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Spanien: Neues Gesetz ermöglicht Beschlagnahme von Vermögenswerten

Published On: 2. August 2022 0:03

Veröffentlicht am 2. August 2022 von WS.

Wird es in Spanien bald einen «Corralito» geben? Damit könnte der Staat nach dem Ausrufen einer Krisensituation das Eigentum, die Bankkonten und andere Vermögenswerte der Bürger beschlagnahmen. Schon Ende Mai hatte der Rechtsanwalt Aitor Guisasola über einen möglichen Staatsbankrott informiert, der einen solchen «Corralito» nach sich ziehen könnte. Vor einigen Tagen wiederholte er seine Warnung.

Aus gutem Grund: Die links-sozialistische Regierung um Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am 29. Juli im Staatsanzeiger BOE das Organgesetz 9/2022 «zur Erleichterung der Verwendung von Finanz- und anderen Informationen zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten» veröffentlicht.

Wie so oft in den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde das Gesetz, das laut Guisasola die bürgerlichen Grundrechte extrem verletzt, kurz vor dem Wochenende publiziert. Auch die Tatsache, dass der politische Sommerurlaub vor der Tür steht, legt den Verdacht nahe, dass der Termin eigens so gewählt wurde, um sicherzugehen, dass die breitere Öffentlichkeit nichts davon erfährt.

Denn man darf sich nicht täuschen lassen: Zwar heisst es in dem Gesetz, dass es der Verhütung von Straftaten dienen soll, doch wird es der Regierung den Zugriff auf alle Finanzinformationen jedes einzelnen Bürgers – sowie die Beschlagnahmung von Ersparnissen, Eigentum oder anderen Vermögenswerten – ermöglichen. Und zwar europaübergreifend; davon ist Aitor Guisasola überzeugt.

Wie das vor sich gehen könnte, erläutert der Anwalt in einem Video.

«Die öffentliche Verschuldung Spaniens galoppiert, die Regierung wird diese nicht mit höheren Zinssätzen stoppen können (…) Deshalb sehe ich das neue Organgesetz als Vorbereitung auf den ‹corralito›», sagt Guisasola.

In der Einleitung des Gesetzestextes steht: «Die Bekämpfung aller Formen der Schwerkriminalität, insbesondere von Finanzbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ist eine Priorität für die Europäische Union. Die Erleichterung des Austauschs von und des Zugangs zu Finanzdaten ist daher von grundlegender Bedeutung, um nicht nur die Begehung dieser Straftaten, sondern auch anderer besonders schwerer Straftaten zu verhindern, aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.»

Das derzeitige Modell, heisst es, sei zu langsam «für den Zugang zu und den Austausch von Finanzinformationen» im Vergleich zu dem rasanten Tempo, mit dem Gelder international transferiert werden könnten. Die Beschaffung von Finanzinformationen dauere zu lange, was Ermittlungen und Strafverfolgungen verlangsame.

Danach wird kundgetan, dass ein erleichterter Zugang zu Finanzinformationen selbstverständlich «mit dem Schutz des Rechts der Bürger auf Privatsphäre» vereinbar sei. Genauso wenig werde «die Ehre und die persönliche und familiäre Privatsphäre» der Bürger verletzt; die «volle Ausübung ihrer Rechte» bleibe gewährleistet.

«Der Schutz personenbezogener Daten wird auch in Artikel 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt», propagiert der Gesetzestext.

Doch angesichts des «rechtsfreien Raums», den die einzelnen Mitgliedstaaten unter der Schirmherrschaft der EU während der «Pandemie» etabliert haben, sollte man solchen Aussagen skeptisch gegenüber stehen. Denn eines ist sicher: Die Grund- und Verfassungsrechte der Bürger wurden seit März 2020 in allen europäischen Ländern mit Füssen getreten.

Guisasola erklärt, worum es letztendlich geht: Jede einzelne Finanzinformation und -transaktion jedes Bürgers könnte nun komplett kontrolliert werden. Nicht ein Vermögenswert, nicht ein Cent bleibe mehr verborgen und könnte aus dem Land gebracht werden, ohne dass die Regierung davon erfahre.

In Kapitel 1, Artikel 3, des Organgesetzes wird deutlich, wie weit diese Massnahmen reichen werden. Denn ab sofort haben nicht nur Richter und Gerichte der Strafgerichtsbarkeit Zugriff auf die Finanzinformationen eines Bürgers, sondern unter anderem auch die europäische Staatsanwaltschaft und die staatlichen Sicherheitskräfte. Dies bedeutet, dass die Polizei ohne gerichtliche Anordnung an die Daten gelangen kann.

Guisasola weist zudem darauf hin, dass die Regierung ein «Amt für Vermögensabschöpfung und -verwaltung» unter Leitung des Justizministeriums einrichten wird.

All diese genannten Behörden haben, wie in Artikel 4 verankert, «unmittelbaren und sofortigen Zugang zu den in der Finanzinhaberdatei enthaltenen Informationen und konsultieren diese, wenn dies für die Ausübung ihrer Befugnisse und Aufgaben zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung einer schweren Straftat oder zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit einer schweren Straftat, einschliesslich der Identifizierung, des Aufspürens und Einfrierens von Vermögenswerten im Zusammenhang mit solchen Ermittlungen, erforderlich ist».

Jetzt könnte der rechtschaffene Bürger natürlich denken, ihn betreffe dieses Gesetz nicht, weil er kein Verbrecher sei. Doch muss man – wie Guisasola empfiehlt – hinter die Kulissen schauen.

Sollte die spanische Regierung nämlich einen «corralito» einleiten und die Vermögenswerte der Bürger beschlagnahmen, um die Staatsschulden zu begleichen, wäre es als «schweres Delikt» einzustufen, sollte man versuchen, etwas von seinem Ersparten zu retten und es woandershin zu transferieren. Zudem habe sich die Regierung den Weg geebnet, all dies anzuordnen und zu tun, wann immer es ihr beliebe und angemessen erscheine, betont Guisasola.

Die Krönung des Organgesetzes 9/2022 lauert in Artikel 43: Alle Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute müssen die Behörden regelmässig über die Finanzaktionen ihrer Kunden informieren. Das betrifft die Eröffnung oder Auflösung von Girokonten, Sparkonten, Einlagen und jeder anderen Art von Zahlungskonten. Auch Mietverträge für Schliessfächer und deren Mietdauer sind inbegriffen.

Das bedeute, dass man rein gar nichts mehr in ein anderes Land verlagern könne, resümiert Guisasola. Frappierend sei, dass sich bisher keine Partei zu diesem skandalösen Gesetz geäussert habe.

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