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Bundesrat auf Abwegen: Kampfjets fangen Berset ab

Published On: 14. Juli 2022 18:16

Veröffentlicht am 14. Juli 2022 von AS.

Neuer Wirbel in der Schweizer Regierung: Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset soll am 5. Juli als Privatpilot nach Frankreich geflogen und mutmasslich in gesperrten Luftraum eingedrungen sein. Berset löste damit einen Einsatz der französischen Luftpolizei aus, wie die NZZ berichtet. Zwei Kampfjets zwangen den Bundesrat daraufhin zur Landung. Bersets Departement des Innern (EDI) sagt zum Vorfall «Alain der Bruchpilot» (siehe Video von Weltwoche-Verleger Roger Köppel) wieder einmal: «Privatsache».

Für Berset gibt es auch ohne das neuerliche Ereignis bereits genug Ärger. Erst im Mai hatte ein parlamentarischer Bericht dem «Corona-General» (Inside Paradeplatz) eine ungerechtfertigte Machtkonzentration im Pandemie-Management vorgeworfen (wir berichteten). Auch die Erpressungsaffäre um den liebestollenden «Tigrillo» Berset und seiner Geliebten soll neu aufgerollt werden (wir berichteten hier und hier).

Bislang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) laut Weltwoche keine Informationen von den französischen Behörden zur mutmasslichen Luftraumverletzung von Berset erhalten. Als Privatpilot eines Privatflugzeugs stehe dem Bundesrat kein diplomatischer Schutz zu.

Missverständnis im Funkverkehr

Laut offizieller Stellungnahme des EDI ist es während Bersets Flug zu kommunikativen Missverständnissen im Funkverkehr gekommen:

«Bundesrat Alain Berset hat am 5. Juli 2022 einen privaten Flug zwischen zwei französischen Sportflugplätzen unternommen. Er war allein an Bord. Bei diesem Flug führte seine Fehlinterpretation der Angaben der Luftverkehrskontrolle zu Beginn des Flugs zu einer Intervention der Luftpolizei.»

Das Problem habe mit den französischen Behörden geklärt werden können. Nach einer Identitätskontrolle am Boden sowie einem Austausch über den Sachverhalt habe Berset seinen Flug wieder aufnehmen können. Berset verfüge seit 2009 über eine Pilotenlizenz und miete gelegentlich ein einmotoriges Sportflugzeug.

Die mutmassliche Verletzung des französischen Luftraums durch einen Bundesrat stellt keine Kleinigkeit dar, und kann deshalb nicht einfach als Privatsache abgetan werden. Gemäss NZZ flog Berset zehn Kilometer südlich der militärischen Luftwaffenbasis Avord in der Region Centre-Val de Loire durch – ein Sperrgebiet, die nur mit Erlaubnis eines Fluglotsen passiert werden darf. Berset verursachte einen Kampfjeteinsatz einer Luftwaffe, die gegenwärtig im Echteinsatz für die NATO gegen Russland eingesetzt wird.

Für einen Privatpiloten sei es «absolut peinlich», wenn die Luftpolizei aufsteigen muss. «Es bedeutet, dass Herr Berset entweder die Flugvorbereitung nicht seriös genug gemacht hat oder das GPS nicht im Auge hatte», so der Aviatik-Spezialist Max Ungricht.

Normalerweise wird ein solcher Vorfall der zuständigen Stelle wie etwa die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) oder das Bazl gemeldet, um zu prüfen, ob der Pilot eine korrekte Flug- und Wetterplanung gemacht hat. Zudem wird der Pilot zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es wird auch untersucht, ob er womöglich fahrlässig oder sogar grobfahrlässig eine Zuwiderhandlung wie etwa das Einfliegen in gesperrte Lufträume begangen hat. Man darf gespannt sein, ob Berset hier aufgrund seines politischen Amtes eine Sonderbehandlung zukommt.

Privatsache? Sicher?

Man fragt sich, was sich ein Bundesrat noch alles erlauben kann. Besonders Berset, der sich in letzter Zeit in immer mehr publik gewordene Affären verstrickt hat. Wenn man jedes Fehlverhalten von offizieller Seite mit «Privatsache» legitimieren will, nutzt sich die Glaubwürdigkeit dieses Arguments irgendwann ab. Es scheint missbraucht zu werden, um unangenehmen Fragen zwecks Machterhalt aus dem Weg zu gehen und die Vorfälle zu vertuschen. Ausserdem haben Bersets Privataffären «die Tendenz zum politischen Nachspiel».

In der konkordanzregierten Schweiz sind Rücktrittsforderungen gegenüber Bundesräten selten. Auch Abwahlen haben geradezu historische Bedeutung. Doch langsam aber sicher trauen sich die Medien, die Berset gegenüber meistens wohltemperiert sind, ihn zum Rücktritt aufzufordern. Hat «Top-Gun Alain», der «Maverick Helvetiens» (Inside Paradeplatz), das Fass mit dem Ausflug in gesperrte französische Lufträume zum Überlaufen gebracht?

Von der Weltwoche über den Blick bis zu den Regionalzeitungen von CH-Media fordern die Kommentatoren mehr oder weniger deutlich Bersets Rücktritt. Die Zeitungen von Tamedia diagnostizieren beim Innenminister Amtsmüdigkeit und Abnützungserscheinungen.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass die Flugaffäre erst recht vor dem Hintergrund, dass Berset 2023 turnusmässig das einjährige Ehrenamt des Bundespräsidenten (primus inter pares) übernehmen soll, nicht zur Privatsache erklärt werden kann. Hochmut kommt vor dem Fall – eine Aviatik-Metapher, die irgendwie zu Berset passt, einem Bundesrat, der in luftigen Höhen offenbar im wahrsten Sinne des Wortes den Boden unter den Füssen verloren hat. Mal ganz abgesehen davon, dass seine Partei (SP) hochtrabend das Klima schützen will, während sich der Magistrat kerosinspeiende Hobbys und amouröse Fahrten mit der Bundesrats-Limousine samt Chauffeur in den Schwarzwald gönnt.

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