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Pensionistin nach Demo verurteilt: Haft wegen Klobesuch

Published On: 7. Juli 2022 23:52

Pensionistin nach Demo verurteilt: Haft wegen Klobesuch

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„Mit voller Härte gegen das eigene Volk!“

Foto Brigitta Lang zVgFreepik/Komposition WB

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Das Corona-Regime zeigt täglich seine Verachtung für die Menschen. Man geht auf jeden Kritiker los. Ein Beispiel, das an Absurdität kaum zu überbieten ist, ist der Fall von Brigitta Lang. Weil sie nach einer Demo ein Klo aufsuchte, hagelte es für die 69-Jährige eine Anzeige. Nun musste sie in Haft.

Dass ein Klobesuch zu einer Haftstrafe führen könnte, entbehrt wohl jeglicher Vorstellung. Das ist aber nun einer Salzburgerin geschehen. Zwei volle Tage und Nächte musste die 69-jährige Brigitta Lang letzte Woche eine Verwaltungsstrafe absitzen. “Es ist wirklich unglaublich. In Österreich geht man nur mehr gegen das eigene Volk vor. Mit voller Härte.”, ist die ehemalige Lehrerin, die auch als Mediatorin tätig war, erschüttert. “Dass man in Österreich nicht einmal mehr seine Notdurft verrichten darf, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen, schockiert mich wirklich!”

Pensionistin verurteilt

Nach einem Demo-Besuch im Jänner 2021 hagelte es für die Pensionistin eine Anzeige. Mit einer zweiten Anzeige wegen fehlender Maske summierte sich die Strafe auf insgesamt 350 Euro. Viel Geld für die Pensionistin. Weil sie die Strafe mehrmals beeinspruchte, kam es schließlich zu einer Verhandlung. Auch bei Gericht wurde Brigitta Lang schuldig gesprochen. Schuldig, weil sie nach einer Demo in einem “Cafe” eine Toilette aufsuchte. Man unterstellte ihr seitens der Polizei: “Ich hätte den Kaffee zum Mitnehmen im Lokal trinken wollen. Und das, obwohl ich nur die Toilette aufgesucht habe!”, ist die 69-Jährige entsetzt. Nun musste sie ihre Strafe im Polizeianhaltezentrum in Salzburg absitzen.

Polizist glaubte ihr nicht

Diesen Demo-Besuch in Salzburg wird Brigitta Lang wohl nicht mehr vergessen. Nach einem dreistündigen Corona-Spaziergang holte sich die Salzburgerin mit ihrer Bekannten einen Kaffee zum Mitnehmen in einem “Cafe”. Bei dieser Gelegenheit ersuchte sie den Lokalbesitzer darum, die Toilette aufsuchen zu dürfen, wie Lang erzählt: “Der Besitzer war so freundlich und ließ mich zur Toilette gehen. Ich war total froh darüber. Meine Bekannte wartete in der Zwischenzeit mit unseren Kaffees im Eingangsbereich. Als ich von der Toilette kam, stand ein Polizist vor mir. Äußerst schroff meinte er, ich müsste eine Maske tragen und hätte außerdem hier im Lokal nichts zu suchen.” Dass die Pensionistin eine Maskenbefreiung hat, sei für die Polizisten uninteressant gewesen.

Zweistündige Verhandlung

Seitens der Polizei habe man der Pensionistin unterstellt, dass sie ihren Kaffee trotz Lockdown in dem Lokal trinken wollte. Ihre Einwände, dass sie nur ihre Notdurft verrichtet habe, hätte man nicht ernst genommen. Das ist aber bei Weitem noch nicht alles. Auch bei Gericht sei man nicht auf die Einwände von Frau Lang eingegangen, wie sie schildert: “Die Verhandlung dauerte gut zwei Stunden. Zwei Stunden, in denen ich den Richter mehrmals fragte, weshalb ich nicht zur Toilette gehen hätte dürfen und was ich denn machen hätte sollen. Antwort habe ich keine bekommen. Absurder geht es wohl kaum. Eine zweistündige Verhandlung auf Kosten des Steuerzahlers, weil ich zur Toilette gegangen bin. Ich frage mich wirklich, was mit unserem Rechtssystem los ist!”

Toiletten in Haft total verdreckt

Die Erfahrung in Haft hätte Lang lieber nicht gemacht. Sie beschreibt die beiden Tage und Nächte als sehr bedrückend: “Man muss psychisch schon sehr gefestigt sein, um diese Zustände auszuhalten. Die Zellen und Räume sind in schlechtem Zustand. Außerdem waren all die Räume und vor allem die WCs total verdreckt und unmöglich zu benützen. Es war wirklich ekelhaft.” Sogar beim Duschen sei die Tür von außen verriegelt worden und um Klopapier hätte man erst bitten müssen. Und die Mediatorin beschreibt weiter: “Nirgends gab es Klopapier. Nicht in der Zelle, nicht im WC in der Dusche, nicht im Fernsehraum, nicht im Fitnessraum, nicht in der Bibliothek. Warum weiß ich nicht. Man muss die Polizisten darum bitten. Als Verwaltungshäftling in Österreich ist man wohl das unterste Glied in der Kette, obwohl man ja kein strafrechtliches Delikt begangen hat.”

Mithäftling psychisch krank

Bei Haftantritt sei Brigitta Lang zu einer psychisch kranken Frau als Insassin in die Zelle gekommen. Diese habe sich bereits seit einer Woche in der Zelle befunden und müsse noch weitere Wochen absitzen. Die 69-Jährige schildert betroffen: “Mir tat die Frau unheimlich leid. Sie ist mit ihren 52 Jahren seit vielen Jahren in Frühpension, weil sie psychisch krank ist. In Haft ging es ihr wirklich schlecht. Ihre Geldstrafen wegen Ruhestörung belaufen sich mittlerweile auf gut 10.000 Euro.” Für Lang ist es unbegreiflich, dass eine psychisch kranke Frau überhaupt haftfähig ist.

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