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Triebtäter können offiziell in Frauen-Schutzräume eindringen

Published On: 22. August 2022 9:04

Das von der Ampel-Regierung beabsichtigte, formal noch vom Bundestag zu beschließende deutsche „Selbstbestimmungsgesetz“ (mitgetragen von der FDP!) ist ein juristischer und verfassungsrechtlicher Dammbruch. Indem sich auch Psychopathen und Sextäter einfach als „Frau“ definieren, können sie sich Zugang zu weiblichen Schutzräumen erschleichen – Umkleidekabinen, Frauensaunas, Frauenhäuser stehen ihnen offen. Diese Folgen wirken sogar noch schwerer als die Möglichkeit bereits für Jugendliche ab 14, im Zweifel sogar gegen den Willen ihrer Eltern, ihren Namen und ihr Geschlecht ändern zu lassen. Ein renommierter Jurist schlug in einer Expertise nun erneuten Alarm – und warnt eindringlich vor den fatalen Folgen des Gesetzes: In einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung” (NZZ) hat der renommierte Strafverteidiger Udo Vetter noch einmal in aller Deutlichkeit die ganze verbrecherische Absurdität des „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Ampel aufgezeigt.

Der Artikel Theo-Paul Löwengrub erschien zuerst auf Ansage!

Vor allem und gerade für echte, also biologische Frauen ergäben sich hieraus große Gefahren; denn einem Mann, der schlicht erklärt, sich als Frau zu fühlen, dürfen dann keinerlei Hindernisse für den Zutritt etwa zu Damenumkleidekabinen (oder sonstigen exklusiv Frauen vorbehaltenen Zonen und Räumen) in den Weg gelegt werden. Nicht einmal Zweifel an seiner selbstgewählten Weiblichkeit dürfen vorgebracht werden. Der derzeitige Gesetzentwurf reduziere „die erforderlichen Selbstauskünfte und die medizinische Kontrolle auf null.“ Aus seiner 30-jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger sei Vetter die Psyche von Sexualstraftätern gründlich bekannt, erklärt er. Deshalb sei ihm klar, dass solche Möglichkeiten ausgenützt würden, wenn der Staat sie schaffe.

Dieses Gesetz würde nicht nur für rational denkende Menschen gelten, sondern auch für Menschen, die triebgesteuert sind. Wenn der Staat jetzt die Möglichkeit eröffnet, dass man durch eine bloße Erklärung zum Beispiel keinen Exhibitionismus mehr begehen kann, dann kann das ein Exhibitionist ausnutzen.

so Vetter

Mit diesem Gesetz werde ein gewaltiges Missbrauchspotenzial präsentiert: „Da kann man sich nur an den Kopf fassen“, so der Jurist. Eine Gesellschaft funktioniere nur, wenn die wechselseitigen Interessen der Bürger gesehen und in einen gerechten Ausgleich gebracht würden. Es sei für ihn „nicht nachvollziehbar, wieso derartige Rechte nun mit der Gießkanne gewährt werden sollen.

Erhebliche Missbrauchsgefahr

Das Problem seien nicht Transpersonen, die „wirklich im falschen Geschlecht gefangen“ seien; Die Frage laute, so Vetter, vielmehr: „Wieso muss das jeder machen dürfen?”  Mindestens fünfzig Prozent der Bevölkerung – nämlich potentiell alle Frauen – müssten künftig Angst davor haben, dass ihnen künftig ihre Schutzräume genommen werden, konstatiert der Jurist fassungslos. Die erhebliche Missbrauchsgefahr könne „leicht aus der Welt geschafft werden: indem man vernünftige Anforderungen stellt, die auf die Interessen der anderen, potenziell beeinträchtigten Menschen Rücksicht nehmen – also Frauen, Kinder und Jugendliche.“ 

