahr eine Klage gegen die 2G-Regelung sowie heuer das erfolgreiche Volksbegehren gegen die Impfpflicht eingebracht (Wochenblick berichtete hier und hier), sieht in diesen sogenannten „Verkehrsbeschränkungen“ die Gefahr, dass sich viele Menschen im Herbst den Corona-Schuss „freiwillig“ setzen lassen, um weiter am öffentlichen Leben teilhaben zu können.

In diese Richtung ging wohl auch die Aussage von ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Wir nehmen von der Pflicht Abstand, aber das Impfen bleibt weiterhin eine wichtige Maßnahme.“ Er kündigte auch bereits eine neue Auffrischungsimpfung an: „Die wird kommen und die werden wir auch brauchen.“

“Krumme Tour” bei Gesetzesänderung

Das Vorgehen für die Änderungen am Epidemie- und dem Maßnahmen-Gesetz zeigt einmal mehr das nicht vorhandene Demokratie-Verständnis der Regierung. Denn laut dem ursprünglichen Initiativantrag von Schwarz-Grün sollten nur Tippfehler beseitigt werden. Als der Antrag im parlamentarischen Gesundheitsausschuss behandelt wurde, änderte man diesen ab, wodurch vier neue Paragraphen in das Epidemiegesetz und ein neuer Paragraph ins Maßnahmengesetz „eingeschleust“ wurden. Aufgrund dieser sind nun massive Eingriffe in die Grundrechte, vor allem in Bezug auf „Verkehrsbeschränkungen“ und Eingriffe in den Datenschutz, für den Gesundheitsminister möglich. Vorige Woche wurden die Änderungen dann vom Nationalrat beschlossen.

Kostenpflichtige Tests als Druckmittel

Eine weiteres Mittel, um die Menschen in die Spritze zu treiben, könnten im Herbst die kostenpflichtigen Tests werden. Denn wer nicht gerade ein „Spitzenverdiener“ wie SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner ist, wird sich das auf Dauer nicht leisten können. Seit die kostenlosen Tests weitgehend abgeschafft wurden, hat man auch die Test-Infrastruktur zurückgefahren, wodurch es in vielen Bezirken nicht einmal mehr Teststraßen gibt. Sollten sich die Menschen wieder in den Arbeitsplatz “hineintesten” müssen, könnte das hunderte Euro kosten, um überhaupt zu dürfen. 

Genesenen-Rechte könnten weiter gefährdet werden

Die “freiwillige” Flucht in die Spritze könnte für viele die Konsequenz sein, ganz so, wie sich das Schwarz-Grün wünscht. Zu befürchten ist außerdem, dass die Rechte der Genesenen weiter abgebaut und die “Gültigkeit” der Genesung als Impfersatz weiter verkürzt oder gar abgeschafft wird. Zur Erinnerung: Ab 23. August gilt eine “abgelaufene” Genesung nicht mehr als Ersatz für eine vorangegangene Impfung entsprechend der Verordnungsänderung vom 1. Juni. Nach wie vor aber gelten zuvor Infizierte, die über einen positiven PCR-Test verfügten, für sechs Monate entsprechend der bestehenden Verordnung als immun. Wissenschaftlich ist all das freilich nicht, denn Experten gehen von einem lebenslangen Immunschutz durch überstandene Infektionen aus. Erinnert sei auch daran, dass ein positiver PCR-Test keine Aussage darüber trifft, ob jemand erkrankt ist.

Quälende Tests für Schüler

Die Kinder wird man durch die quälende Zwangstesterei mit Stäbchen-Tests und den grauslichen Salzwasser-Gurgeltests in den Schulen zur Impfung treiben. Im Mai erfolgte die Ausschreibung dafür.

Kein Führerschein ohne Stich?

Auch denkbar ist, dass man den Stich zur Voraussetzung für behördliche Dokumente, wie etwa den Führerschein, macht. Die Marschrichtung für den Herbst ist jedenfalls klar: auch wenn die gesetzliche Pflicht gefallen ist, wird man die Menschen mit allerlei Zwängen und Gängeleien eben indirekt in die gefährliche Corona-Spritze treiben.

Die Änderungen der beiden Gesetze:

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