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Selbstbestimmungsgesetz: Das Ende der Fakten

Published On: 1. Juli 2022 14:00

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist kein Fortschritt in der Geschlechterdebatte, sondern der Abschied von jedem Realitätsbezug.

Das Familienministerium gibt heute bekannt, durch das neue #Selbstbestimmungsgesetz solle es „erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben.“ Ich stelle fest, es gibt faktisch und wissenschaftlich belegbar keine „non-binären“ Menschen. Wir machen jetzt also Gesetze für Lebensformen, die jedenfalls terrestrisch nicht existieren, ich möchte aber natürlich nicht die juristisch einwandfreie Eingliederung außerirdischer Zuwanderung in die deutsche Gesellschaft verhindern. Sollten die Raumschiffe fremder Galaxien nach erster Durchsicht unserer Regierungsbank nicht entscheiden, doch lieber einen Bogen um die Erde zu machen, wird die deutsche Geschlechtertoleranz sicher noch in der gesamten Milchstraße vorbildhaft bekannt werden.

Abseits solcher Absurditäten ist das Vorhaben, ein Selbstbestimmungsgesetz unter diesen Vorgaben in Kraft treten zu lassen, das Ende einer faktenbasierten Geschlechterpolitik und vor allem eine große Gefahr für Frauenrechte.

Zwischen Ignoranz und intellektueller Schlichtheit

Wir haben in Deutschland ein klares Gesetz für Intersexuelle und auch ein klares Gesetz für Transsexuelle. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Diese beiden Menschengruppen in ein gemeinsames Gesetz zu packen, ist zudem der beste Beweis, dass man in der Regierung entweder aktiv ignoriert oder schlicht intellektuell nicht begreifen kann, dass die einen eine BIOLOGISCHE Anomalie darstellen (inter), während die anderen biologisch sehr klar definierbar sind, aber ein anderes Geschlecht gerne hätten. Wir packen also Äpfel und Birnen in ein Gesetz und in einen Atemzug, schlimmer noch, man will gar eine frei erfundene Kategorie wie „non-binär“ ebenfalls juristisch fassen.

Gerade durch den Begriff „non-binär“ würde man zudem eine verbale Blackbox ins Gesetz heben, die dann Türöffner ist für alle späteren Kategorien, die sich noch melden, um ebenfalls Anerkennung und eigene Ausweispapiere zu erlangen. Wir werden am Ende auch für Biene Maja und Spiderman einen Ausweis bereithalten müssen, denn wenn einmal juristisch akzeptiert wird, dass Geschlecht nur ein Sprechakt vor dem Standesbeamten ist und nicht durch Fakten belegt sein muss, gibt es am Ende genau so viele Geschlechter, wie Geisteszustände und wie Menschen auf der Erde.

Instrumentalisierung berechtigter Interessen

Mir tun in diesem Zusammenhang vor allem intersexuelle Menschen leid, deren berechtigte Interessen erneut instrumentalisiert werden, um ein Gesetz für ganz andere Interessen zu rechtfertigen. Aber auch jene Transsexuelle, die abseits dieses lauten Getöses ein ernsthaftes Anliegen haben und auch eine vernünftige therapeutische Begleitung benötigen, um ihren sicher nicht einfachen Weg zu gehen. Ich hatte mehrfach mit Transsexuellen die Gelegenheit zum Austausch, teilweise auch auf offener Bühne, teilweise unter vier Augen, und es braucht eine Menge Stärke, um den eigenen Weg zu gehen.

Jeder von uns bräuchte für so einen Schritt eine vernünftige therapeutische Begleitung, genaugenommen hat jeder in der Kindheit falsch Gewickelte inzwischen einen Coach, um sein Trauma aufzuarbeiten. Jetzt soll aber ein Schritt wie die Frage des dauerhaften Geschlechterwechsels plötzlich eine Banalität und Kleinigkeit sein? Genau diese Therapiemöglichkeit wird Transsexuellen jedoch genaugenommen streitig gemacht durch die Aussagen des Justizministers, das geltende Recht behandele die betreffenden Personen wie Kranke und dafür gäbe es keine Rechtfertigung. 

In ideologischer Minderheitenpolitik verrannt

Gegenfrage: Wieso bezahlen wir dann durch die Krankenkasse derzeit die Geschlechtsumwandlung als auch die psychologische Betreuung dieser Menschen? Müsste man das dann nicht streichen? Wo keine Krankheit ist, ist kein Bedarf an Behandlung und kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Um das klarzustellen: Ich halte es für richtig, dass wir es bezahlen und für nahezu logisch, dass jemand, der eine Diskrepanz zwischen seinem Körper und seinem Empfinden erlebt, eine therapeutische Begleitung braucht und auch bekommen soll. Wer aber die Therapiepflicht abschafft, schafft auch die Therapiemöglichkeit ab. Gerade für Kinder und Jugendliche ist dies Gesetz fatal und grenzt für mich an unterlassene Hilfeleistung, wenn wir so tun, als sei alles kein Problem und nur eine Frage der Bringschuld an Toleranz durch die Mehrheitsgesellschaft.

Wir erleben eine Regierung, die sich in ideologischer Minderheitenpolitik verrannt hat und dafür konsequent die Interessen der Mehrheit – auch der 50 Prozent der Frauen im Land – ignoriert. Wenn mich diese Position in den Augen mancher Lobbygruppen, als auch des „Queer“-Beauftragten der Bundesregierung, als transphob abstempelt, dann bin ich das gerne. Wir schulden Minderheiten Respekt, aber nicht Selbstaufgabe. Und auf keinen Fall werde ich ein Gesetz akzeptieren, das die Frage der Weiblichkeit auf einen Gefühlszustand degradiert. Dass ein Justizminister und damit ein Mann mir jetzt die Frage meiner Weiblichkeit definiert, wäre normalerweise für jede anständige Feministin ein Vergehen nach dem ungeschriebenen #Mansplaining-Gesetz, es ist aber traurigerweise nur das i-Tüpfelchen auf einem absurden Schauspiel, denn leider arbeiten genug Frauen an der Abschaffung ihrer eigenen Weiblichkeit ebenfalls ganz eifrig mit.

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