Deshalb empfiehlt Vetter in der NZZ ein verpflichtendes Beratungsgespräch, bei dem die jeweiligen Berater sagen könnten: „Komm, veräppeln kann ich mich allein; ich werde keinen Menschen zur Frau machen, bei dem es offensichtlich ist, dass er nicht zur Zielgruppe des Gesetzes gehört.“ Vor allem Eltern würden sich besorgt an ihn wenden, weil sie fürchteten, ihre Kinder nicht mehr in Schwimmbäder lassen zu können, ohne dass ihnen Gefahren von Personen drohten, die das Gesetz ausnutzen würden. Bald würden dann „chilling effects“ einsetzen, in der Folge Bürger von sich aus solche Orte nicht mehr aufsuchen würden, um sich und ihre Kinder vor potentiellen Gefahren zu schützen. Es gelte der Grundsatz: „Gelegenheit macht Diebe.“ Das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung finde seine Grenzen immer bei den Rechten anderer.

Die Grünen und ihre gelben Erfüllungsgehilfen, wie üblich von einem notorisch falschen Menschenbild getrieben, wollen von diesen lebenspraktischen und nur folgerichtigen gefährlichen Implikationen dieses Gesetzes natürlich nichts wissen. Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Gesetz Ende Juni hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus jedwede Hinweise auf dessen riesiges Missbrauchspotential brüsk als „nicht nachvollziehbar“ und „absurd“ beiseite gewischt.

Die Frage, wie man Frauen in ihren Schutzräumen vor dem Zutritt von biologischen Männern bewahren könnte, blockte sie mit der unsinnigen Bemerkung ab: „Transfrauen sind Frauen. Und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf. Dem Gesetz liegen also dieselbe Kurzsichtigkeit, ideologische Verbohrtheit und Inkompetenz zugrunde, die ausnahmslos alles kennzeichnet, was diese Regierung anrichtet.

Geschlechtsdefinition nach Lust und Laune

Dieselbe Ignoranz zeigt sich auch in der faktischen Entmündigung der Eltern und Erziehungsberechtigten durch das Gesetz: In dem vorgelegten Eckpunktepapier ist vorgesehen, dass bereits 14-Jährige durch einen simplen Eintrag beim Standesamt – quasi per Sprechakt – ihr Geschlecht ändern können, ohne dass die Eltern dies verhindern dürften. Menschen, die mangels Erfahrungswerten und Reife noch lange nicht imstande – und bislang daher aus gutem Grund auch nicht befugt – waren, derart weitreichende und lebensverändernde Entscheidungen zu treffen, werden fortan eben hierzu ermächtigt und geradezu aufgefordert.

Da sie fortan zudem ungehindert dem Einfluss von Trans-Aktivisten in Schulen, Jugendgruppen und im öffentlichen Raum insgesamt ausgesetzt sind, ist niemand mehr da, der sie vor sich selbst und stimmungsgetriebenen Kurzschlüssen schützt. Am Ende ist es so jedem Pubertierenden bereits freigestellt, sich das Geschlecht „auszusuchen”, nach dem ihm gerade der Sinn steht – ohne dies irgendwie begründen zu müssen. Und das Allertollste: Wer sich weigert, die neue „Selbstwahrnehmung” der Betreffenden zu akzeptieren und sie etwa nicht mit ihren neuen selbstgewählten Vornamen anzusprechen wagt – so lächerlich dies auch sein mag -, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Wie Vetter darlegt, ist alleine das schon eine himmelschreiende Farce – weil behördlicherseits keinerlei weitere Auskünfte verlangt werden müssen. So könne etwa aus Spaß, zum politischen Protest oder zur Vorteilsgewinnung eine solche Geschlechtsänderung völlig problemlos vorgenommen werden. In der Schweiz, wo es diese Möglichkeit ebenfalls gibt, habe etwa ein Mann sein Geschlecht geändert, um als vermeintliche Frau ein Jahr früher in Rente gehen zu können.

Wenn das deutsche Gesetz in der projektierten Form tatsächlich komme, werde das biologische Geschlecht „de facto für obsolet erklärt“. Kein Arbeitgeber könne sich dem mehr verweigern – womit Frauenquoten und Frauenförderung dann ebenfalls obsolet werden. Ob das im Sinne der geistigen (treffender: geistesgestörten) Urheber dieser legislativen Verirrung ist?

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