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Studien belegen Wirksamkeit: Rauch will Ivermectin trotzdem nicht

Published On: 30. Juni 2022 11:50

Mitte April berichtete Wochenblick exklusiv über die parlamentarische Anfrage des Freiheitlichen Mag. Gerald Hauser, der vom Gesundheitsminister wissen wollte, warum Ivermectin in Österreich nicht für die Behandlung von Covid-19 zugelassen ist. Zweieinhalb Monate später ist Rauchs Antwort da. Sie zeigt: Rauch will von Ivermectin nichts wissen. Und dennoch widerlegt seine Beantwortung die von offizieller Seite sowie seinem Vorgänger Mückstein häufig bediente Polemik vom reinen “Pferdeentwurmungsmittel”. Denn das Gesundheitsministerium kam angesichts Hausers scharfsinniger Anfrage nicht drumherum, die Liste der in Österreich zugelassenen Medikamente anzuführen, die Ivermectin als Wirkstoff haben.

Ende des Vorjahres berichtete Wochenblick über die Vorstellung des sogenannten Plan B der FPÖ zur Frühbehandlung von Covid-19. Darin spielt das 2015 nobelpreisprämierte Medikament Ivermectin eine zentrale Rolle. Der Einsatz des als Pferde- oder Entwurmungsmittel verunglimpften Medikamentes (hier, hier oder hier ) hätte sehr wahrscheinlich zahllose Leben in Österreich retten können, doch selbst über den heutigen Tag hinaus wird dieses hochwirksame Präparat bei Corona-Kranken nicht eingesetzt. Dabei wird es seit 30 Jahren von der WHO ausgegeben und steht auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Medikamente.

Geringere Sterblichkeit durch Ivermectin – ist Rauch egal

Das hatte den NAbg. Mag. Gerald Hauser veranlasst, beim Gesundheitsministerium nachzufragen, ob der aktuelle Stand der Wissenschaft zu diesem Medikament dem Minister bekannt ist und führte – sozusagen als “kleine” Nachhilfe – auch gleich 15 Studien zur erfolgreichen Ivermectin-Anwendung an, wobei er auch das Ergebnis einer dieser Studien zitierte: “Schlussfolgerung: In dieser großen PSM-Studie war die regelmäßige Anwendung von Ivermectin als prophylaktisches Mittel mit einer signifikant geringeren COVID-19-Infektions-, Hospitalisierungs- und Sterblichkeitsrate verbunden”.

Rauch gibt zu: In Österreich zugelassene Medikamente haben Ivermectin als Wirkstoff

Hauser wollte vom Minister wissen, was dieser unternimmt, damit keine weiteren Fake-News über Ivermectin verbreitet werden. Die erste Nicht-Antwort Rauchs ist ein Verweis auf offizielle Informationen des BASG und der EMA: „Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen [Anm.: BASG] hat auf seiner Homepage eine offizielle Information unter [Anm.: Seite nicht erreichbar] veröffentlicht. Darin wird insbesondere auf die unter der nachstehenden Internetadresse (…) abrufbare Warnung der Europäischen Arzneimittelagentur verwiesen.“ Auch auf Hausers Frage, ob künftig auch darauf hingewiesen wird, dass Ivermectin sehr wohl bei Menschen Anwendung findet, verweist Rauch auf das BASG, führt die in Österreich zugelassenen Medikamente an, die Ivermectin als Wirkstoff enthalten, geht aber mit keinem Wort auf die Behandlung von Covid-19 ein. Die Mär von der von offizieller Seite gerne bedienten Polemik vom “Pferdeentwurmungsmittel” wurde damit auch durch Gesundheitsminister Rauch und dessen Mitarbeiter endgültig widerlegt.

Behandlung ist individuelle Entscheidung – außer es geht um die Spritze

In den Fragen drei bis neun wollte Hauser in Erfahrung bringen, warum etwa in Österreich keine Frühbehandlung mit Ivermectin stattfindet (wie eben im Plan B der FPÖ vorgesehen), welche Behandlung das Ministerium empfiehlt, wie man seitens des Ministeriums zu den bereits vorhandenen Behandlungsprotokollen steht und auch, ob das Ministerium die Studien zum Einsatz von Ivermectin analysiert hat.

Rauch antwortet, dass die Verwendung „nicht in Betracht“ kommt und verweist erneut auf die Internetseiten des BASG (Fehler 404, also nicht erreichbar) und der EMA: „Bei der Beurteilung von Strategien zur Behandlung von COVID-19 Infektionen sind insbesondere die bereits genannten Dokumente (…) zu berücksichtigen. Somit kommt eine Anwendung von Ivermectin außerhalb klinischer Prüfungen nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht in Betracht.“

Dann kommt eine durchaus interessante Passage: Rauch führt an, dass es keine generelle Behandlungsempfehlung seitens des Gesundheitsministeriums gebe, da es sich bei Patienten immer um „individuelle klinische Parameter“ handle und eine solche Empfehlung daher „weder sinnvoll noch umsetzbar“ sei. Es bleibe dem behandelnden Arzt vorbehalten „in jedem Einzelfall die am besten geeignete Behandlungsstrategie auszuwählen.“ Was war da nochmal mit der allgemeinen Impfpflicht, der einen Spritze, um uns alle zu knechten?

Keine Off-Label-Anwendung von Ivermectin in Österreich

In der zehnten und letzten Frage ging Hauser auf die erfolgversprechende Ivermectin-Studie des japanischen Pharma-Konzerns Kowa (Wochenblick berichtete) ein und wollte wissen, ob in Österreich eine sogenannte „Off-Label“-Verwendung bald empfohlen wird. Rauchs Antwort in Kurzform: Nein! In der Antwort wird erklärt, dass die Entscheidung über die Verwendung außerhalb des zugelassenen Bereiches – also die „Off-Label“- Verwendung – eine Entscheidung des behandelnden Arztes sei.

„Eine Empfehlung zum Off-Label-Use von Ivermectin insbesondere zur Behandlung von COVID-19 Erkrankungen kommt somit gemäß dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht in Betracht“, mauert Rauch bezüglich Ivermectin.

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

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