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Verfassungsrichter nutzten vielfach die Flugbereitschaft der Bundeswehr

Published On: 30. Juli 2022 15:47

Auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts machten großzügigen Gebrauch von der Luftwaffe – häufig ging es von Karlsruhe nach Berlin. Das Gericht begründet dies mit einem niedrigeren Infektionsrisiko in Corona-Zeiten.

IMAGO / Carmele/tmc-fotografie.de

Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe haben in den letzten Jahren vielfach von der Flugbereitschaft der Bundeswehr Gebrauch gemacht. Das berichtet die Berliner Zeitung. Im Zeitraum 2017 bis 2021 hätten Präsident Stephan Harbarth und weitere Richter 37-mal die Luftwaffe für Dienstreisen in Anspruch genommen. Nicht nur Bundesminister, sondern auch die Bundesverfassungsrichter sind dazu befugt, die Flugbereitschaft zu nutzen.

Auslandsreisen führten die Mitglieder des obersten Gerichtshofes nach Irland, Israel und dem Vereinigten Königreich, wo sie etwa Kollegen des Supreme Court besuchten. Harbarth flog zu Konferenzen in den Senegal und nach Georgien. „Die meisten Flüge gingen jedoch nach Berlin“, berichtet das Blatt.

Zurecht stellt die Berliner Zeitung die Frage: wieso müssen Verfassungsrichter mit der Flugbereitschaft 676 Kilometer von Karlsruhe nach Berlin fliegen, wenn sie – anders als Minister – nicht unter Zeitdruck stehen? Urteilssprüche dauern Monate bis Jahre. Dringende Gespräche sind demnach nicht nötig.

Als Beispiel nennt die Zeitung explizit die Rüge gegen Angela Merkel, die als Bundeskanzlerin nach der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens gesagt hatte, diese müsse „rückgängig“ gemacht werden. Merkel hatte ihre Neutralitätspflicht 2020 missachtet, die Rüge kam erst vor wenigen Wochen.

Das Gericht begründete den Anspruch für einen Besuch bei der Bundeskanzlerin folgendermaßen:

„Bei der Nutzung von Linienflügen für den Hin- und Rückflug wäre die Wahrnehmung des Termins bei der Bundesregierung nicht bzw. nur mit erheblichem Zeitverlust möglich. Von den Flughäfen Karlsruhe Baden-Airpark und Mannheim aus gibt es am 30. Juni 2021 keine Linienflugverbindungen nach Berlin. Gleiches gilt für den Rückflug. Ein Linienflug ab Frankfurt oder Stuttgart kommt angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der langen Anfahrtszeiten – auch aufgrund häufiger Verkehrsstörungen – nicht in Betracht.“

Weiter heißt es in der Akte, die der Berliner Zeitung vorliegt:

„Zu berücksichtigen ist im Übrigen auch, dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung, ausgesetzt sein wird.“

Häufige Verkehrsverzögerungen, lange Anfahrtszeiten, keine direkte Flugverbindung von Karlsruhe nach Berlin und natürlich das Corona-Risiko: das ist den Herren und Damen in den langen Roben nicht zuzumuten. Der Steuerzahler springt gerne ein – damit Richter und Kanzlerin sich zum Abendessen treffen können.

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