Fundstück: Baden-Württemberg rudert zurück
Es geschieht in einem Rechtsstaat nicht jeden Tag, dass sich die Vertretung eines Bundeslandes wegen Rechts- und Verfassungsverstößen gegenüber Bürgern strafbewehrt unterwerfen muss, wie Baden-Württemberg jetzt gegenüber Henryk M. Broder und mir. Die kleinlauten Rechtfertigungsversuche, man habe die Erklärung abgegeben „um einen Rechtsstreit zu vermeiden“, lässt klar erkennen, wer diesen Rechtsstreit gewonnen hätte. Die Abmahnkosten fallen dem Steuerzahler zur Last.