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Fundstück: Maskenattest: Freispruch in drei Instanzen

Published On: 7. August 2022 14:28

Mögen deutsche Staatsanwaltschaften in vielen Bereichen nachlässig sein, bei der Verfolgung von Menschen, die trotz Maskenpflicht Gesicht zeigen wollten, sind sie vieletrorts engagiert. Gerade dann, wenn Nicht-Maskierte ein Masken-Attest vorwiesen, war das den Behörden oft verdächtig und sie zweifelten die Echtheit der Atteste an. Strafverfahren folgten. In einem Fall war nun die Rechtsanwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann vielleicht beispielhaft erfolgreich, wie sie auf ihrer Seite mitteilt:

„Das Bayerische Oberstes Landesgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der Coronakrise in strafrechtlicher Hinsicht geleistet. Die von Rechtsanwalt Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.

Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten. Dies gilt unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.

Nach den Urteilsgründen kommt es aus Sicht der Angeklagten für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes ausschließlich darauf an, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Dies wurde vorliegend von einem weiteren Arzt attestiert. Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft ist aber ein Attest im Rahmen des § 279 StGB  nicht bereits dann unrichtig, wenn vorher keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.“

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