gez-gender-gaga:-harte-kritik-von-wissenschaftlernGEZ-Gender-Gaga: Harte Kritik von Wissenschaftlern
berlin:-10.000-gegen-das-regimeBerlin: 10.000 gegen das Regime
„babylon-berlin“:-juristischer-teilerfolg-fuer-compact

„Babylon Berlin“: Juristischer Teilerfolg für COMPACT

Published On: 1. August 2022 17:00

Die Produktionsfirma von Babylon Berlin will die COMPACT-Geschichtsausgabe zu den historischen Hintergründen der Kult-Serie verbieten lassen. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung sind die Verantwortlichen jedoch vorerst nicht durchgekommen. Nun wurde ein Haupttermin  anberaumt: 30. August 2022. Sichern Sie sich hier noch schnell ein Exemplar, bevor der Zensurhammer möglicherweise doch noch fällt.

So eindeutig wie es die Anwälte der Produktionsfirma von Babylon Berlin sehen, ist die Sache offenbar nicht: Das Landgericht Berlin ist dem von ihnen eingereichten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen COMPACT fürs erste nicht nachgekommen. Stattdessen wurde ein Haupttermin zur mündlichen Verhandlung anberaumt: Die findet am Dienstag, 30.8.2022, ab 9:30 Uhr im Sitzungssaal 2601, 2. Etage, Littenstraße 12–17, 10179 Berlin, statt.

Damit hat COMPACT einen Teilerfolg errungen – und wir können Ihnen COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin – Historische Hintergründe der großen Kult-Serie” noch mindestens diesen Monat – august 2022 – anbieten. Sichern Sie sich am besten heute noch ein Exemplar von der inzwischen heißbegehrten Ausgabe, denn ob wir bei der Hauptverhandlung Recht bekommen werden, ist ungewiss.

Fragwürdige Argumente

Die Babylon Berlin-Produzenten haben gegenüber dem Landgericht ein ganzes Potpourri an vermeintlichen Gründen für ihre Klage vorgebracht: Das reicht von der Behauptung, wir würden eine Art offizielles Merchandise-Produkt der Serie anbieten, über angebliche Unternehms- und Markenrechtsansprüche bis zur Copyright-Anmeldung hinsichtlich der verwendeten Fotos. Daher beantragten Sie mit Schriftsatz vom 14.7.2022 den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen uns.

Dagegen haben unsere Anwälte eine sogenannte Schutzschrift eingereicht und beantragt, den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abzuweisen und gegebenenfalls ein Verbot von COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin” zurückzunehmen.

Joseph Goebbels als Berliner NS-Gauleiter. Ausschnitt aus einem Intro-Bild in COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin“. Foto: Repro COMPACT

So heißt es in unserer Schutzschrift unter anderem, dass wir mit COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin” keinesfalls eine Art Fan-Produkt veröffentlicht, sondern darin „eine kritische Auseinandersetzung” mit der Serie vollzogen haben, indem wir auch „Schwachstellen der Serie (…) aufgezeigt und die in dem Werk gezeigten Personen mit den historischen Personen abgeglichen” haben, was gemäß § 51 Nr. 2 UrhG zulässig ist.

Was die angeblich unrechtmäßige Verwendung der Fotos anbelangt, haben unsere Anwälte darauf hingewiesen, dass wir uns vor Produktion von COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin” ordnungsgemäß im Pressebereich von Babylon-Berlin.com registriert und dort den laut AGB redaktionell verwendbaren Bildern beantragt haben. „Die Antragstellerin stellt unter dieser Adresse Bildmaterial zur Verfügung, an denen sie behauptet, Reche zu haben”, schreiben unsere juristischen Vertreter.

Zudem heißt es in der Schutzschrift von unserer Seite: „Die Antragsgegnerin {gemeint ist COMPACT} hat sich ferner aus dem Pressebilddienst der ARD bedient. Sie hat einen Presseaccount beantragt, der genehmigt wurde. Das dort bereitgestellte Material hat die Antragsgegnerin gem. den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pressebilddienst der ARD verwandt.”

Verbot noch nicht vom Tisch

Diese und andere Argumente, die wir vorgebracht haben, waren offenbar insofern schon mal überzeugend, als dass das Landgericht Berlin dem gegnerischen Antrag auf sofortigen Erlass einer Einstweiligen Verfügung nicht gefolgt sind (wie das in solchen Verfahren zu Copyright-Fragen üblich ist), sondern einen Haupttermin vor Gericht anberaumt hat, bei dem beide Seiten ihre Argumente vortragen können. Schon in dieser Verfügung vom 21. Juli 2022 lässt das Gericht Zweifel an der Argumentation der Babylon Berlin-Produzenten durchblicken. So bemängelt die Kammer unter anderem Unklarheiten bei der Zuordnung der verschiedenen Streitgegenstände sowie der Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen.

Das ist zweifelsohne ein erster Teilerfolg für COMPACT, denn anders als von der Gegenseite intendiert, ist es uns weiterhin erlaubt, COMPACT-Geschichte „Babylon Berlin – Historische Hintergründe der großen Kult-Serie” anzubieten. Jedenfalls noch bis zum 30. August.

Damit ist die Sache aber längst noch nicht in trockenen Tüchern, denn wie heißt es noch so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ob wir am Ende Recht bekommen werden, ist noch ungewiss. Sollten Sie die im wortwörtlichen Sinne umstrittene Geschichtsausgabe noch nicht haben, sollten Sie jetzt zuschlagen, bevor der Verbots-Hammer vielleicht doch noch zuschlägt.

In wenigen Wochen startet die nächste Staffel von Babylon Berlin! Holen Sie sich jetzt die Ausgabe, die man aus dem Verkehr ziehen möchte: COMPACT-Geschichte: „Babylon Berlin – Historische Hintergründe der großen Kult-Serie“ – das sind 82 Seiten voller Querdenken, Subversion, Politik- und Filmgeschichte. Hier bestellen – BEVOR  ES  VERBOTEN  WIRD.

Categories: Compact-MagazinTags: , , , Daily Views: 1Total Views: 29
gez-gender-gaga:-harte-kritik-von-wissenschaftlernGEZ-Gender-Gaga: Harte Kritik von Wissenschaftlern
berlin:-10.000-gegen-das-regimeBerlin: 10.000 gegen das Regime